Zdenek Zofka:
Die Entstehung des NS-Repressionssystems
oder: Die Machtergreifung des Heinrich Himmler
Die Entstehung des NS-Repressionssystems ist eng verknüpft mit der Karriere Heinrich Himmlers, des "Reichsführer SS". Seinem fulminanten Aufstieg stellten sich viele Widersacher entgegen, keineswegs aus persönlicher Rivalität, sondern vor allem, weil sie programmatisch ganz andere Vorstellungen verfolgten. Der Reichsführer SS hatte jedoch einen wichtigen Verbündeten: Adolf Hitler. Der "Führer" blieb zunächst im Hintergrund, gab sich scheinbar zögerlich und traf sogar eine Reihe von Entscheidungen, die für Himmlers Aufstieg als Rückschlag gewertet werden mussten. Aber letztendlich konnte sich der Reichsführer SS mit seinen Vorstellungen voll durchsetzen, weil Hitler, dessen Machtposition inzwischen gefestigt war, sich immer offener auf seine Seite stellte. Der vorliegende Artikel präsentiert Auszüge eines Referates, das im Rahmen der Veranstaltung der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit "Anfänge der Braunen Barbarei" am 21. November 2003 in Nürnberg gehalten wurde.
"Die Autorität des Staates steht in Gefahr durch die allseitigen, unberechtigten Eingriffe politischer Funktionäre in das Räderwerk der normalen Verwaltung. Jeder NSBO-Mann, NSBO-Ortsgruppenleiter, NSBO-Kreisleiter . . . jeder politische Stützpunktleiter, Ortsgruppenleiter, politische Kreisleiter erlässt Verfügungen, die in die unteren Befehlsgewalten der Ministerien eingreifen, also in die Befehlsbefugnisse der Kreisregierungen, Bezirksämter, runter bis zur kleinsten Gendarmeriestation. Jeder verhaftet jeden . . ., jeder droht jedem mit Dachau . . . Bis zur kleinsten Gendarmeriestation ist bei den besten und zuverlässigsten Beamten eine Instanzenunsicherheit eingetreten, die sich unbedingt verheerend und staatszerstörend auswirken muss."
Diese Sätze, geschrieben am 1. Juli 1933, also ein knappes halbes Jahr nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, stammen nicht aus der Feder eines in den Untergrund gegangenen Sozialdemokraten oder Kommunisten, sondern sie wurden von einem Nationalsozialisten formuliert, einem hohen SA-Offizier, dem Sonderkommissar der Obersten SA-Führung bei der Regierung von Oberbayern, SA-Gruppenführer Schmid, der in seinem Brandbrief an den Bayerischen Ministerpräsidenten Sie-bert seine Bestürzung über die Zerstörung der Staatsautorität durch die maßlose Hybris der Parteiinstanzen zum Ausdruck bringt. Die nationalsozialistische "Revolution" droht aus dem Ruder zu laufen.
Die wichtigsten Ziele sind längst erreicht: Die Gewerkschaften sind zerschlagen, die Parteien sind verboten oder haben sich aufgelöst, Länder und Gemeinden sind gleichgeschaltet, etc. Doch der Terror geht weiter. Noch immer existieren mehr als hundert überwiegend kleine Konzentrationslager, in denen Oppositionelle in "Schutzhaft" gehalten werden. Niemand mehr hat einen Überblick, wer in diesen Lagern noch festgehalten wird. Es unterliegt der ganz persönlichen Willkür lokaler Nazigrößen, wen sie verhaften, wen sie eingesperrt lassen und wen sie frei lassen. Wie hat sich aus dem Chaos der frühen Konzentrationslager, aus dem anfänglichen "Terror ohne System" das überaus effiziente, durchorganisierte Repressionssystem des "Dritten Reichs" entwickelt? "Repressionssystem" - was soll man sich darunter vorstellen? Was sind seine Bestandteile?
Der Kern des NS-Repressionssystems: Gestapo und KZ
Zum NS-Repressionssystem gehörte zu allererst das klassische Instrumentarium des Staates, das von Diktaturen missbraucht werden kann, um damit die Opposition und die Bevölkerung insgesamt zu unterdrücken: Polizei und Justiz. Sie spielten auch im Repressionssystem des NS-Staates eine wichtige Rolle, wurden jedoch maßgeblich ergänzt durch die Partei, die selbst eine wichtige Funktion in diesem System übernahm: Als Massenorganisation war sie bestens geeignet, die Kontrolle der Gesamtbevölkerung im Alltag zu übernehmen, man denke nur an die berüchtigten Zellen- und Blockwarte. Durch die totale Durchdringung des Vereinslebens, d. h. durch die "Gleichschaltung" aller Vereine und Organisationen zerstörte sie praktisch die Kommunikationsbasis jeglicher früherer oder potentieller neuer Opposition und erstickte sie damit im Keim. Auch die Untergliederungen der NSDAP spielten eine wichtige Rolle, insbesondere SA und SS, die Terrorinstrumente des NS-Staates schlechthin, aber auch in zunehmendem Maße die Jugendorganisationen HJ und BDM, die die ideologische Kontrolle des Regimes bis in das intime Familienleben hineintrugen.
Den eigentlichen Kern des Repressionssystems bildete jedoch der Verbund aus Konzentrationslagern und Gestapo, beide Einrichtungen übten staatliche Funktionen aus - politische Polizei und Strafvollzug -, wurden aber aus dem Staatsapparat herausgelöst und gerieten zunehmend unter die Kontrolle einer Parteiuntergliederung, der SS, d. h. des Reichsführers SS Heinrich Himmler. Der Prozess der Machtübernahme der SS über Konzentrationslager und Gestapo ging einher mit dem Aufstieg dieses Mannes vom Polizeipräsidenten der Stadt München im März 1933 bis zur Ernennung zum Chef der deutschen Polizei im Frühjahr 1936.
Bis zu diesem Zeitpunkt war auch das NS-Repressionssystem weitgehend ausgebaut.
Doch der Weg bis zu diesem Stadium verlief keineswegs gradlinig und war von heftigen Konflikten geprägt. Was die Gestapo betrifft, so wurde z. B. um die Frage gestritten, ob sie in die Polizei wieder eingegliedert und dem Innenministerium zugeordnet werden sollte, ob die Leitstellen der Gestapo den Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten zugeordnet werden sollten und wie das Verhältnis zwischen Gestapo und Justiz aussehen sollte. Was das KZ-System betraf, so stand zunächst in Frage, ob es überhaupt fortgeführt werden sollte, und wenn ja, nach welchem Modell es sich orientieren sollte, Schutzhaftbegriff und Gegnerdefinition waren heftig umstritten und auch hier spielte die Frage der Zuordnung zur Justiz, eine wichtige Rolle, also z. B. die Frage, ob Anwälte bei Schutzhaftfällen hinzugezogen werden sollten oder nicht.
Maßnahmenstaat gegen Normenstaat
In diesem Konflikt gegenüber standen sich Himmler und seine SS-Untergebenen, vor allem Heydrich und Best, auf der einen Seite, auf der anderen Seite die "Etatisten", die nationalsozialistischen Spitzenpolitiker, die sich, ähnlich wie der ausführlich zitierte SA-General Schmid, Sorgen um die Autorität des Staates machten, und die die Machtausübung im NS-Regime in erster Linie in den Händen der traditionellen Staatsinstitutionen sehen wollten. Man kann Letztere - nach der Theorie Ernst Fraenkels vom nationalsozialistischen Doppelstaat - auch als Vertreter des "Normenstaates" sehen, die SS-Seite als Vertreter des "Maßnahmenstaates", obwohl streng genommen die Kerninstitutionen des NS-Repressionssystems, KZ-System und Gestapo, gar keine wirklich staatlichen Institutionen mehr waren, da sie durch die SS quasi "entstaatlicht" (Buchheim) wurden.
Zu diesen "Etatisten" gehörte zu allererst der Reichsinnenminister Frick, der die Gestapo wieder in die Polizei eingliedern und dem Innenministerium unterstellt sehen wollte, der aus der DNVP kommende Reichsjustizminister Gürtner, und auch, wenngleich mit Abstrichen, der Preußische Ministerpräsident Hermann Göring, der allerdings gelegentlich ausscherte und zumindest in einem Fall auch ein Bündnis mit Himmler gegen Frick (in der Frage der Zuordnung der Gestapo zum Innenministerium) schloss. Besonders in Bayern, wo Himmlers Karriere ja ihren Ursprung genommen hatte, standen ihm auf Regierungsebene viele "etatistische" Gegner gegenüber, allen voran der Reichsstatthalter Franz Ritter von Epp, Ministerpräsident Siebert und Justizminister Hans Frank.
Hitler erschien anfangs schwankend, zeigte sich beeinflussbar durch Gesprächspartner und durch klar dominierende Meinungen bei großen Besprechungen, schlug sich jedoch im Laufe des Jahres 1935 dann zusehends auf die Seite Himmlers, und verhalf ihm so zum endgültigen Durchbruch.
Konflikt um die Dachauer Lagerordnung
Doch zwei Jahre zuvor, 1933, am Beginn von Himmlers Aufstieg, war dies noch keineswegs absehbar. Im Gegenteil: Nach seinen ersten Erfolgen geriet Himmler erst einmal stark unter Druck und musste eine herbe Niederlage einstecken. Was war geschehen? Am 22. März 1933, wenige Tage nach seiner Ernennung zum Polizeipräsidenten von München, hatte er in einer Pressekonferenz die Eröffnung des neu geschaffenen Konzentrationslagers Dachau bekannt gegeben.
Das Lager war als staatliches Konzentrationslager gegründet worden, wenige Wochen später wurde es jedoch von der SS übernommen, die bislang als Hilfspolizei dort Wachdienste geleistet hatte. Der "politische Polizeikommandeur" Himmler übergab also das von ihm gegründete Lager an den Reichsführer SS Himmler, so wurde aus dem Konzentrationslager für ihn eine Institution, über die er völlig uneingeschränkt, ohne an Ordnung und Gesetz gebunden zu sein, verfügen konnte, wobei aber die staatliche Besoldung der SS-Wachmannschaften bestehen blieb, da diese ja eine staatliche Aufgabe erfüllten.
Kaum war die Landespolizei abgerückt, kam es in Dachau zu einer Serie von Morden, was allerdings die Staatsanwaltschaft tätig werden ließ, die die Todesursachen untersuchte und Verfahren eröffnete. Himmler musste tief in die Trickkiste greifen, um die Strafverfahren gegen seine Untergebenen abzuwenden. Bei den Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft jedoch auch auf die Lagerordnung des Konzentrationslagers Dachau gestoßen, die vom ersten Lagerkommandanten Dachaus, Hilmar Wäckerle, verfasst worden war. Dieser hatte das Standrecht über Dachau verhängt und eine eigene "Gerichtsbarkeit" für das Konzentrationslager verkündet, die vom Lagerkommandanten auszuüben sei. Nur bei Fällen von "Widersetzlichkeit", für die die Todesstrafe vorgesehen war, sollte ein aus SS-Leuten bestehendes Lagergericht eingesetzt werden, dessen Vorsitz ebenfalls vom Kommandanten geführt werden sollte. Ein Rechtsbeistand für angeklagte Häftlinge war nicht vorgesehen.
Diese Lagerordnung, die tief in die Angelegenheiten der Justiz eingriff, und nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten völlig untragbar war, musste deshalb zwangläufig dann auf den Widerstand der Justiz treffen. Justizminister Hans Frank berief deshalb am 2. Juni 1933 eine Besprechung ein, an der auch Reichsstatthalter Epp und Ministerpräsident Siebert teilnahmen. Diese Zusammenkunft auf höchster Ebene wurde für Himmler zum Fiasko: Er wurde so in die Enge gedrängt, dass ihm nichts anderes übrig blieb, als sich von seinem Lagerkommandanten zu distanzieren und diesen abzuberufen.
Eickes "Disziplinar- und Strafordnung"
Als Nachfolger setzte er den nicht minder brutalen Theodor Eicke ein, der alsbald mit der Formulierung einer neuen "Disziplinar- und Strafordnung" begann, die am 1. Oktober 1933 in Kraft trat. Der Text dieser neuen Lagerordnung machte natürlich Konzessionen an die Kritik aus der Justiz, so wurde beispielsweise der Begriff "Gerichtsbarkeit" vermieden. Substantiell änderte sich jedoch nichts, im Gegenteil. So wurde das Strafsystem "verfeinert", in dem z. B. die Prügelstrafe eingeführt wurde. Die Todesstrafe wurde keineswegs abgeschafft, sondern nur rechtlich anders abgesichert. So heißt es z. B. in dem Dokument: "Wer Greuelpropaganda weitergibt, wird Kraft revolutionären Rechts als Aufwiegler gehängt . . .".
Die Berufung auf das Ausnahmerecht der "nationalen Revolution" sollte Justiz und Staat die Möglichkeit geben, sich von den Vorgängen in den Konzentrationslagern distanzieren zu können. Der tschechische Historiker und ehemalige Dachauhäftling Stanislav Zamecnik bringt Himmlers Taktik trefflich auf den Punkt: "Was Himmler als Staatsbeamter mit Hilfe der ,Sonderbestimmungen' nicht durchsetzen konnte, da diese im Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung standen, verschob er als Parteifunktionär, als Reichsführer SS, auf das Feld einer Art revolutionären Rechts".
Bei den Vorschriften für die Wachmannschaften findet sich auch der denkwürdige Satz "Selbsthilfe bedeutet Mangel an Disziplin". Hier wird deutlich, worum es der SS ging: Der von ihr in den Konzentrationslagern ausgeübte Terror sollte nicht der Willkür der Wachleute überlassen bleiben, sondern er sollte gezielt und kontrolliert stattfinden, auf Anordnung oder zumindest mit Wissen und Billigung der Lagerleitung. Dafür wurde andererseits den SS-Männern Schutz gegenüber dem Zugriff der Justiz zugesagt: "Der Posten, der in Ausübung seiner Pflicht einen Gefangenen erschießt, geht straffrei aus." Dieser Satz stellte natürlich eine neuerliche Provokation gegenüber der Justiz dar, der ja allein eine solche Entscheidung zustand.
Obwohl, oder gerade weil Himmler durch neue Ermittlungen der Justiz in Dachau wieder in arge Bedrängnis geriet, aus der er sich nur mit Hilfe seines Chefs, SA-Stabschef Röhm, befreien konnte, scheint es ihm ein Bedürfnis gewesen zu sein, durch neue Provokationen zu signalisieren, dass er nicht daran dachte, sich der Justiz zu unterwerfen. So ist auch der zentrale Satz in der Einleitung zu Eickes Disziplinarordnung zu verstehen: "Die vollziehende Strafgewalt liegt in den Händen des Lagerkommandanten, welcher für die Durchführung der erlassenen Lagervorschriften dem politischen Polizeikommandeur persönlich verantwortlich ist."
Das bedeutet doch nichts anderes, als, dass diese neuen Lagervorschriften Himmler bekannt sein mussten, und, dass er, der "politische Polizeikommandeur" von Bayern sich klar zu seiner Verantwortung für die Vorgänge in "seinem" Konzentrationslager bekannte. Das bedeutete für jeden ermittelnden Staatsanwalt, dass er nicht gegen einzelne Täter in den Konzentrationslagern sondern gegen den mächtigen und immer mächtiger werdenden Reichsführer SS vorgehen musste.
Ende der NS-Revolution
Vom November 1933 bis Januar 1934 gelang es Himmler, seinen Machtbereich gewaltig auszudehnen:
Er wurde zum politischen Polizeikommandeur sämtlicher deutscher Länder mit Ausnahme Preußens und des kleinen Schaumburg-Lippe eingesetzt. Doch obwohl Himmlers Macht und vor allem sein Selbstbewusstsein wuchsen, wurde doch gleichzeitig das Eis, auf dem er sich bewegte, immer dünner: Zu dem Zeitpunkt, an dem er begann, sich auf das "revolutionäre Recht" zu berufen, hatte Hitler längst das Ende der nationalsozialistischen Revolution verkündet. Die überraschend schnelle Konsolidierung des NS-Staates stärkte eher die Position seiner Gegner, die "Etatisten" waren im Aufwind.
Vor allem Göring und Frick schlugen nun einen scharfen Kurs gegen SS und SA ein, der darauf abzielte, der Willkurherrschaft der beiden Organisationen ein Ende zu setzen, die Schutzhaft einzuschränken und die Konzentrationslager Schritt für Schritt aufzulösen. Inzwischen waren Maßnahmen ergriffen worden, die es der Justiz ermöglichten, gegen das NS-Regime gerichtete politische Aktivitäten verfolgen zu können, so die Einrichtung von Sondergerichten und der Erlass der so genannten "Heimtückeverordnung". Es war offensichtlich, dass die Konzentrationslager, in denen die Zahl der Häftlinge rasch zurückging, zur Sicherung der NS-Herrschaft nicht mehr unentbehrlich waren.
Mit Hilfe von zum Teil bewaffneten Polizeieinsätzen wurden in Preußen die schlimmsten "Prügelstätten" aufgelöst, 34 regionale Konzentrationslager wurden bis Oktober 33 geräumt, die Lagerinsassen teils in größere Lager verlegt, teils entlassen. Weitere 14 Lager wurden in der gleichen Weise bis zum 9. Mai 1934 aufgelöst. Als im Februar 1934 Berichte über die Zustände in den Lagern Kemna im Ruhrgebiet und Vulkanwerft in Stettin an die Öffentlichkeit gelangten, reagierte Göring sofort: Er ließ die beiden "wilden Lager", die von SA und SS geführt worden waren und sich bislang jeglicher staatlicher Kontrolle entzogen hatten, von der Polizei besetzen und auflösen, die Justiz leitete Verfahren ein, die mit der Bestrafung einer Reihe von "Exzesstätern" endeten.
Durch Runderlasse versuchten sowohl Frick als auch Göring, den Missbrauch der Schutzhaft einzuschränken, Göring verbot Dienststellen der Partei, Inhaftierungen vorzunehmen, und drohte, er werde "die missbräuchliche Anwendung der Haft . . . in Zukunft unnachsichtlich ahnden". In Preußen wurde eine Zentralstaatsanwaltschaft geschaffen, um die "Auswüchse" des Terrors in den Konzentrationslagern, vor allem in den "wilden Lagern" juristisch verfolgen zu können - ohne die Staatsanwälte den Pressionen der örtlichen NS-Größen auszusetzen.
Das Thema "Zustände in den Konzentrationslagern" stand auch auf der Tagesordnung einer Konferenz der Reichsstatthalter am 13. März 1934, an der auch Frick, Göring und Hitler teilnahmen. Göring berichtete über Vorkommnisse in einzelnen Konzentrationslagern und forderte die Einsetzung von Kommissionen, die die KZs inspizieren sollten. Frick erklärte, es liege im staatlichen Interesse "Auswüchse" zu verhindern, und schlug vor, die preußischen Gegenmaßnahmen reichsweit anzuwenden.
Fricks Schutzhafterlass
Hitler ließ sich offensichtlich von der einhelligen Meinung der Konferenz beeindrucken, denn schon einen Monat später, am 12. April 1934, erfolgte dann Fricks Schutzhafterlass, der am 26. April durch einige Zusatzbestimmungen ergänzt wurde. In der Einleitung wird festgestellt, dass die Notverordnung vom 28. Februar 1933 (Reichstagsbrandverordnung) das Recht der Freiheit der Person nur "zeitweilig aufgehoben" habe und nur vorerst die "Zeit für die völlige Beseitigung der Schutzhaft noch nicht reif" sei. Es gilt hier aber unbedingt, eine missbräuchliche Anwendung zu ver-hindern, deshalb wurden die Stellen, die in Zukunft befugt sein sollten, Schutzhaft zu erlassen, eingeschränkt auf die Gestapo und Regierungs- und Oberpräsidenten. In der Ergänzung vom 26. April wurde dieses Recht auf die Reichsstatthalter erweitert.
Ausdrücklich wurde aber festgelegt: "Nicht befugt zur in Schutzhaftnahme sind Stellen der NSDAP und der SA (Kreisleiter, Gauleiter, SA-Führer)". Diese könnten zwar die Verhängung der Schutzhaft bei den zuständigen Amtsstellen "anregen", diese aber besäßen allein das Recht der Entscheidung, aber auch die Pflicht, die angegebenen Gründe zu überprüfen. Um dem weit verbreiteten Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, greift der Erlass sogar zum Mittel der Strafandrohung: "Wer ohne Befugnis einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt, macht sich der Freiheitsentziehung (§§ 239, 341, 358 des Strafgesetzbuches) schuldig. Gegebenenfalls ist die Strafverfolgung rücksichtslos durchzuführen."
Der Erlass fordert weiterhin, dass für jede Inhaftierung ein Schutzhaftbefehl auszustellen sei, der die Gründe für die Verhaftung beinhalte, und dessen Inhalt sowie der Ort der Verhaftung den Angehörigen des Schutzhäftlings mitzuteilen seien. Zum ersten Mal wurde der Zweck der Schutzhaft eindeutig definiert: "Die Verhängung der Schutzhaft ist nur zulässig
a) zum eigenen Schutz des Häftlings,
b) wenn der Häftling durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet."
Der Erlass nennt ausdrücklich eine Reihe von Gründen, bei denen Schutzhaft nicht zulässig ist, die aber bislang offensichtlich in nicht seltenen Fällen zu Schutzhaft geführt hatten: "Eine Verhängung von Schutzhaft (ist) nicht zulässig insbesondere
a) gegen Personen, die lediglich von einem ihnen nach bürgerlichen oder öffentlichen Recht zustehenden Anspruch (z. B. Anzeige, Klage, Beschwerde) Gebrauch machen,
b) gegen Rechtsanwälte wegen der Vertretung von Interessen ihrer Klienten,
c) wegen persönlicher Angelegenheiten wie z. B. Beleidigungen,
d) wegen irgendwelcher wirtschaftlicher Maßnahmen (Lohnfragen, Entlassung von Arbeitnehmern u. dgl.).
Die Verhängung von Schutzhaft ist ferner nicht zulässig zur Ahndung strafbarer oder nicht strafbarer, aber sonst verwerflicher Handlungen. Strafbare Handlungen sind durch die Gerichte abzuurteilen."
Der Erlass fordert auch, dass die Dauer der Haft nur solange aufrechterhalten werden solle, "als ihr Zweck es erfordert", eine amtliche Überprüfung sollte spätestens alle drei Monate stattfinden.
Epps Vorstoß gegen Himmler
Nur eine Woche nach der Reichsstatthalterkonferenz, die für Fricks Erlass grünes Licht gegeben hatte, unternahm der Bayerische Reichsstatthalter Ritter von Epp einen Vorstoß, die Verhältnisse in Bayern in geordnete Bahnen zu lenken. In einem Schreiben an Ministerpräsident Siebert vom 20. März 1934 machte er auf das zahlenmäßige Missverhältnis bei den Schutzhäftlingen zwischen Bayern und Preußen aufmerksam: Während in Preußen die Zahl der Schutzhäftlinge auf 2.800 gesunken war, waren in Bayern immer noch 3.500 eingesperrt, obwohl Bayern deutlich weniger Einwohner zählte als Preußen. Epp beschwerte sich auch über die missbräuchliche Anwendung der Schutzhaft auf Delikte wie "Trunksucht, Misshandlung der Ehefrau, Fangen von Singvögeln, Holzfrevel, Unterschlagung von Organisationsgeldern, unsittlicher Lebenswandel, grober Unfug, Arbeitsscheu" sowie die Beleidigung von Parteifunktionären oder Kritik an Gesetzen und Verordnungen. Ein solches Vorgehen verletze jedes staatsbildende Rechtsvertrauen und sei "eine Frontstellung gegen den vom Führer geforderten und proklamierten Rechtsstaat". Er betont in seinem Schreiben auch, dass der "totale nationalsozialistische Staat, wie er heute besteht, über genügend gesetzliche und andere Mittel" verfüge, "die die Schutzhaft entbehrlich machen".
Daraufhin ließ Himmler eine Liste der Schutzhäftlinge in Bayern erstellen, die die Befürchtungen Epp's in jedem Punkt bestätigte. Obwohl diese Liste Epp nicht übermittelt wird, gibt Innenminister Wagner in seinem Antwortschreiben, das offenbar von Himmler aufgesetzt worden war, unumwunden zu, dass die Schutzhaft in Bayern sehr großzügig angewendet wurde: "Ohne weiteres zutreffend ist die Feststellung, dass die Verhängung der Schutzhaft wegen Trunksucht, Holzfrevel, Unterschlagung von Organisationsgeldern, unsittlichen Lebenswandels, Arbeitscheu usw. nicht ganz den Buchstaben der geltenden Bestimmungen entspricht. Wohl aber entspricht sie dem nationalsozialistischen Empfinden. Kampf gegen den lebensfremden Bürokratismus, Kampf gegen eine unfähige Gesetzgebung waren die Hauptargumente des nationalsozialistischen Kampfes gegen den alten Staat. Wenn heute die gleichen Tendenzen wiederkehren sollten, die beim alten Staat bekämpft wurden, so würde dies von den Kämpfern der nationalsozialistischen Idee nicht verstanden werden."
Himmler wird stellvertretender Gestapochef
In dreister Weise setzt sich Himmler mit ideologischen Argumenten über klare rechtliche Bestimmungen hinweg. Sein wachsendes Selbstbewusstsein steht im Einklang mit seinem unaufhaltsamen weiteren Aufstieg in der NS-Hierarchie:
Am 20. April 1934 wird er zum Inspekteur und stellvertretenden Chef der Gestapo in Preußen ernannt. Himmler ist nun Herr der politischen Polizeien aller deutscher Länder, mit Ausnahme des kleinen Schaumburg-Lippe, das er wenige Monate später in seine Hand bekommt.
Die preußische Gestapo hatte sich auch aus der schon bestehenden politischen Polizei der Weimarer Republik entwickelt. Diese hatte in Preußen aus der relativ kleinen Abteilung I A der Berliner Polizeibehörde bestanden. Noch am 30. Januar 1933, am Tag von Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, überträgt Göring die Leitung der Abteilung I A dem der NSDAP angehörenden Oberregierungsrat Rudolf Diels, der bis dahin die politische Polizeigruppe des preußischen Innenministeriums geleitet hatte.
Bereits am 3. März erging eine preußische Ministerialverordnung, die die bislang geltenden Kompetenzbeschränkungen der Polizei aufhob. Damit war ein erster Schritt zur Entlassung der Gestapo aus der Bindung an die Gesetze vollzogen. Mit dem ersten Gestapogesetz vom 26. April 1933 wurde eine neue Behörde geschaffen, das Gestapa (Gestapoamt) in Berlin, das dem Minister des Innern unmittelbar unterstand und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Doch schon ein halbes Jahr später, mit dem zweiten Gestapogesetz vom 30. November 1933 wird die Gestapo ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, die direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt ist.
Trotz der unmittelbaren Unterstellung der Gestapo unter sich selbst (in seiner Rolle als Preußischer Ministerpräsident) gibt Göring das Kommando über diese Sonderbehörde zunächst nicht aus der Hand. Himmler wird - formal - nur sein Stellvertreter, übernimmt aber schon jetzt die tatsächliche Befehlsgewalt. Als Chef des Gestapa ernennt er Reinhard Heydrich, seine "rechte Hand". Erst am 20. November 1934 überträgt Göring, der für sich andere Karrierefelder entdeckt hat, die alleinige Verantwortung für die Gestapo an den Reichsführer SS.
Die Reorganisation der Konzentrationslager
Himmler gibt sich mit dem Erreichten keineswegs zufrieden, sondern beauftragt schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt in Berlin den Dachauer Kommandanten Eicke mit der Umorganisation der übrigen Konzentrationslager, um sie in seine Hand zu bekommen. Um Eicke mehr Autorität zu geben, verleiht ihm Himmler den Titel des "Inspekteurs der Konzentrationslager" und beruft ihn zum Führer im Stab des Reichsführers SS. Eicke geht sofort ans Werk, übernimmt am 29. Mai das Konzentrationslager Lichtenburg und gestaltet es nach dem Vorbild des "Modells Dachau" aus. Er hebelt auf diese Weise das Modell der staatlichen Konzentrationslager in Preußen, das sich an den üblichen Regeln des staatlichen Strafvollzugs orientierte, aus. Die Kernelemente des Dachauer Modells waren:
die alleinige Verfügungsgewalt der SS;
die Trennung in innere Verwaltung und Bewachung: Die SS-Wachtruppen blieben - da sie als "Hilfspolizei" eine staatliche Aufgabe wahrnahmen, jedoch unter staatlicher Besoldung;
die innere Organisationsstruktur mit einer "politischen Abteilung" (Gestapo), die die Einlieferung und Entlassung der Häftlinge regelte, sowie einer hierarchischen Verwaltungsstruktur, die ihr Spiegelbild in einer entsprechenden Häftlingshierarchie (Lagerältester, Blockältester, Kapo, etc.) fand und damit die Häftlinge an inneren Entscheidungen mitbeteiligte, sie dadurch aber auch kompromittierte;
die Eicke'sche Straf- und Disziplinarordnung, die die Grundlage für den systematischen Terror innerhalb des Lagers bildete. Berlin, 20. April 1934: Amtseinführung Himmlers als "Inspekteur der Gestapo" durch Hermann Göring.
Konzentrationslager als "rechtsfreier Raum"
Eicke unternahm alles, um die Lager von der Außenwelt vollständig abzuschotten: Nicht einmal die Feuerpolizei hatte Zutritt, um die Einhaltung von Vorschriften zu überprüfen.
Um auch eine mögliche Einmischung übergeordneter politischer Instanzen in das Lager auszuschließen, musste jedoch Himmler persönlich aktiv werden: Am 15. Juni. 34, 14 Tage, nachdem Eicke sich der Lichtenburg bemächtigt hatte, teilte Himmler dem zuständigen Regierungspräsidenten von Meerseburg lapidar mit, dass dessen "Dienstaufsicht über das staatliche Konzentrationslager Lichtenburg hiermit aufgehoben" sei. Ein gleich lautendes Schreiben sandte er am 21. Juni. an den Oberpräsidenten von Hannover, bezüglich des Konzentrationslagers Esterwegen, das nächste Objekt, das Eicke nach dem Reglement des Dachauer Modells umgestalten sollte.
Doch kaum hatte Eicke mit der Arbeit begonnen, wurde er nach München gerufen. Eine wichtigere Aufgabe erwartete ihn dort: Hitler hat sich entschlossen, die unbequem gewordene SA-Führung zu beseitigen, und dazu braucht er die Hilfe ihm bedenkenlos ergebener SS-Truppen. Die Wachmannschaften des KZs Dachau spielen bei dem Massaker, das als Niederschlagung des angeblichen "Röhmputsches" von der NS-Propaganda der Öffentlichkeit "verkauft" wird, eine zentrale Rolle. Eicke selbst erschießt eigenhändig auf Befehl Hitlers SA-Stabschef Röhm, nachdem dieser sich geweigert hatte, Selbstmord zu begehen.
Hitler zeigte sich erkenntlich: Die Gewichte in der Auseinandersetzung zwischen Himmler und den "Etatisten" veränderten sich entscheidend, der Konflikt ging weiter, doch nun unter deutlich anderen Vorzeichen. Zum besseren Verständnis des NS-Regimes und seiner Entwicklung muss hervorgehoben werden, dass sein Repressionssystem nicht auf detailliert ausgearbeiteten Plänen beruhte, die zielsicher und konsequent umgesetzt wurden, sondern dass es als Ergebnis eines Machtkampfes entstand, wobei man allerdings davon ausgehen kann, dass es so, wie es schließlich entwickelte, durchaus den Wünschen Hitlers entsprach. Der vollständige Text (mit Fußnoten und Literaturangaben) wird in diesem Jahr in einer Publikation der Landeszentrale veröffentlicht.
Dr. Zdenek Zofka