Die Weimarer Republik
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Am 11. August 1929 feierte die Weimarer Republik den zehnten Jahrestag des Inkrafttretens
der ersten demokratischen Reichsverfassung. Verantwortlich für die Veranstaltungen
auf Reichsebene war der sozialdemokratische Reichsinnenminister Severing, der
in Berlin eine imposante Feier organisierte und auch sonst alles tat, um durch
Broschüren, Wettbewerbe und anderweitige Aktivitäten in den Feiern
eine Plattform zu schaffen, auf der sich alle Guten im Lande zum Wiederaufbau
sammeln" konnten.(1) Die Feiern sollten die Stabilisierung
und die Erfolge der Republik bekräftigen und ließen viele optimistische
Töne hören.
Die Tatsache, dass im Jahr dieses Jubiläums die Reichsregierung erstmals
seit 1920 wieder von einem Sozialdemokraten als Reichskanzler geführt wurde
und ein breites Bündnis der Parteien von der SPD bis zur DVP und BVP sich
in einer Großen Koalition zusammengefunden hatte, unterstrich diesen Eindruck,
zumal in den Wahlen des Jahres 1928 die extremistischen Parteien und die konservativ
monarchischen Deutschnationalen erhebliche Stimmenverluste hatten hinnehmen
müssen. Es schien so, als ob der Gründungskonsens der Weimarer Verfassung,
der auf einen Ausgleich zwischen sozialdemokratischer Arbeiterschaft und bürgerlichen
Parteien abzielte, nach den Experimenten der bürgerlichen Minderheitskabinette
und der sogenannten Regierung des Bürgerblocks neu bekräftigt worden
sei.
Die Republik - so konnte man meinen - war auf gutem Wege. Doch schon wenige
Monate später, im März 1930, scheiterte die Regierung der Großen
Koalition. Im Streit um die Sanierung der Staatsfinanzen und die Finanzierung
der Arbeitslosenversicherung fand sie zu keinem tragfähigen Kompromiss.
Reichskanzler Müller trat zurück. Reichspräsident Hindenburg
ernannte sofort den Zentrumspolitiker Brüning zum Reichskanzler mit dem
klaren Auftrag, eine Regierung seines Vertrauens unabhängig von den Parteien
und notfalls gegen den Reichstag zu installieren. Die Regierung der Großen
Koalition wurde somit zur letzten parlamentarisch getragenen Regierung der Republik.
Vielen erscheint deshalb der Rücktritt des Reichskanzlers Müller als
die eigentliche Todesstunde der Weimarer Demokratie. Auch den Zeitgenossen war
durchaus bewusst, dass mit dem Zerbrechen dieser Regierung die Parteien und
der Reichstag sich faktisch selbst ausmanövrierten. Der Machtverlust des
parlamentarisch-parteienstaatlichen Systems öffnete den in der Verfassung
angelegten Möglichkeiten einer Präsidialregierung Hindenburgs den
Weg und leitete damit den Umbau des Verfassungssystems ein.
So abrupt dieser Übergang von den selbstbewussten Verfassungsfeiern zum
Ende der parlamentarischen Regierung in der Weimarer Republik auch erschien,
es gab doch schon während der gesamten Regierungszeit der Großen
Koalition genügend Indizien dafür, dass - dem äußeren Schein
zuwider - der Gründungskonsens gerade nicht bekräftigt worden war.
Die Kräfte, die ihn zu erneuern und zu vertiefen trachteten, waren überall
in der Defensive. Wie prekär die Situation war, zeigte sich schon in d
er gewiss nur symbolisch wichtigen Tatsache, dass der Reichspostminister die
Herausgabe von Sonderbriefmarken aus anlas des Verfassungsjubiläums ablehnte.
Er entstammte der Bayerischen Volkspartei, die in ihrem antiparlamentarischen
und föderalistischen Kurs Verfassungsfeiern immer abgelehnt hatte. Wichtigere
Indizien waren die Schwierigkeiten bei der äußerst mühsamen
Regierungsbildung, die innerparteilichen Entwicklungen im bürgerlichen
Lager, der sich deutlich ankündigende Aufstieg der NSDAP und die im Zeichen
der beginnenden Wirtschaftskrise zunehmende Verschärfung der sozialen Konflikte.
Alles deutete eher auf eine Aufkündigung des Gründungskonsenses denn
seine Befestigung hin, auch wenn die Regierungskoalition ihn zunächst zu
repräsentieren schien.
20. Mai 1928
Reichstagswahlen und Wahlen zum preußischen Landtag
28. Juni 1928
Hindenburg ernennt Hermann Müller (SPD) zum Reichskanzler
5. Juli 1928
Reichstagsabstimmung über das Regierungsprogramm der Großen Koalition
27. August 1928
Unterzeichnung des Briand Kellog Paktes
September 1928
Völkerbundtagung in Genf, Hauptthemen Rheinlandräumung und Reparationsfrage
3.-7. September 1928
Hamburger Kongress des ADGB: Programm der "Wirtschaftsdemokratie"
September 1928
Moskau legt die KPD auf einen Konfrontationskurs gegen die SPD fest
Oktober-Dezember 1928
Ruhreisenstreit
20. Oktober 1928
Hugenberg wird zum Vorsitzenden der DNVP gewählt Oktober/ November 1928
Wahlen zu den allgemeinen Studentenausschüssen mit großen Erfolgen
des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes
14. November 1928
Abstimmung im Reichstag über den Panzerkreuzer A
29. Dezember 1928
Prälat Kaas wird Vorsitzender der Zentrumspartei
11. Februar-7. Juni 1929
Pariser Konferenz zur Revision des Dawes Abkommens unter dem Vorsitz des Amerikanischen
Industriellen Young
März 1929
2,8 Millionen Arbeitslose
13. April 1929
Offizielle Bildung der Koalitionsregierung Hermann Müller, Eintritt von
drei Zentrumsministern
7. Juni 1929
Unterzeichnung des Young-Planes durch die Sachverständigen
9. Juli 1929
Konstituierung des Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren
6.-31. August 1929
Erste Konferenz in Den Haag zum Young-Plan
September 1929
Nürnberger Parteitag der NSDAP
3. Oktober 1929
Tod Stresemanns
Oktober/ November
Wahlen in Baden, Lübeck und Thüringen, Gewinne der NSDAP
25. Oktober 1929
New Yorker Börsenkrach
6. Dezember 1929
Denkschrift von Schacht gegen den Young-Plan
22. Dezember 1929
Scheitern des Volksbegehrens gegen den Young-Plan
3.-20. Januar 1930
2. Konferenz in Den Haag über den Young-Plan
23. Januar 1930
Bildung der Koalitionsregierung in Thüringen unter Beteiligung der NSDAP,
Frick (NSDAP) wird Innen- und Volksbildungsminister
21. Januar-22. April 1930
Flottenkonferenz in London
März 1930
3,5 Millionen Arbeitslose
7. März 1930
Rücktritt von Reichsbankpräsident Schacht, Nachfolger Luther
12. März 1930
Annahme der Young-Plan-Gesetze im Reichstag
27. März 1930
Rücktritt von Reichskanzler Müller und seiner Regierung
29. März 1930
Brüning von Hindenburg zum Kanzler ernannt
22. Juni 1930
Wahlen in Sachsen, massive Gewinne der NSDAP
30. Juni 1930
Rheinlandräumung
16. Juli 1930
Auflösung des Reichstages
September 1930
3 Millionen Arbeitslose
14. September 1930
Reichstagswahlen mit sensationellem Sieg der NSDAP
25. September 1930
Hitler leistet vor dem Reichsgericht den Legalitätseid
Nach dem Scheitern der Bürgerblockregierung waren für den 20. Mai
1928 vorzeitig Reichstagswahlen ausgeschrieben worden. Das mit Spannung erwartete
Ergebnis bescherte der SPD sehr deutliche Stimmengewinne. Schon sprach man von
einer "Sternstunde der Republik", denn es hatte einen erkennbaren
Linksruck zugunsten der republikanischen Kräfte gegeben, weil sowohl die
Deutschnationalen als auch die NSDAP empfindliche Stimmenverluste hatten hinnehmen
müssen. Die Regierungsbeteiligung war der DNVP offensichtlich nicht gut
bekommen, während für die SPD sich der Lehrsatz, dass Opposition sich
in Stimmengewinne umsetzen lasse, zu bewahrheiten schien.
Eine genauere Analyse der Wahlergebnisse bringt jedoch Indizien zutage, die
schon für diese Wahl in der Phase der relativen Stabilität der Republik
Krisensymptome erkennen lassen. Die Wahl "bewies nicht die wachsende Stabilität
der parlamentarischen Demokratie, sondern ihre fortdauernde Labilität"
urteilt deshalb Heinrich August Winkler zusammenfassend.(2)
Zunächst wirkte es gewiss beruhigend, dass die NSDAP, die im Dezember 1924
als NS-Freiheitsbewegung immerhin noch 3 Prozent der Stimmen auf sich hatte
vereinigen können und 14 Mandate erobert hatte, nun auf 2,6 Prozent der
Stimmen und 12 Mandate zurückgefallen war. Die Wiedergründung nach
1925 und die Konsolidierung der Parteiorganisation - die Partei verfügte
gemessen an ihrer Stimmenzahl über eine vergleichsweise hohe Mitgliederzahl
- hatte sich in den Wahlen 1928 trotz hemmungsloser Agitation gegen die demokratischen
Parteien und die Institutionen der Republik noch nicht ausgezahlt. Die NSDAP
musste zu diesem Zeitpunkt als Splitterpartei eingestuft werden. Obwohl sie
reichsweit angetreten war, verfügte sie nur in vier der 35 Reichstagswahlkreise
über 5 Prozent der Stimmen. In zwei Dritteln des Reichsgebietes blieb sie
dagegen weit unter dem Reichsdurchschnitt von 2,6 Prozent.
Die Verluste der DNVP waren viel massiver. Sie verlor 30 Mandate, ein knappes
Drittel ihrer parlamentarischen Sitze. Dieser Rückgang wäre für
die Republik erträglicher gewesen, wenn nicht gleichzeitig auch die anderen
bedeutenden bürgerlichen Parteien, DVP, Zentrum, Bayerische Volkspartei
und DDP deutliche- wenn auch nicht so große -Verluste hätten hinnehmen
müssen. Hier deutete sich ein Trend zur Ausdünnung der politischen
Mitte des Weimarer Parteienspektrums an, denn Stimmengewinne hatten im bürgerlichen
Lager nur die kleinen Interessenparteien, wie z. B. die Wirtschaftspartei, und
agrarische Gruppierungen zu verzeichnen. Die Wähler hatten eben nicht die
Parteien der Mitte gestärkt, sondern sich eher Splitterparteien mit partikularem
Interessenschwerpunkt zugewandt. Die Integrationskraft insbesondere der liberalen
bürgerlichen Parteien war damit entscheidend geschwächt. Das galt
sogar auch für das ansonsten über Jahre hinweg so stabile Zentrum,
das erstmals erhebliche Verluste hatte hinnehmen müssen. Für die politische
Handlungsfähigkeit des bürgerlichen Lagers und der Republik konnte
dieses Ergebnis nichts Gutes verheißen. In der DNVP- das war absehbar
mussten Auseinandersetzungen über den zukünftigen Kurs mit aller Schärfe
ausbrechen. Dabei bedurfte es keiner großen prognostischen Fähigkeiten,
um vorauszusagen, dass die Gemäßigten schlechtere Karten haben würden.
Ihr Kurs der Regierung gebracht hatte, war von der deutschnationalen Wählerschaft
offenbar nicht honoriert, sondern vielmehr bestraft worden. Eine Verschärfung
der Oppositionsrolle, die man wohl zu übernehmen hatte, war abzusehen.
Aufgrund des Wahlergebnisses war eine Regierung ohne oder gegen die Sozialdemokratie
nicht möglich. Rein zahlenmäßig versprach nur eine Große
Koalition von den Sozialdemokraten bis zur Deutschen Volkspartei Stresemanns
eine stabile Mehrheit von 301 der 491 Mandate. Die Weimarer Koalition aus Zentrum,
DDP und SPD brachte ebenso zu wenig Gewicht auf die Waage, wie eine Sammlung
aller rechten Parteien unter Einschluss von Bayerischer Volkspartei und Zentrum.
Die nur eingeschränkten Möglichkeiten zur Regierungsbildung waren
auch eine Folge der Stimmengewinne der KPD. Sie legte prozentual und absolut
zwar deutlich weniger zu als die SPD, aber mit 54 Mandaten war sie immerhin
die viertstärkste Partei und eine ernstzunehmende Konkurrenz für die
SPD, deren Koalitionsfähigkeit mit bürgerlichen Partnern dadurch deutlich
eingeschränkt wurde. Offensichtlich hatten beide Arbeiterparteien ihre
Stammwählerschaft sehr wohl zu binden und zu aktivieren vermocht. Im Ruhrgebiet
waren der SPD und der KPD deutliche Einbrüche ins Lager der katholischen
Arbeiterschaft gelungen. Auch das war durchaus ambivalent zu sehen, denn es
zeigte an, dass das Zentrum am linken Flügel offensichtlich erodierte.
Eine dauerhafte Schwächung dieses Flügels musste jedoch die Vermittlungsfähigkeit
des Zentrums zwischen Rechts und Links gefährden und die Polarisierung
des Weimarer Parteiensystems vertiefen.
Regierungsbildung
Die eher untergründigen Trends der Wählerbewegung wirkten sich deutlich
auf die Regierungsbildung aus. Obwohl zahlenmäßig eindeutig war,
dass nur eine Regierung der Großen Koalition in Frage kam, dauerte es
Wochen, bis schließlich das Kabinett stand. Dabei waren aus der Sicht
der SPD, die als stärkste Partei die Kanzlerschaft beanspruchen musste,
die Voraussetzungen insofern gegeben, als der Magdeburger Parteitag 1927 die
Weichen für eine Regierungsbeteiligung und die Übernahme von Verantwortung
gestellt hatten. Hilferdings große Rede hatte gegen alle sozialistischen
Skeptiker dafür geworben, sich am bestehenden Staat zu beteiligen und ihn
zu sichern, auch wenn er von dem sozialistischen Ideal weit entfernt war.(3)
Diese Bereitschaft zur Übernahme von Regierungsverantwortung und zur Zuwendung
zur bestehenden Republik und ihren Chancen hatte beim Wähler offensichtlich
Zustimmung gefunden. Die mit der Reichstagswahl gekoppelten Wahlen zum Preußischen
Landtag bestätigten das eindrucksvoll. Denn hier, im größten
Land der Republik, waren die Gewinne der SPD noch größer als im Reich.
Die sozialdemokratisch geführte Landesregierung unter Ministerpräsident
Braun, dem Roten Zaren von Preußen, wie er damals vielfach respektvoll
genannt wurde, war mit deutlichen Stimmengewinnen wiedergewählt worden.
In Preußen konnte die Weimarer Koalition aus SPD, DDP und Zentrum darum
ungestört weiterregieren.
Otto Braun regte deshalb im Parteivorstand der SPD an, dass er neben dem Amt
des preußischen Ministerpräsidenten auch das Amt des Reichskanzlers
übernähme. Durch diese Personalunion hätte man die seit 1927
zur Diskussion stehende Reichsreform im sozialdemokratischen Sinne beeinflussen
können und zugleich dafür gesorgt, dass die vielerlei Konflikte zwischen
dem Reich und Preußen die in der Zeit der Bürgerblockregierung Schlagzeilen
gemacht hatten, in Zukunft ausgeschaltet gewesen wären. Die Personalunion
zwischen dem Kanzler des Reiches und dem Ministerpräsidenten des größten
Landes der Republik hätte die politischen Kräfte strategisch zusammengefasst.
Das Reich, das - der föderalistischen Struktur entsprechend - über
keinen eigenen nennenswerten Exekutivapparat verfügte, hätte seine
Vorstellungen nun über die preußische Exekutive in zwei Dritteln
des Reichsgebietes angemessen umsetzen können. Der Sog auf die kleinen,
kaum lebensfähigen norddeutschen Länder wie Mecklenburg-Schwerin,
Mecklenburg-Strelitz oder Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold und Waldeck-Pyrmont
wäre überaus stark gewesen. Die Vereinigung beider Spitzenämter
hätte die föderale Struktur des Reiches, die durch das extreme Ungleichgewicht
der einzelnen Länder gekennzeichnet war, entschieden in Bewegung gebracht
und einer Reform zugeführt.
Otto Braun galt als ein überaus energischer Staatsmann mit klarem politischem
Konzept, pragmatisch und konsequent zugleich. Den politischen Ansprüchen
der Reichswehr war er in Preußen ebenso entschieden entgegengetreten,
wie er die Republik gegen die aufkommende NS-Bewegung politisch und rechtlich
verteidigte. Die Kanzlerschaft dieses Mannes hätte gewiss der Republik
neue Impulse zu geben vermocht. Doch schon im Parteivorstand der SPD konnte
sich Braun mit seiner Anregung nicht durchsetzen. Die Partei nominierte - an
hergebrachten Karrieremustern festhaltend - den älteren Hermann Müller
für das Kanzleramt. Er war neben Otto Wels seit Jahren Parteivorsitzender
und - im Unterschied zum durchaus eigenwilligen Otto Braun - in der Reichstagsfraktion
fest verankert. Schon 1920 war er nach dem Kapp-Putsch kurzfristig Kanzler gewesen.
Braun zog sich enttäuscht zurück. Aber so begründet diese Enttäuschung
über die im Routineverfahren gefällte Entscheidung des Parteivorstandes
zur Kanzlerschaft auch war, zumal sie ohne jede strategische Debatte gefällt
wurde, so sehr muss doch bezweifelt werden, ob Brauns Konzept der Personalunion
von den Koalitionspartnern und vor allem von Hindenburg akzeptiert worden wäre.
Angesichts der langjährigen Konflikte zwischen der Reichswehr und der preußischen
Regierung hat man davon auszugehen, dass sich die Reichswehrführung unter
Reichswehrminister Groener und General Schleicher mit allen Kräften gegen
eine Kanzlerschaft Brauns eingesetzt hätte. Da Reichspräsident Hindenburg
zudem gewohnt war, auf die Reichswehr zu hören und ihre Interessen zu vertreten,
wäre von daher mit unüberwindbarem Widerstand zu rechnen gewesen,
auch wenn die Idee der Zusammenfassung der politischen Kräfte des Reiches
und Preußens in der Tradition der Bismarckschen Verfassungskonstruktion
durchaus eine Anziehungskraft auf den Reichspräsidenten und seine konservativen
Ratgeber besaß. Freilich sollte nach deren Vorstellungen diese Zusammenfassung
nicht von links, sondern allenfalls von rechts in die Wege geleitet werden.

Ob Brauns Idee von den bürgerlichen Koalitionspartnern im Reich und in
Preußen mitgetragen worden wäre, ist ebenfalls zu bezweifeln. Mit
dem Widerspruch von Zentrum und DDP musste gerechnet werden, denn eine solche
Machtkonzentration in sozialdemokratischer Hand konnten diese Parteien nicht
wünschen. Richtig ausgetestet wurde die Konzeption der Ämterverbindung
jedoch nicht, obwohl sie die sich ankündigende Verfassungskrise vielleicht
hätte verhindern können. Dass sie nicht ausführlicher diskutiert
wurde, zeigt die Konzeptionslosigkeit, mit der die SPD in die Koalitionsverhandlungen
unter Hermann Müller ging. (4)
Reichspräsident Hindenburg, der aufgrund der Verfassung den Kanzler zu
ernennen hatte und darum ein entscheidendes Wort bei der Regierungsbildung mitzureden
vermochte, zögerte zunächst, einen Sozialdemokraten mit der Regierungsbildung
zu beauftragen und wollte statt dessen den Fraktionsvorsitzenden der DVP, Ernst
Scholz, mit der Kanzlerschaft betrauen. Erst durch seine konservativen Ratgeber
ließ er sich davon überzeugen, dass es tatsächlich vorteilhafter
sei, die Sozialdemokraten sich in der Regierungsarbeit abnutzen zu lassen. So
betraute er Hermann Müller mit der Regierungsbildung, mischte sich aber
gleichwohl kräftig in die Personalentscheidungen ein: Er weigerte sich,
Joseph Wirth vom linken Flügel der Zentrumspartei als Vizekanzler zu akzeptieren,
und zwang Hermann Müller General Groener - als parteilosen Reichswehrminister
auf. Das Zentrum beteiligte sich schließlich nicht offiziell an der Regierung,
sondern entsandte nur Theodor von Guèrard der das Verkehrsministerium
übernahm, als Horchposten in das Kabinett. Die DVP zögerte ebenfalls
ihre Beteiligung hinaus und verlangte die Aufnahme von zwei Ministern in das
preußische Kabinett, also die Erweiterung der dort existierenden Weimarer
Koalition zur Großen Koalition, was Otto Braun jedoch ablehnte. Mit einem
energischen Telegramm aus seinem Kuraufenthalt zwang der erkrankte Außenminister
und Parteivorsitzende der DVP, Stresemann, der dieses Amt dann auch unter Hermann
Müller wieder übernahm, seine Fraktion schließlich zum Einlenken.
Dass es dieses "Schusses von der Bühlerhöhe" (vgl. Dok.1)
bedurfte, zeigt, wie gering die Bereitschaft der DVP, die sich den industriellen
Interessen verbunden fühlte, zur Zusammenarbeit mit der SPD war.
Das mühsam erreichte Ergebnis der Verhandlungen war dann keine offizielle
Koalitionsregierung, zu der sich die Fraktionen zusammenschlossen, sondern ein
"Kabinett der Persönlichkeiten", das am 5. Juli 1928 vor das
Parlament trat. Die Regierungsparteien fassten die Kabinettsmitglieder als fraktionsungebunden
auf und behielten sich eine Opposition gegen Teile des Regierungsprogramms vor.
Dabei war weniger die Außenpolitik Gegenstand der koalitionsinternen Diskussionen.
Hier stand die Fortsetzung der von Stresemann eingeleiteten Verständigungspolitik,
die endgültige Regelung der Reparationsfragen und die Befreiung der besetzten
Gebiete an Rhein und Saar im Vordergrund. In der Innenpolitik dagegen kündigten
sich stärkere Konflikte an. Zunächst jedoch erhielt Reichskanzler
Müller am 5. Juli die Zustimmung zu seiner Regierungserklärung, wobei
allerdings sieben Reichstagsabgeordnete vom linken Flügel der SPD der Abstimmung
fernblieben.
Erst am 13. April 1929 erweiterte sich das Kabinett mit dem Eintritt von Joseph
Wirth und Adam Stegerwald vom Zentrum zu einer ordnungsgemäßen Koalitionsregierung,
nachdem zuvor Verkehrsminister von Guerard zurückgetreten war, um die stärkere
Beteiligung des Zentrums zu erreichen. Er wurde nun Justizminister. Faktisch
hatte es elf Monate gedauert, bis sich die Koalitionsfraktionen auf eine verbindliche
Absprache geeinigt hatten. Diese Regierung hielt dann noch ein knappes Jahr
bis zum 27. März 1930 zusammen. Reichskanzler Müller wurde damit zwar
der am längsten amtierende Kanzler der Weimarer Republik, aber seine Regierungszeit
war zugleich eine Folge ständiger Krisen, in denen der Zusammenhalt des
Kabinetts immer ungewisser wurde.
Die erste Krise des Kabinetts bahnte sich schon im August 1928 an. Sie führte
zu einer tiefgreifenden Verunsicherung der SPD, polarisierte die öffentliche
Meinung und deckte die Instabilität der parlamentarischen Verfahrensweisen
und Instanzen auf, Es ging um den sogenannten Panzerkreuzer A und die erste
Rate für seinen Bau. Schon die Regierung Marx hatte kurz vor ihrem Rücktritt
diese erste Rate in den Haushalt eingesetzt. Die letzte Entscheidung darüber
war jedoch auf den Einspruch Preußens hin auf den Herbst 1928 vertagt
worden. Damit war für die neue Regierung nach den Wahlen die Chance eröffnet,
neu zu entscheiden.
Der Panzerkreuzer A war das erste von vier geplanten Panzerschiffen, die in
ihrer Größe die Vorschriften des Versailler-Vertrages beachteten,
deren Bewaffnung aber derjenigen moderner Großkampfschiffe entsprechen
sollte. Dieses Flottenbauprogramm muss hinsichtlich seines militärischen
Wertes stark in Frage gestellt werden, es ist eher als ein Stück nationaler
Prestigepolitik zu bezeichnen. Reichswehrminister Groener verteidigte die Notwendigkeit
der Schiffe mit dem Hinweis auf den Schutz Ostpreußens vor einer polnischen
Aggression, aber selbst in Reichswehrkreisen wurde diese Begründung als
nicht stichhaltig abgetan.(5)
Gleichwohl machte Reichswehrminister Groener dieses Prestigeobjekt der Reichswehr
Mitte August 1928 zum Kabinettsfall: Er stellte den Antrag, nunmehr die erste
Rate zu bewilligen, und ließ zugleich erkennen, dass eine Verweigerung
seinen Rücktritt nach sich ziehen werde. Notfalls werde sogar der Reichspräsident
zurücktreten. Der Kanzler und die Minister der SPD wurden dadurch in eine
im Grunde ausweglose Lage gebracht. Eine Verweigerung der Zustimmung hätte
das Ende der kaum ins Amt gelangten Regierung bedeutet. Darum gaben Kanzler
Müller und seine sozialdemokratischen Kollegen im Kabinett nach. Ihre Zustimmung
aber musste die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder in einen offenen Konflikt
mit ihrer eigenen Fraktion treiben, hatte doch die SPD ihren Wahlkampf K im
Frühjahr 1928 gerade gegen das teure Flottenbauprogramm geführt. Sie
war in dieser Frage festgelegt. Eine Schwenkung hätte sie den ebenso gnadenlosen
wie wirkungsvollen Angriffen der KPD ausgesetzt, die mit einem Volksbegehren
Schulspeisung statt Panzerbau auch prompt die SPD in die Zange nahm. Eine Bereitschaft
der Regierungsfraktion, dem eigenen Kanzler zu folgen, war darum nicht vorhanden.
Nach erregten Debatten, die eine tiefe Vertrauenskrise zwischen der Reichstagsfraktion
der SPD und den Regierungsmitgliedern der SPD offenbarten, kam es am 15. November
zu der notwendigen Abstimmung im Reichstag. Da strenge Fraktionsdisziplin bei
der SPD beschlossen worden war, verließen die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder
mit dem Kanzler an der Spitze die Regierungsbank und stimmten mit ihrer Fraktion
gegen die Vorlage der Regierung. Sie sprachen sich damit gleichsam selbst das
Misstrauen aus (vgl. Dok. 2 a-c). Da jedoch die DNVP für
das Flottenprogramm votierte, weil alles, was auf Stärkung der militärischen
Kraft des Reiches zielte, ihre Zustimmung erhielt, wurde die Regierungsvorlage
angenommen. Die Kabinettskrise war verhindert, aber eine Krise des parlamentarischen
Systems offenbar geworden. Mit Recht K sprach der Abgeordnete Wirth (Zentrum)
von einem schwarzen Tag für die m parlamentarische Demokratie in Deutschland,
die Krise des parlamentarischen Systems sei mit Händen zu greifen. Das
Echo in der Öffentlichkeit war verheerend. Die SPD hatte gleichsam aus
ihrer antimilitaristischen Gefühlslage heraus entschieden und den eigenen
Kanzler und die eigenen Regierungsmitglieder desavouiert.
Man mag sich fragen, ob ein führungsstärkerer Kanzler seine Partei
anders hätte steuern können, aber nach den Wahlkampferklärungen
der SPD war angesichts der kommunistischen Konkurrenz der politische Spielraum
für die Partei minimal. Das Ergebnis war eine Schwächung des Kanzlers
und eine erneute Bekräftigung der weitverbreiteten Vorurteile über
die Wehrunwilligkeit der Partei und die Handlungsunfähigkeit sozialdemokratischer
Parteiführer, die ihre Bataillone nicht hinter sich zu bringen in der Lage
seien. In den Augen konservativer Politiker und Bürger erschien die SPD
erneut als national unzuverlässig. Die Tatsache, dass die Sozialdemokraten
in ihrer flottenkritischen Haltung nur bei der KPD Unterstützung fanden
und von ihr allenfalls noch übertrumpft wurde, vertiefte das weitere Vorurteil,
dass die eigentliche Kluft zwischen den nationalen wehrwilligen Kräften
einerseits und dem marxistischen Lager andererseits verlief, in das SPD und
KPD undifferenziert hineingezwängt wurden. Da nutzte es wenig, dass die
SPD auf dem Magdeburger Parteitag von 1929, also ein Jahr später, ein wehrpolitisches
Programm beschloss, in dem sich der gemäßigte Flügel der Partei
über den intransigenten Standpunkt der pazifistischen Linken hinwegsetzte.
Wer 1928 die Große Koalition wollte, der durfte die SPD nicht in diese
Situation bringen. Wenn Koalitionen heterogener Partner halten sollen, dann
darf keiner der Kompromisspartner den anderen in eine Position manövrieren,
die mit dessen zentralen Kernprogrammen unvereinbar ist und ihn im Lebensnerv
trifft. Indem Groener und der Reichspräsident Hindenburg in der Affäre
um den Panzerkreuzer A die SPD gleichsam durch das kaudinische Joch zwangen
und ihr einen Gesichtsverlust aufnötigten, dokumentierten sie, wie wenig
ihnen an einer Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten lag und dass sie es nur
darauf absahen, die Kompromissfähigkeit der Sozialdemokratie zu ruinieren
und sie in der Regierung sich abnutzen zu lassen. Das Präsidialsystem,
die politische Einflussnahme des Reichspräsidenten und die Eigenpolitik
der Reichswehr traten nicht erst 1930 nach dem Scheitern der Regierung Müller,
sondern schon zuvor mehr oder weniger offen zutage.
Der Wirtschaftsaufschwung, den Deutschland nach der Inflation erlebte, wies
bereits 1928 - also vor dem großen New Yorker Börsenkrach im Oktober
1929 - erhebliche Krisensymptome auf. Die Indikatoren des Wirtschaftswachstums
sanken, und im Winter 1928/29 'schwoll die Arbeitslosigkeit erheblich an. Sie
erreichte im März 1929 mit 2,8 Millionen Arbeitslosen einen ersten Höhepunkt.
Der soziale Verteilungskampf wurde härter, zumal die Arbeitgeberverbände,
die 1927 gegenüber der ihnen nahestehenden Regierung des Bürgerblocks
noch Rücksichtnahme hatten walten lassen, nunmehr der sozialdemokratisch
geführten Reichsregierung gegenüber in die Offensive gingen. Der Weimarer
Sozialstaat und seine sozialen Errungenschaften - Acht-Stunden-Tag, Tarifautonomie
sowie die 1927 eingeführte gesetzliche Arbeitslosenversicherung - standen
zur Disposition. Das Stichwort lieferte die polemische Formel vom Gewerkschaftsstaat,
den es zu bekämpfen gelte.
Die freien Gewerkschaften ihrerseits hatten auf dem Hamburger Gewerkschaftstag
Anfang September 1928 ihr Programm der "Wirtschaftsdemokratie" verkündet.
Die politische Demokratie, die 1918 errungen worden sei, bedürfe der Ergänzung
und Stabilisierung durch die Demokratisierung der Wirtschaft. In Anknüpfung
an den in der Reichsverfassung vorgesehenen Reichswirtschaftsrat sollte durch
Elemente überbetrieblicher Mitbestimmung den Gewerkschaften Einfluss auf
die gesamtwirtschaftlichen Entscheidungen gegeben werden. Auf diese Weise hoffte
man, das System der Tarifautonomie zu erweitern, wobei die Gewerkschaften weniger
an die Übernahme unmittelbarer wirtschaftspolitischer und unternehmerischer
Verantwortung, sondern vielmehr an die Kontrolle wirtschaftlicher und unternehmerischer
Entscheidungen durch gewerkschaftliche Vertreter der Arbeitnehmerschaft dachten.
Dieses Programm löste sich vom marxistischen Theorem des notwendigen Zusammenbruchs
des Kapitalismus, es proklamierte vielmehr eine schrittweise sozialistische
Umwälzung des privatkapitalistischen Systems durch Ausbau der öffentlichen
und gewerkschaftseigenen Betriebe und der überbetrieblichen und gesamtwirtschaftlichen
Mitbestimmung der Gewerkschaften, während die betriebliche Ebene eher vernachlässigt
wurde. Das Programm der Wirtschaftsdemokratie war - alles in allem - eine deutliche
Absage an marxistische Orthodoxie und öffnete insofern Entwicklungsperspektiven,
die nach vorne zeigten und denen auch die christlichen Gewerkschaften langfristig
positive Seiten - wenn auch aus anderer Tradition und mit anderer Begründung
- abgewinnen konnten. Andererseits war unverkennbar, dass den Betriebsräten
in den einzelnen Unternehmen nur eine untergeordnete Rolle zugestanden wurde
und das Gesamtkonzept eher zentralistisch etatistische Züge trug, die sich
korporatistischen Modellen aus konservativen Kreisen durchaus näherten
und damit indirekt auch eine Abkehr vom reinen parlamentarischen System ankündigten.
Da jedoch jede konkrete Umsetzung des Konzepts unterblieb und auch nicht erkennbar
war, wie angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse eine Realisierung
auch nur schrittweise in Angriff genommen werden sollte, lieferte das abstrakte
Modell den Arbeitgebern und Industrieverbänden Ansatzpunkte für eine
heftige Attacke. Ihnen galt das Programm der Wirtschaftsdemokratie als Ausdruck
gewerkschaftlicher Allmachtsbestrebungen. Kollektivismus, Sozialismus und Wirtschaftsdemokratie
vollendeten nach einem Diktum aus der Wirtschaft den "Untergang des Deutschtums".
Schon der Ausbau gewerkschaftlicher Mitbestimmung wurde von den Unternehmerverbänden
als gefährliche Herausforderung aufgefasst, entsprechend polemisch aufbereitet
und zum Anlas genommen, den gewerkschaftlichen Einfluss zurückzudrängen,
das Tarifsystem in Frage zu stellen und eher nur auf betrieblicher Ebene Lohnverhandlungen
zu führen. Voraussetzung dafür wäre gewesen, das bestehende Tarifvertragsrecht
zu verändern.

Reichsinnenminister Carl Severing
Durch eine Verordnung von 1923 war ein Verfahren zur Zwangsschlichtung eingeführt
worden. Diese Regelung sah vor, dass für den Fall einer Nichteinigung der
Tarifpartner ein Schiedsspruch ergehen konnte, der unter bestimmten Bedingungen
vom Reichsarbeitsminister für verbindlich erklärt werden durfte. Die
Arbeitgeber hatten gegen diese Regelung stets schwerwiegende Bedenken erhoben,
jedoch die lohnpolitischen Ergebnisse immer hingenommen. Im Vorfeld einer Tarifauseinandersetzung
in der Eisen- und Stahlindustrie im Ruhrgebiet im Oktober 1928 verlangten sie
nun aber vom Reichsarbeitsminister die Beseitigung der Verbindlichkeitserklärung,
was sie als "Entpolitisierung" des Schlichtungswesens darzustellen
versuchten. Der sozialdemokratische Arbeitsminister Wissell lehnte diese Forderung
mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer parlamentarischen Gesetzesänderung
ab. Daraufhin kündigten die Arbeitgeber ihren Belegschaften zum 1. November,
noch bevor in der laufenden Tarifauseinandersetzung der für die 2. Oktoberhälfte
1928 erwartete Schiedsspruch ergangen war. Als Wissell noch rechtzeitig den
Schiedsspruch, den die Gewerkschaften trotz minimaler Lohnverbesserung angenommen
hatten, für verbindlich erklärte, weigerten sich die Arbeitgeber,
den Spruch anzuerkennen und sperrten rund 250 000 Arbeiter aus ihren Betrieben
aus. Dies war ein massiver Angriff auf die staatliche Zwangsschlichtung und
die Gewerkschaften schlechthin. Zugleich riefen die Arbeitgeber die Gerichte
an, weil sie Verfahrensfehler bei der Schlichtung monierten.(6)
Zwar bekamen die Arbeitgeber in der gerichtlichen Auseinandersetzung später
teilweise recht, aber dass sie sofort mit der totalen Aussperrung vorgeprellt
waren, ohne die Gerichtsurteile abzuwarten, rief einhellige Empörung hervor,
zumal ein Großteil der Ausgesperrten, soweit er nicht gewerkschaftlich
organisiert war, völlig ohne Unterstützung dastand. Außerdem
war der vom Arbeitsminister für verbindlich erklärte Lohnzuwachs außerordentlich
maßvoll und respektierte die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche.
So wurden im Reichstag sogar mit Stimmen der DVP Sondermittel für eine
unbürokratische Unterstützung der Ausgesperrten bereitgestellt, obwohl
die Ruhrindustrie dagegen heftig protestierte. Schließlich sahen sich
die Arbeitgeber sogar gezwungen, einer Sonderschlichtung des Reichsinnenministers
Severing zuzustimmen. Am 3. Dezember 1928 beendeten sie die Aussperrung und
am 21. Dezember fällte Severing seinen Schiedsspruch, der etwas unter dem
vorigen Spruch des Reichsarbeitsministers blieb.
Der Frontalangriff der Arbeitgeber war gleichsam steckengeblieben, aber der Reichsarbeitsminister war der Hauptverlierer. Sein Stichentscheid und seine Verbindlichkeitserklärung waren schon mit der Einsetzung des Sonderschlichters vom Tisch, bevor ihn das Gericht nachdivergierenden vorinstanzlichen Urteilen wegen eines Verfahrensfehlers aufhob. Doch indem sich die Arbeitgeber unter dem Druck der Öffentlichkeit dem Sonderschiedsspruch von Severing unterwarfen, waren auch sie deutlich hinter ihren vielweitergehenden Zielen zurückgeblieben. Sie hatten allenfalls einen Teilsieg errungen. Die parlamentarische Entscheidung für die Unterstützung der Ausgesperrten, die auch von der DVP-Fraktion mitgetragen worden war, signalisierte die Grenzen ihres Vorstoßes. Diese Erfahrung steigerte das Misstrauen der Schwerindustrie, ihre Interessen über das demokratisch gewählte Parlament durchsetzen zu können. In ihren Reihen mehrten sich die Stimmen, welche die Ablösung der Volksvertretung durch eine autoritäre Regierung verlangten. Das soziale und politische Klima der Republik war infolge dieses Ruhreisenstreites erheblich kälter geworden, auch wenn der Konflikt zunächst dazu beitrug, dass das Zentrum an die Seite der SPD gedrückt wurde - waren doch zahlreiche Arbeiter, die Mitglied des Zentrums waren, von der Aussperrung mitbetroffen - und dadurch die Koalition sich konsolidierte.
Die Polarisierung im sozialen Bereich, die der Ruhreisenstreit offenbarte, fand
ihre Parallele in der sich verschärfenden Polarisierung des Parteiensystems,
das durch die Zersplitterung im bürgerlichen Lager, die die Reichstagswahl
gebracht hatte, ohnehin schon belastet war. Die KPD, die 1926 noch mit der SPD
gemeinsam den Volksentscheid zur Fürstenenteignung organisiert hatte und
dabei vor allem an der Basis gemeinsame Aktionen mit der Sozialdemokratie propagierte,
wandte sich unter dem Druck der Moskauer Zentrale nun immer eindeutiger gegen
die sozialdemokratische Konkurrenz. Im September 1928 kam die klare Weisung
der kommunistischen Internationale, die die KPD auf die bewusste Konfrontation
mit der SPD festlegte. Die Sozialdemokraten galten als Hauptfeind und wurden
als "Sozialfaschisten" definiert. Jede Einheitsfronttaktik wurde nunmehr
aufgegeben. Zusammenstöße zwischen dem Reichsbanner, der republikanisch-sozialdemokratischen
Wehr- und Massenorganisation und dem Rote-Frontkämpfer-Bund, der Kampforganisatian
der KPD, konnten nun nicht ausbleiben. Die Auseinandersetzungen eskalierten,
als die KPD - im Gegensatz zur bisherigen Tradition gemeinsamer Maiumzüge
mit Gewerkschaften und Sozialdemokraten eine eigene Demonstration zum 1. Mai
1929 ankündigte. Da zu befürchten war, dass es zu Störungen und
Zusammenstößen zwischen den verfeindeten sozialistischen Brüdern
kommen würde, untersagte in Berlin der sozialdemokratische Polizeipräsident
Zörgiebel. alle Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel.
Während die Gewerkschaften sich dem Verbot fügten und ihre Veranstaltungen
in geschlossene Räume verlegten, trotzten die Kommunisten offen der Polizei.
KPD und der Rote-Frontkämpfer-Bund (RFB) riefen zu Straßendemonstrationen
auf, der RFB befahl seinen Mitgliedern zu erscheinen, allerdings nicht in Uniform
Die Polizei zerstreute die Demonstranten mit Gummiknüppeln und Wasserwerfern;
doch am Abend des 1. Mai kam es in Wedding und in Neukölln zu schweren
Straßenkämpfen, in deren Verlauf die Polizei von der Schusswaffe
Gebrauch machte und einen Panzerwagen einsetzte. Es gab Tote und Verletzte.
Erst nach Tagen konnte die Ruhe wiederhergestellt werden: Ein Verbot des RFB
war die Folge.(7) Zwar blieb in der linken Öffentlichkeit
das harte Vorgehen der Polizei nicht unumstritten, doch auf jeden Fall vertiefte
sich die Kluft zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten, und im rechtsbürgerlichen
Lager hatte die Furcht vor kommunistischen Aufstandsversuchen erneut Nahrung
gefunden.
Radikalisierung und Polarisierung fanden freilich nicht nur auf der linken Seite
des Parteienspektrums statt. Nach der schweren Wahlniederlage der DNVP im Mai
1928 schlug dort die Stunde Alfred Hugenbergs, des Führers des alldeutschnationalistischen
Parteiflügels. Er hatte schon zuvor in schroffer Opposition heftig gegen
die Parteiführung und den von ihr initiierten Eintritt in die Regierung
des Bürgerblocks polemisiert. Hugenberg, ursprünglich Krupp-Direktor,
hatte sich einen Presse- und Medienkonzern aufgebaut und verfügte über
zahlreiche Verbindungen im konservativ nationalistischen Verbandswesen. Da ihm
auch ein Hauptanteil der Parteispenden aus der Schwerindustrie zufloss, hatte
er so viel innerparteiliche Macht in der DNVP erobert, dass der langjährige
Parteivorsitzende Graf Westarp im März 1928 freiwillig auf den Parteivorsitz
verzichtete. Hugenberg wurde am 20. Oktober 1928 zum Vorsitzenden gewählt
und legte den Kurs der Partei auf eine radikal nationalistische Obstruktion
fest. Jede Annäherung an die Republik wurde gestoppt. Die Speerspitze der
Agitation richtete sich nicht nur gegen jede parlamentarische Mitarbeit in der
Republik, sondern insbesondere auch gegen die Stresemannsche Verständigungspolitik
mit ihrem Versuch einer einvernehmlichen Revision der Bedingungen des Versailler
Vertrages. Selbst Hindenburg blieb von der Kritik Hugenbergs nicht verschont.
Antidemokratische Emotion gewann die Oberhand (vgl. Dok. 3).
Durch diesen sterilen Obstruktionskurs wurden alle Versuche gemäßigt
konservativer Kräfte und Industrieller, eine neue Regierung des Bürgerblocks
zusammenzubringen, zum Scheitern verurteilt. Die innerparteiliche Opposition
gegen Hugenberg in der DNVP ließ sich aus der Partei herausdrängen
und gründete eine eigene volkskonservative Vereinigung", was freilich
nur eine weitere Zersplitterung des Parteiensystems zur Folge haben sollte.
Der radikale Rechtsschwenk, den die DNVP im Herbst 1928 vollzog, blieb nicht
ohne Folgen für die DVP. Mit großer Sorge registrierte Stresemann
den Lobbyismus in seiner Partei, der sie zunehmend handlungsunfähig machte
(vgl. Dok. 4). Der rechte Kurs fand ferner seine - wenn
auch gemäßigte - Parallele im Dezember 1928 in der Zentrumspartei.
Bei der fälligen Vorstandswahl konnte sich der Trierer Kirchenrechtler,
Prälat Kaas, gegen die Exponenten des Arbeitnehmerflügels, Stegerwald
und Joos, durchsetzen. Seine Wahl bedeutete zunächst eine stärkere
Anlehnung an die katholische Kirche. Das war ein Votum gegen die von Stegerwald
favorisierten Tendenzen zu einer konfessionellen Öffnung. Der durch die
Wählerverluste im Zentrum deutlich gewordenen Krise wollte man offensichtlich
durch Akzentuierung der konfessionellen Fundamente der Partei Herr werden. Zugleich
signalisierte die Wahl von Kaas jedoch auch einen deutlichen Schwenk nach rechts.
Kaas stand der Stresemannschen Außenpolitik kritisch gegenüber und
war ein Anhänger eines betont national-autoritären Kurses. Auf dem
Freiburger Katholikentag bekannte sich Kaas zu einem "Führertum großen
Stils"; das war ein Bruch mit den demokratischen und sozialen Traditionen
des politischen Katholizismus. Der Skepsis der neuen Führung der Zentrumspartei
gegenüber parlamentarischen Konfliktlösungen war es auch zu verdanken,
dass die Partei bis zum April 1929 zögerte, bis sie offiziell in die Koalitionsregierung
von Reichskanzler Hermann Müller eintrat.
Ein weiteres, besonders alarmierendes Krisensymptom für den Zusammenhalt
der Republik war das Ergebnis der Wahlen zu den allgemeinen Studentenausschüssen
(AStA) an den deutschen Universitäten im Wintersemester 1928/29. Auf Anhieb
gelang dem erst 1926 gegründeten "Nationalsozialistischen Deutschen
Studentenbund" ein sensationeller Wahlerfolg. Er erreichte insgesamt 15
Prozent der Stimmen der studentischen Jugend. An den Universitäten Erlangen
und Greifswald eroberte der NS-Studentenbund wenig später, im Jahr 1929,
sogar die absolute Mehrheit. In Erlangen hatten die studentischen Corps und
Verbindungen auf eine eigene Liste, die sie zuvor immer aufgestellt hatten,
verzichtet und damit dem NS-Studentenbund den Erfolg möglich gemacht.
Dass die akademische Jugend der Agitation und dem Aktivismus der NS-Bewegung
so positive Seiten abgewann und sich der Hitler-Partei zuwandte, war ein außerordentlich
beunruhigendes Symptom und signalisierte noch einmal mehr die mangelnde Integrationskraft
der bürgerlichen und konservativen Parteien, die bis dato die politische
Heimat für die Mehrzahl der Studenten gewesen waren. Zugleich war dieses
Wahlverhalten der Studentenschaft ein Zeichen für die Politisierung der
Gesellschaft, die mit der Radikalisierung und Polarisierung einherging. Dass
die vielfach sich unpolitisch verstehenden studentischen Korporationen gleichsam
vom NS-Studentenbund aus dem AStA verdrängt wurden, bestätigt diesen
Zusammenhang.
Was sich hier im rechten Lager abspielte, fand jedoch auch seine Parallele im
linken Parteienspektrum. Aus der Analyse der sozialdemokratischen Verbände
und insbesondere der Jugendorganisationen der Arbeiterbewegung wissen wir, dass
sich auch hier ein Radikalisierungsprozess vollzog, der die Abwendung der Jugendlichen
von der sozialdemokratischen Parteiorganisation signalisierte. Die Republik,
so muss man dieses wohl zusammenfassen, verlor bei der Jugend jegliche Attraktivität.
All diese beunruhigenden Tendenzen in der politischen Gesellschaft, die insgesamt
eine Verschärfung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Konflikte
signalisierten und in die Richtung einer, außerparlamentarischen Konfliktlösung
drängten, konnten jedoch erstaunlicherweise die Regierung des Reichskanzler
Müller im Jahre 1928/29 nicht ernsthaft gefährden, obwohl der Wille
der Koalitionsparteien zum Zusammenhalt stets unbeständig blieb. Die Ursache
dieser für Weimarer Verhältnisse schon fast erstaunlichen Amtsdauer
der Regierung Müller ist in der Außenpolitik zu suchen. Es war schon
im Frühsommer 1920 klar, dass es zu einer Neuregelung der deutschen Reparationszahlungen
kommen musste. Dabei versuchte die deutsche Seite, diese Frage zugleich mit
der vorzeitigen Räumung des Rheinlandes durch die Truppen der Alliierten
und mit dem Abbau der internationalen Verwaltungskontrolle der Deutschen Reichsbank
sowie der Wiederherstellung der nationalen Verfügungsgewalt über die
Deutsche Reichsbahn zu verknüpfen. Schon in seinem Treffen in Thoiry hatte
Außenminister Stresemann 1926 diese Linie verfolgt. Jetzt gelang es bei
der Tagung des Völkerbundes in Genf im September 1928, die Einsetzung einer
unabhängigen Kommission von Finanzsachverständigen zu beschließen,
um Lösungsvorschläge für die Reparationsfrage erarbeiten zu lassen.
Die Sachverständigen tagten ab Januar 1929 und legten nach schwierigen,
konfliktreichen Verhandlungen im Mai 1929 den Young-Plan vor, der auf einer
Regierungskonferenz in Den Haag im August 1929 angenommen wurde.(8)
Der Young-Plan legte die endgültige Reparationssumme, die Deutschland aufzubringen
hatte, fest und bestimmte auch die jährlich zu zahlenden Jahresraten, die
Annuitäten, neu. Vor allem brachte er für die ersten fünf Jahre
nach der Annahme für das Reich eine erhebliche Entlastung gegenüber
den Zahlungen des bis dato geltenden Dawes-Planes. Außerdem sah die Planung
vor, dass die Souveränitätseingriffe bei Reichsbahn und Reichsbank
beseitigt werden sollten. Insbesondere aber wurde festgelegt, dass zum 30. Juni
1930 - also fünf Jahre vor der im Versailler-Vertrag vorgesehenen Frist
- das Rheinland von den Alliierten Truppen geräumt werden sollte.
Stresemann hatte somit ein wichtiges Ziel seiner Verständigungspolitik
in freier Vereinbarung mit den Alliierten erreicht. Dennoch war klar, dass die
Annahme des Young-Planes im Deutschen Reichstag nur mit Unterstützung der
Sozialdemokratie durchsetzbar war, da die Hugenbergsche DNVP zu keinerlei Konzessionen
an die Alliierten bereit war. Schon Reichspräsident Hindenburg hatte bei
der Berufung von Kanzler Müller diesem Zusammenhang großes Gewicht
beigemessen und darum seine Bedenken gegen die Ernennung eines Sozialdemokraten
zurückgestellt. Nur mit der Sozialdemokratie war eine parlamentarische
Verabschiedung eines solchen internationalen Vertragswerkes möglich, und
sicherlich spielte auch eine Rolle, dass eine republikanisch orientierte Regierung
international größere Konzessionen würde erreichen können.
Freilich war Hindenburg im Sommer 1928 noch davon ausgegangen, dass die Vertragslösung
sich rascher werde finden lassen. Tatsächlich zog sich diese jedoch wegen
alliierter Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung dann noch bis
in den Januar 1930 hin. Die Ratifikation der Young-Gesetze im Reichstag kam
darum erst im März 1930 zustande.
Die heutige Forschung ist sich darin einig, dass der Young-Plan als objektiver
Fortschritt und Erfolg für die deutsche Außenpolitik angesehen werden
muss. Die Vorteile, die er gegenüber dem bis dato geltenden Dawes-Planes
brachte, überwogen bei weitem seine Nachteile. In der öffentlichen
Meinung der Zeitgenossen jedoch wurde der Young-Plan allgemein nicht als ein
Erfolg angesehen, obwohl auch führende Wirtschaftskreise ihn akzeptierten,
da es zu dieser vertraglichen Vereinbarung keine Alternative gab. Die politische
Auseinandersetzung wurde jedoch beherrscht von dem Eindruck der jahrzehntelangen
Zahlungsverpflichtungen des deutschen Reiches, die in dem Vertrag festgelegt
waren. Zwar war für Kenner schon damals durchaus vorhersehbar, dass diese
jahrzehntelange Zahlungsverpflichtung nicht würde bestehen bleiben, aber
das Trommelfeuer der Gegner des Young-Planes konzentrierte sich auf diesen problematischen
Punkt; die Kolonialisierung und Tributpflichtigkeit" des deutschen Reiches
sah man hier festgeschrieben. Eine beispiellose Hetzkampagne gegen den Vertrag
und die den Vertrag tragenden Parteien wurde unter Führung Hugenbergs gegen
den Young-Plan losgetreten.

(Owen Young (links) und Charles Dawes (ganz rechts) im Januar 1929 auf der
Tagung des Völkerbundes in Genf, auf der der Young-Plan zur Regelung der
restlichen deutschen Reparationen vereinbart wurde.)
Kurz nach Unterzeichnung des Young-Planes durch die Sachverständigen rief
Hugenberg zusammen mit der Führung des Stahlhelms am 9. Juli 1930 einen
"Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren" gegen den
Young-Plan ins Leben, dem auch die NSDAP beitrat. Hitler wurde neben Hugenberg
und dem Stahlhelmführer Seldte gleichberechtigter Partner bei einer großen
politischen Aktion. Der Reichsausschuß präsentierte ein sogenanntes
"Freiheitsgesetz", das er auch als "Gesetz gegen die Versklavung
des deutschen Volkes" bezeichnete. Die Reichsregierung wurde in dem Gesetz
zur Außerkraftsetzung der Kriegschuldartikel des Versailler-Vertrages
aufgefordert. 'Ferner sollte sie die sofortige Räumung des Rheinlandes
ohne jedes Junktim mit dem Young-Plan erreichen.
Parapraph 3 verbot jeder Reichsregierung, neue Lasten und Verpflichtungen auswärtigen
Mächten gegenüber zu übernehmen, was die Verweigerung der Reparationszahlungen
bedeutete, und Paragraph 4 bedrohte die Mitglieder des Reichskabinettes, falls
sie den Young-Plan unterzeichneten, als Landesverräter mit Zuchthausstrafe
(vgl. Dok. 5). Für dieses nur als blanke Demagogie
zu bezeichnende "Freiheitsgesetz" entfaltete Hugenberg eine gut organisierte,
fast flächendeckende nationalistische Hetzkampagne, um dem Gesetzentwurf
durch ein Volksgesetzgebungsverfahren Zustimmung zu verschaffen. Sein ganzes
Presseimperium stellte er in den Dienst dieser Emotionalisierung der Politik,
ohne allerdings bei der entscheidenden Volksabstimmung am 22. Dezember 1929
einen Erfolg erzielen zu können. Nur 13,8 Prozent der Wähler votierten
für das Gesetz.
Hauptgewinner der Kampagne war Hitlers NSDAP. Die Nazis waren trotz ihrer noch
hemmungsloseren und brutaleren Agitationsmethoden durch Hugenberg gleichsam
salonfähig gemacht und profitierten von der propagandistischen Unterstützung
des Hugenbergschen Pressekonzerns und der finanziellen Zuwendung des Reichsausschusses.
Zum Nürnberger Parteitag im September 1929, der während der Young-Plan-Kampagne
abgehalten wurde, konnte die NSDAP dank dieser finanziellen Hilfe machtvoll
auftreten. 200 000 Teilnehmer waren in Nürnberg zusammengekommen. Vor Hitler
paradierten 20 000 einheitlich uniformierte SA-Männer und stellten damit
die Schlagkraft der Partei unter Beweis.
Die hochgradige Emotionalisierung 4er politischen Auseinandersetzungen kam -
wie nicht anders zu erwarten war - den extremsten Partnern zugute. Bei den Landtagswahlen
in Baden am 27. Oktober 1929 erreichte die NSDAP 7 Prozent, in Lübeck am
10. November 1929 8,1 Prozent, in Thüringen am 8. Dezember 1929 sogar 11,3
Prozent der Stimmen. Gemessen an den 2,6 Prozent bei den Reichstagswahlen vom
Mai 1928 waren das ebenso sensationelle wie bedrohliche Erfolge, die dem politischen
Klima der Anti-Young-Plan-Demagogie und einer daraus resultierenden Quasi-Bürgerkriegssituation
zuzurechnen waren. Reichsinnenminister Severing dokumentierte im Dezember 1929
in einer mehrseitigen Zusammenstellung die innenpolitische Kampfsituation, die
in einer beispiellosen Verrohung der politischen Sprache und in einer Unzahl
von Zusammenstößen zwischen den politischen Wehrverbänden mit
zahlreichen Toten und Verletzten zum Ausdruck kam (vgl. Dok.
6).

Propaganda-Plakat gegen den Young-Plan
Hugenberg und der Stahlhelm hatten Hitler nicht nur salonfähig gemacht,
sondern ihm auch zum machtvollen Einzug in die Landtagsparlamente verholfen.
Wie weit die Front der bürgerlich-konservativen Parteien gegenüber
dem Rechtsradikalismus schon ins Wanken gekommen war, bewies die Regierungsbildung
im Land Thüringen. Weil sie eine Koalition mit der SPD ausschlossen, waren
die dortigen bürgerlichen Parteien unter Einschluß der DVP, die im
Reich an der Regierung Müller beteiligt war, bereit, mit der NSDAP zu koalieren.
Unter einer von Stresemann geführten DVP wäre diese Koalition gewiss
nicht möglich geworden. Aber der Außenminister und Mentor der Großen
Koalition war am 3. Oktober 1929 verstorben. Sein Nachfolger im Parteivorsitz,
der Reichstagsabgeordnete Scholz; steuerte die DVP unverkennbar auf Rechtskurs,
unterwarf sie den industriellen Interessen und legte es auf Konfrontation mit
der SPD an. In Thüringen konnte deshalb ein Nationalsozialist, der spätere
Reichsinnenminister Frick, zum ersten nationalsozialistischen Landesminister
im Deutschen Reich werden. Da man ihm das Innen- und das Volksbildungsministerium
unterstellte, bekam er die Zuständigkeit für Polizei und Schulen.
Hier konnte er bald durch absonderliche Schulgebete und eine höchst einseitige
Säuberung der Polizei Schlagzeilen machen. Die NSDAP war seit der Anti-Young-Plan-Kampagne
keine Splitterpartei mehr und hatte die politische Isolierung durchbrochen,
nachdem sie nun sogar koalitionsfähig geworden war.
Die innenpolitische Haupt- und Daueraufgabe der Regierung der Großen Koalition
war die Sanierung des Reichshaushaltes. Die Regierung des Bürgerblocks
unter Kanzler Marx hatte für 1928 nur noch einen Notetat unter Dach und
Fach bringen können. So sah sich schon im Sommer 1928 die neugebildete
Reichsregierung vor die Aufgabe gestellt, erhebliche Lücken im Haushalt
zu stopfen. Diese Krise verschärfte sich im Frühjahr 1929, da der
Einbruch der Wirtschaftskonjunktur nicht nur zu erheblichen Einnahmeausfällen
führte, sondern auch wegen der hochschnellenden Arbeitslosenzahlen - im
Februar 1929 registrierte man 2,8 Millionen Arbeitslose - zu erhöhten Aufwendungen
des Reiches an die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"
zwang. Die erst 1927 eingeführte Arbeitslosenversicherung - eine sozialpolitische
Errungenschaft der Weimarer Republik - hatte die bis dato bestehende Erwerbslosenfürsorge
abgelöst und jedem Arbeitslosen, sofern er arbeitswillig, arbeitsfähig
und unfreiwillig arbeitslos geworden war, einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung
gewährt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durften den Reichshöchstsatz
von 3 Prozent des Arbeitsentgeltes nicht übersteigen und waren je zur Hälfte
vom Arbeitgeber und vom Pflichtversicherten aufzubringen. Durchschnittlich 800
000 Arbeitslose hätten so finanziert werden können. Falls das Aufkommen
aus Beiträgen und Rücklagen für die Auszahlungen nicht ausreichen
sollte, sah das Gesetz vor, dass die fehlenden Mittel vom Reich vorzuschließen
oder zu decken wären.
Bereits 1929 war die Reichsanstalt nur mit erheblichen Zuschüssen aus der
Reichskasse zahlungsfähig zu halten, so dass die Abgleichung des Reichshaushaltes
und die Sanierung der Arbeitslosenversicherung sich zu einem Problemknäuel
verbanden. Wollte man die Subventionierung aus dem Reichshaushalt nicht unberechenbar
wachsen lassen und dadurch ein permanentes Leck in der Haushaltskasse aufreißen,
musste man entweder die gesetzlich festgelegten Leistungen an die Arbeitslosen
kürzen oder die Beiträge, die von den Beschäftigten, aber eben
auch von den Arbeitgebern aufgebracht wurden, erhöhen. Die Positionen der
Sozialpartner oder - zeitgemäßer ausgedrückt - der Arbeitskampfparteien,
der Gewerkschaften und Unternehmerverbände, waren in diesem Punkte eindeutig.
Die Industrie verlangte eine Kürzung der Leistungen und kündigte gegen
jedwede Beitragserhöhung energischen Widerstand an, weil diese die "Lohnnebenkosten"
- wie man heute sagen würde - ansteigen ließ. Die Industrie war jedoch
dringend auf eine Entlastung in den Lohnkosten angewiesen, um auf dem Weltmarkt
konkurrenzfähig zu bleiben. Die Lohnsteigerungen der letzten Jahre und
die Soziallasten seien - so war das Argument der Industrie - stärker als
die Produktivität gestiegen. Außerdem fehle es der deutschen Industrie
an Eigenkapital, darum sei es generell nötig, die Steuerlast der Unternehmen
zu senken. In einer Denkschrift "Aufstieg oder Niedergang?" vom Dezember
1929 forderte darum der Reichsverband der deutschen Industrie eine grundsätzliche
Wende in der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik (vgl. Dok. 7).
Die Ermäßigung der Unternehmenssteuern bei gleichzeitiger Hebung
der Kopf- und Verbrauchssteuern sowie Senkung der Sozialabgaben stand im Zentrum
des industriellen Foderungskataloges. Damit war klar, dass die Mittel, die im
Zweifelsfall für die Finanzierung der maroden Arbeitslosenversicherung
aus dem Reichshaushalt aufgebracht werden sollten, nach Vorstellungen der Industrie
eher für eine Steuersenkung - das hieß Einnahmeverlust im Reichshaushalt
- für die Unternehmen verwandt werden sollten. Diese Denkschrift vom Dezember
1929 verlangte von der SPD und den Gewerkschaften "praktisch die bedingungslose
Unterwerfung" - so bewertet es zutreffend Heinrich August Winkler(9)
-, anderenfalls müsste nach Auffassung der Industrie eine andere, "sozialistenreine"
Regierung an die Stelle des Kabinetts von Reichskanzler Müller treten.
In die Richtung eines Regierungswechsels nach rechts dachte um die Jahreswende
1929/30 auch schon Reichspräsident Hindenburg. Im Dezember 1929 wurde der
Zentrumspolitiker Heinrich Brüning von General Schleicher und Hindenburgs
Staatssekretär Meißner informiert, dass Hindenburg unter keinen Umständen
gewillt sei, nach Verabschiedung des Young-Planes das Kabinett Müller im
Amt zu lassen. Der neue Kanzler einer Regierung mit rechtem Profil solle Brüning
heißen und zur Not mit dem Artikel 48 gegen den Reichstag regieren können.
Reichspräsident Hindenburg hatte ähnliche Absichten schon im Frühjahr
1929 dem Abgeordneten und früheren Vorsitzenden der DNVP Graf Westarp gegenüber
geäußert.
Da diese Absichten zunächst geheim blieben, beherrschte vordergründig
die Diskussion um die Sanierung der Arbeitslosenversicherung die Szene. Sensibilisiert
durch den Ruhreisenstreit empfanden die Gewerkschaften die Argumentation der
Industrie als Generalangriff auf den Weimarer Sozialstaat. Jede Leistungsminderung
der Arbeitslosenversicherung lehnten sie darum strikt ab, zumal die Leistungen
ohnehin sehr schmal waren und angesichts der Massenarbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung
durch den Abbau ihrer Leistungen an die Versicherten nur unter Gefährdung
ihres Daseinszwecks überhaupt hätte saniert werden können. Kompromisse
zu finden wurde immer schwieriger.
Das Jahr 1929 war darum beherrscht von Kabinetts- und Fraktionsdebatten, in
denen es ständig um die Sanierung des Haushaltes ging. Ein erster Haushaltsentwurf
des sozialdemokratischen Finanzministers Hilferding für 1929 scheiterte
im Grabenkampf der Interessenverbände. Es gab keine Einigung über
die Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Reichsarbeitsminister Wissell, der
aus den Gewerkschaften kam, hatte für eine Anhebung der Beiträge von
3 auf 3,75 Prozent plädiert, eine Finanzkommission der Koalition für
3,5 Prozent, aber die DVP lehnte jedwede Anhebung ab. Schließlich gelang
es Reichsaußenminister Stresemann mit massivem persönlichem Einsatz-wenige
Tage vor seinem Tod-, einen vorläufigen Haushaltskompromiss durchzusetzen,
der nur deshalb in der Koalition angenommen wurde, weil man während der
noch laufenden Verhandlungen um den Youngplan keine Regierungskrise entstehen
lassen wollte.
Anfang Januar 1930 spitzte sich die Situation dann erneut zu, weil die Kassenlage
des Reiches äußerst prekär wurde und die Reichskasse kaum in
der Lage war, die fälligen Gehälter zu zahlen. Finanzminister Hilferding
trat zurück, weil er nicht genügend Unterstützung fand und Reichsbankpräsident
Schacht ihm in den Rücken fiel. Dieses geschah, obwohl Hilferdings Sanierungskonzept
den Vorstellungen der DVP weit entgegen kam. Schon mehrten sich bei den Gewerkschaften
und dem linken Flügel der SPD die Stimmen, die einen Austritt aus dieser
"Regierung des Sozialabbaus" für zweckmäßig hielten,
ohne ein Konzept präsentieren zu können, wie sich der Einfluss und
Gestaltungswille der Sozialdemokraten denn außerhalb der Reichsregierung
realisieren lassen sollte.
Nur die noch ausstehende Ratifizierung des Young-Planes hielt die Regierung
im Amt. Die Zentrumspartei versuchte durch ein Junktim zwischen Vertragsratifizierung
und Finanzgesetzgebung die Koalition zusammenzuhalten und zugleich auszuloten,
wieweit die DVP zu wirtschafts- und finanzpolitischen Konzessionen bereit war,
um die Vertragsunterzeichnung nicht zu gefährden. Doch dieser Versuch misslang,
zumal Hindenburg zu erkennen gab, dass er nicht bereit sei, dem sozialdemokratischen
Reichskanzler Müller das Instrument des Artikels 48 der Reichsverfassung
zur Verfügung zu stellen, um die finanzpolitischen Sanierungsmaßnahmen
notfalls auch ohne Zustimmung des Reichstags in Kraft zu setzen und den Reichstag
aufzulösen. Diese Waffe sollte nur einem konservativen Politiker und einer
Regierung ohne Sozialdemokraten in die Hand gegeben werden. Damit war der Sturz
des Kabinetts Müller "vorprogrammiert".(10)
Am 11./12. März fand im Reichstag die Debatte über den Young-Plan
statt. Sie endete 'mit einem Erfolg der Regierung. Das Parlament billigte mit
270 zu 192 Stimmen den Young-Plan, wobei die Koalition zwar nicht geschlossen
stimmte, die Mehrheit aber ausreichend war. Der Zusammenbruch des Kabinetts
war anschließend nur eine Frage von Tagen. Vielerlei Kompromissformeln
wurden versucht. Die SPD schlug zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung eine
Anhebung der Beiträge auf 4 Prozent sowie ein "Notopfer der Festbesoldeten"
für die Arbeitslosenversicherung vor. Die DVP hingegen lehnte Beitragserhöhungen
und Notopfer entschieden ab (vgl. Dok. 8). Der Fraktionsvorsitzende der DVP
und Nachfolger von Stresemann auch im Parteivorsitz, Scholz, war zugleich Vorsitzender
des Reichsbundes der höheren Beamten, die gegen diese Sonderabgabe mit
Nachdruck protestierten. Vor allem aber war es der Industrieflügel der
DVP, der einen Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung erzwingen wollte
und deshalb gegen jede Beitragserhöhung votierte. Im letzten Moment schlug
der Vorsitzende der Zentrumsfraktion, Brüning, einen allerdings nur zeitlich
befristeten Kompromiss vor, der die eigentliche Entscheidung zur Sanierung auf
den Herbst vertagt hätte. Zwar sah dieser Vorschlag eine Anhebung der Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung auf 3,5 Prozent vor, womit nur noch eine Differenz
von 0,25 Prozent zum letzten Stand der Regierungsvorlage bestand, die freilich
ohne die DVP zustande gekommen war.

Aristide Briand (rechts) am Grad des Oktober 1929 verstorbenen
Reichsaußenministers Stresemann
Die Reichstagsfraktion der SPD lehnte diesen Vorschlag ab, obwohl die DVP ihn
kurz zuvor aus taktischen Gründen angenommen hatte und auch der sozialdemokratische
Kanzler und der Innenminister sich für die Brüning-Formelaussprachen.
Müller wies seine Parteigenossen auf die drohende Staatskrise hin, aber
er konnte sich nicht durchsetzen. Sozialminister Wissell stellte sich gegen
den Kanzler, unter= stützt vom Sprecher des Gewerkschaftsvorstandes. Er
sah - sicher mit Grund - Einschnitte in die Leistungen der Arbeitslosenversicherung
voraus und war nick bereit, diese zu verantworten. Die Fraktion folgte mit großer
Mehrheit dieser Position, die auch mit allem Nachdruck von den Gewerkschaften
formuliert wurde. Inder Frage der Arbeitslosenversicherung sollte die Partei
sich nicht vor den Gewerkschaften trennen, war die allgemein vorherrschende
Meinung unter den Abgeordneten. Für einen weiteren Sozialabbau wollte man
sich nicht hergebe und dadurch zum Handlanger der DVP machen lassen, zumal offenkundig
war, dass die SPD bei den erst angekündigten Steuergesetzen erneut in die
Zange genommen werden würde. Die Weigerung der SPD-Fraktion, ihrem Kanzler
in der Frage des Brüning-Kompomisses zu folgen, zwang diesen am 27. März
1930 zum Rücktritt (vgl. Dok. 9).
lm März 1930 riskierte die sozialdemokratische Reichstagsfraktion mit ihrer
Entscheidung gegen den Brüning-Kompromiss nicht nur ihre Beteiligung an
der Reichsregierung, sondern sie ebnete auch den antiparlamentarischen Kräften
den Weg. Es war damals allen Beteiligten klar, dass das Unvermögen der
Koalitionsfraktionen, eine Einigung zu finden, auf das System des parlamentarischen
Parteienstaates selber zurückschlagen würde. Seit längerem kursierten
in der Öffentlichkeit Gerüchte über ein bevorstehendes Hindenburg-Kabinett,
das ohne Bindung an Parteien und unabhängig vom Parlament, gestützt
allein auf das Vertrauen des Reichspräsidenten, agieren sollte. Den Kräften,
die auf diese autoritäre Lösung drängten, leistete die SPD Vorschub.
Sie lieferte mit ihrer Ablehnung des Kompromisses allen, die von der Unfähigkeit
der Parteien im Parlament überzeugt waren, ein billiges Argument. Die öffentliche
Kritik an den Sozialdemokraten war heftig; gerade auch in republikanisch gesinnten
Kreisen. Die Frankfurter Zeitung schrieb einen Tag nach dem Scheitern der Koalition
von unerlaubt großer Einsichtslosigkeit", die sich die Fraktionsmehrheit
habe zuschulden kommen lassen. Sie warf der SPD vor, mit der Sprengung der Koalition
gestern das Spiel ihrer Gegner gespielt"(11) zu haben
(vgl. Dok.10).
Tatsächlich zog Reichspräsident Hindenburg sehr rasch die Konsequenz.
Ohne weitere Fühlungnahmen ernannte er den Vorsitzenden der Zentrumsfraktion,
den Finanzpolitiker Heinrich Brüning, zum Kanzler. Innerhalb einer unverhältnismäßig
kurzen Frist präsentierte Brüning sein Kabinett. An die Stelle der
sozialdemokratischen Minister waren Männer des konservativen Lagers und
einige Vertrauensleute des Reichspräsidenten getreten.
In seiner Regierungserklärung machte der neue Kanzler deutlich, dass sich
sein Kabinett an keine Fraktion gebunden fühle und gewillt sei, die zerrütteten
Staatsfinanzen zu sanieren und dafür alle verfassungsmäßigen
Mittel einzusetzen. Das war eine unverhüllte Drohung, den Reichstag, falls
dieser sich den Vorschlägen der neuen Regierung versagen sollte, aufzulösen
und auf der Basis des Notverordnungsrechtes des Präsidenten zu regieren.
Das Programm einer autoritären anstelle einer parlamentarischen Krisenbewältigung
kündigte sich an. Der Staat über den Parteien" zog am Horizont
auf, um den parlamentarischen Parteienstaat abzulösen, dem man die Meisterung
der Krise nicht mehr zutraute. Aber zugleich wollte man auch die Krise nutzen,
um zu einem echten Umbau der Verfassungsordnung zu Lasten des parteienstaatlichen
Parlamentes zu gelangen. Die Regierung des sozialdemokratischen Kanzlers Müller
wurde so zur letzten parlamentarischen Regierung der Weimarer Republik. Hatten
die Sozialdemokraten sie zu leichtfertig verlassen?
Vielen erscheint in der Rückschau der 27. März 1930 als Todestag der
ersten Demokratie auf deutschem Boden. Die vermeintlich leichtfertige Preisgabe
der Regierungsverantwortung durch die Sozialdemokraten gilt als entscheidendes
Versagen der SPD, die damit den Platz für das präsidiale Notverordnungsregime
freigemacht habe. Die Sozialdemokraten treffe darum die Hauptverantwortung für
die "Selbstpreisgabe der Demokratie".(12) Andererseits
gilt es zu berücksichtigen, dass die SPD sich damals hoffnungslos in der
Defensive befand. Der gestürzte Reichskanzler Müller berichtete seinem
Nachfolger über die Debatten in der Fraktion, "seine Leute ... hätten
gefürchtet, dass nach Annahme unpopulärer Reformen er doch gestürzt
und damit der Reichstag aufgelöst würde"(13)
Diese Befürchtung war realistisch, und im Rückblick erschließen
sich viele Indikatoren, die darauf hindeuten, dass die Kräfte, die die
SPD aus der Verantwortung drängen wollten, immer stärker wurden. Da
war die Reichswehrführung, die schon seit 1926/27 an Plänen schmiedete,
eine Regierung des Bürgerblocks ohne Beteiligung der SPD zu installieren.
Bei den neuen Vorsitzenden sowohl der DNVP als auch der Zentrumspartei fanden
solche Bestrebungen offene Sympathie, und der Reichspräsident hatte nie
ein Hehl daraus gemacht, dass er höchst ungern mit den "Sozis"
zusammenarbeitete.
Schon um Ostern 1929 sondierte Hindenburg bei Brüning, ob er zur Führung
eines nach rechts verlagerten Kabinetts bereit sei. Im Winter 1929/30 verhandelte
der Reichspräsident hinter dem Rücken des Reichskanzlers mit dem gemäßigten
Sprecher der DNVP-Fraktion, Graf Westarp, über Alternativen zur Großen
Koalition. Im Dezember 1929 erfuhr Brüning, dass der Reichspräsident
auf keinen Fall bereit sei, das Kabinett Müller nach der Verabschiedung
des Young-Plans noch im Amt zu lassen. Das neue "Hindenburg-Kabinett"
solle "antimarxistisch" und "antiparlamentarisch" sein;
Hindenburg wollte sich aus der "Zwangslage" befreien, "mit den
Sozialdemokraten regieren zu müssen".(14) Bereits
am 1. November 1929 hatte der spätere Reichsminister Treviranus, ein Mittelsmann
zwischen Hindenburg und Brüning notiert: "Das Zentrum wartet (. .
.) nur auf die Klärung in der Rechten, um den Bruch mit der Sozialdemokratie
aufzunehmen und eine durchgreifende Reichs- und Finanzreformen mit uns durchzuführen."(15)
Im Kräftespiel zwischen konservativen Parteien und präsidialen Kompetenzen
erscheint das Scheitern der Großen Koalition im März 1930 fast zwangsläufig.
Wollte man bei so starken Interessengegensätzen, wie sie zwischen SPD und
DVP in der Koalition bestanden, einen tragfähigen Kompromiss durchhalten,
dann durften keinem der Partner Ergebnisse zugemutet werden, die ihn sein Gesicht
verlieren ließen und in seiner Existenz bedrohten. Solche Verhaltensweisen
sind aber nur dann gewährleistet, wenn beide Partner in gleicher Weise
auf das Zustandekommen des Kompromisses angewiesen sind. Genau das war jedoch
im Frühjahr 1930 nicht mehr gegeben. Nachdem die nur mit der SPD mögliche
Verabschiedung des Young-Planes erreicht war, bot die schwebende Alternative
des Hindenburg-Kabinettes den bürgerlichen Partnern der Großen Koalition
einen Ausweg, der der Durchsetzung ihrer Interessen und ihren verfassungspolitischen
Zielen entgegenkam und sie damit langfristig kompromissunwillig machen musste.
Weil die DVP auf die Möglichkeit eines "sozialistenreinen" Präsidialkabinetts
hoffen konnte, waren beim Kompromisspoker die Karten ungleich gemischt.
Gleichwohl lieferte die SPD-Reichstagsfraktion den Anlas zum Regierungssturz.
Aber die Destabilisierung der Koalition war auf der rechten Seite schon so weit
vorgetrieben, dass der nächste unlösbare Streit schon absehbar war.
Das Präsidialkabinett Brüning darf darum nicht primär als Folge
des Zusammenbruchs des Kabinetts Müller aufgefasst werden; die verfassungspolitischen
Chancen zu seiner Bildung aufgrund der präsidialen Sondervollmachten sind
nämlich zugleich auch die Voraussetzungen für das Scheiternder letzten
parlamentarischen Regierung der Weimarer Republik.
Gestützt auf die Autorität des Präsidenten, unabhängig vom
Parlament und ohne Sozialdemokratie zu regieren - das bedeutete nicht nur, verfassungsrechtliche
Möglichkeiten antiparlamentarisch auszunutzen, sondern auch von der eigentlichen
Basis der Weimarer Republik abzurücken. Ihr Zustandekommen hatte diese
Republik dem Bündnis zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum zu verdanken.
Aus diesem Grund hatte Friedrich Meinecke die Republik als "Ventil für
den Klassenkampf" bezeichnet: Im demokratischen Verfassungsstaat sollten
die Arbeiter mitbestimmen, aber nicht allein regieren, und die Klassengegensätze
sollten friedlich ausgetragen werden. Diejenigen Kräfte jedoch, die 1929/1930
ein Hindenburg-Kabinett ohne Beteiligung der SPD vorbereiteten und ansteuerten,
handelten in der Überzeugung, dass ihre wirtschafts-, außen- und
verfassungspolitischen Ziele nur ohne und gegen die SPD zu verwirklichen seien.
Das Versagen der Sozialdemokratie bestand allenfalls darin, dass sie in dieser
schwierigen politischen Situation des März 1930 keine "gute Figur"
bot. Als sie den Kompromiss um das halbe Prozent in der Arbeitslosenversicherung
ablehnte, spielte sie den Ball ihren Gegnern zu, deren Sieg über kurz oder
lang ohnedies nicht aufzuhalten war.
1 Zu den Verfassungsfeiern generell und speziell zur Zehnjahresfeier
vgl. Gotthard Jasper, Der Schutz der Republik. Tübingen 1%3, S. 229 ff.
und insbes. S. 233 ff.
2 Heinrich August Winkler, Arbeiter und Arbeiterbewegung in
der Weimarer Republik. Bd. 2: Der Schein der Normalität, 1924-1930, Berlin
1985, S. 527
3 Diese Rede ist auszugsweise abgedruckt in Band II, S. 68
4 Vgl. zum folgenden Hans Mommsen, Die verspielte Freiheit
- Der Weg der Weimarer Republik in den Untergang 1918-1933, Berlin 1989, S.
256 ff., ferner Winkler (Anm. 2), S. 528 ff. mit weiteren Nachweisen
5 Winkler (Anm. 2), S. 542 ff., Mommsen (Anm. 4), S. 259 f.,
ferner Wolfgang Wacker, Der Bau des Panzerschiffs A und der Reichstag, Tübingen
1959
6 Vgl. dazu ausführlich den Beitrag von Klaus Armingeon
in Band 2 dieses Werkes S.158 ff.
7 Dazu vgl. Jasper (Anm. 1), S. 171 ff.
8 Zum Young-Plan vgl. den Beitrag von Gottfried Niedhart ebd.,
S. 85 ff., zur beamtenrechtlichen Auseinandersetzung ebd., S. 309 ff.
9 Zu dieser Denkschrift vgl. ausführlich Winkler (Anm.
2) 759 ff.
10 So Mommsen (Anm. 4), S. 292
11 Frankfurter Zeitung vom 28. 3.1930, zitiert nach Hagen
Schulze, Weimar, Deutschland 1917-1933, Berlin 1982, S. 316; weitere zeitgenössische
Zeitungs- und Zeitschriftenkommentare bei Winkler (Anm. 2), S. 809 ff. Zur Gesamtbewertung
vgl. ausführlicher Gotthard Jasper, Die gescheiterte Zähmung, Frankfurt
1986, S. 17-33
12 So der Titel des von Karl Dietrich Erdmann und Hagen Schulze
herausgegebenen Sammelbandes: Weimar, Selbstpreisgabe einer Demokratie, Düsseldorf
2. Aufl. 1984; zuvor schon am deutlichsten Werner Conze, Die Krise des Parteienstaates
in Deutschland 1929/30, in: Historische Zeitschrift 178 (1954), S. 47-83, zu
dieser Kontroverse vgl. neuerdings auch Winkler (Anm. 2), S. 815 ff., sowie
kritisch dazu die Rezension von Gerald D. Feldman in: Historische Zeitschrift
242 (1986), S. 637 ff.
13 Heinrich Brüning, Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970,
S. 162
14 Politik und Wirtschaft in der Krise 1930-1932. Quellen
zur Ära Brüning, eingel. von G. Schulz, bearb. von 1. Maurer und U.
Wengst, Bd. 1, Düsseldorf 1980, S. 17 f.
15 Zitiert nach Horst Müller, G. R Treviranus. Ein Konservativer
zwischen den Zeiten, in: P. Gordan Hrsg., Um der Freiheit willen, Eine Festgabe
für und von J. und K. Schauff, Pfullingen 1983, S. 129
Dokumentationen:
Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik, Das Kabinett Müller II, bearbeitet
von M. Vogt, Boppard 1970
Ursachen und Folgen, Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen
Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart, Eine Urkunden und Dokumentensammlung
zur Zeitgeschichte, hg. von M. Michaelas und E. Schraepler, Bd. 7: Die Weimarer
Republik vom Kellog-Pakt zur Weltwirtschaftskrise 1928-1930
Darstellungen:
Blaich, Fritz: Der Schwarze Freitag, Inflation und Wirtschaftskrise, München
1985
Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik, Eine Studie
zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Villingen 5. Aufl. 1971
Conze, Werner. Die Krise des Parteienstaates in Deutschland 1929/30, in: Historische
Zeitschrift 178 (1954), S. 47-83
Ehni, Hans-Peter: Bollwerk Preußen, Preußen-Regierung, Reich-Länder-Problem
und Sozialdemokratie 1928-1932, Bonn - Bad Godesberg 1975
Erdmann, Karl Dietrich und Schulze; Hagen: Weimar, Selbstpreisgabe einer Demokratie,
Eine Bilanz heute. Düsseldorf 2. Aufl. 1984
Falter, Jürgen, Lindenberger, T. und Schumann, S.: Wahlen und Abstimmungen
in der Weimarer Republik, Materialien zum Wahlverhalten 1919-1933, München
1986
Jasper, Gotthard: Die gescheiterte Zähmung, Wege zur Machtergreifung Hitlers
1930-1934, Frankfurt 1986
Kater, Michael H.: Studentenschaft und Rechtsradikalismus in Deutschland, 1918-1933,
Hamburg 1975
Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik München/Wien 2. Aufl. 1988
Mommsen, Hans: Die verspielte Freiheit, Der Weg der Weimarer Republik in den
Untergang, 1918-1933, Berlin 1989
Schulz, Gerhard: Der kritische Wendepunkt? Die NSDAP und die Reichstagswahlen
vom 20. Mai 1928, in: Vierteljahrshefte zur Zeitgeschichte 26 (1978), S. 66-99
Ders.: Der Aufstieg des Nationalsozialismus, Berlin 1975
Schulze, Hagen: Otto Braun oder Preußens demokratische Sendung, Frankfurt
1977 Ders.: Weimar. Deutschland von 1917-1933, Berlin 1982
Timm, Helga: Die deutsche Sozialpolitik und der Bruch der Großen Koalition
im März 1930, Düsseldorf 2. Aufl. 1982
Wacker, Wolfgang: Der Bau des Panzerschiffs A und der Reichstag, Tübingen
1959
Winkler, Heinrich August: Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik,
Bd. 2: Der Schein der Normalität 1924-1930, Berlin 1985
Wohlfeil, R.: Heer und Republik, in: Handbuch zur deutschen Militärgeschichte.
Bd. 3, München 1979
Dok. 1 Der Schuss von der Bühler Höhe
Stresemanns Votum zur Bildung der Großen Koalition als Koalition der "Persönlichkeiten"
Telegramm an Reichskanzler Müller vom 23. Juni 1928
Ich halte die sogenannte Große Koalition für die beste praktische
Möglichkeit, um einigermaßen stabile Regierungsverhältnisse
in Deutschland zu schaffen. Dem Versuch, sie auf der Basis eines von Fraktionen
im voraus gebilligten Programms zu bilden, habe ich von vornherein mit Skepsis
gegenübergestanden, weil es psychologisch kaum möglich ist, ein auf
Jahre berechnetes Programm in wirtschafts-, sozial-, steuer-, innen- und außenpolitischer
Hinsicht im voraus von allen beteiligten Fraktionen sich billigen zu lassen
. . . Ich glaube nach wie vor, dass ein Zusammenwirken von Sozialdemokraten
bis Volkspartei notwendig
und möglich ist. Dieses Zusammenwirken wird am besten zum Erfolg führen,
wenn Persönlichkeiten aus den Fraktionen der Großen Koalition sich
über das Programm klar werden, mit dem sie vor den Reichstag treten, und
ihrerseits mit diesem Programm stehen und fallen. Eine solche Kabinettsbildung
entspricht auch dem Geist der deutschen Reichsverfassung, die nur die persönliche
Verantwortlichkeit der Reichsminister, aber nicht die Verantwortlichkeit von
Fraktionen kennt.
(aus: Gustav Stresemann, Vermächtnis. Der Nachlass in 3 Bänden. Band
3, Berlin 1933, S. 298 f.)
Dok. 2 Stellungnahmen zum Panzerkreuzer "A"
a) Amtliche Meldung über den Beschluss des Reichskabinetts vom 10. August
1928
Das Reichskabinett beschloss in seiner am Freitag unter dem Vorsitz des Reichskanzlers
abgehaltenen Sitzung, den Bau des Panzerschiffes in Angriff zu nehmen. Zu diesem
Beschluss ist die Reichsregierung gelangt, nachdem festgestellt wurde, dass
die durch den Bau des Panzerschiffes entstehenden Mehrausgaben in den folgenden
Jahren durch entsprechende Ersparnisse bei sonstigen Ersatzbauten wieder eingebracht
werden.
b) Beschluss der Vorstände der Sozialdemokratischen Partei und der Reichstagsfraktion
vom 15. August 1928
Die Vorstände der SPD und sozialdemokratischen Reichstagsfraktion bedauern
lebhaft, dass die sozialdemokratischen Minister nicht die Möglichkeit gefunden
haben, in der Kabinettssitzung durch Abstimmung klar zum Ausdruck zu bringen,
dass sie - in Übereinstimmung mit der gesamten Partei - entschiedene Gegner
des Baues des Panzerkreuzers A sind, sich vielmehr auf formalrechtliche Argumente
gestützt haben. .
c) Aus einer Rede des Abg. Wels (SPD) vom 15. November 1928
. . . Die sozialdemokratische Fraktion hat den, Antrag gestellt: Der Bau des
Panzerkreuzers "A" wird eingestellt. Das Resümee all der Gründe,
die uns zur Stellung dieses Antrags veranlasst haben, liegt letzten Endes in
dem am 20. Mai klar und unzweideutig ausgesprochenen Willen der deutschen Wähler.
. . .
Wir (Sozialdemokraten) kämpfen nicht gegen, sondern um die Reichswehr,
um sie zu einem zuverlässigen Instrument der Republik zu machen. Wir kämpfen
für das viele, was ihr dazu noch fehlt.
Wir verkennen dabei auch nicht die Notwendigkeit, . . . dass die Reichswehr
auch einen nach der See hin verlängerten Arm haben muss. Aber über
all dem steht für uns als das höchste Gebot die Forderung strengster
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. . . .
Wir dürfen die so mühsam aufgebrachten Steuermittel des Reiches in
dieser Notlage des Landes nicht auf diese Art und Weise vergeben. Es ist darauf
hingewiesen worden, dass der Panzerkreuzer notwendig sei, um eine Blockade unserer
Küsten hintanzuhalten. Da frage ich: gegen wen soll denn eine Blockade
der deutschen Küsten überhaupt verhindert werden? Die ganz großen
Mächte können wir ... auch mit Panzerkreuzern nicht daran hindern,
die kleinen Mächte aber auch ohne ihn. Russland, an das hier offenbar gedacht
wird, könnte notfalls unsere Ostseeküste blockieren. Es würde
sich aber davor hüten; denn es hätte ja keinen Sinn und keinen Zweck,
nur einen Teil der Küsten eines Landes zu blockieren, den anderen Teil
aber frei zu lassen.
Die Freiheit des Seewegs nach Ostpreußen ist in der Öffentlichkeit
jedenfalls erörtert worden. Gestatten Sie mir zu sagen, dass ich das für
ein Agitationsschlagwort der allerübelsten Art halte. Denn wenn man dabei
Polen ins Auge fasst, so darf nicht vergessen werden, dass Polen über zahlreiche
Flugzeuge und auch einige Unterseeboote verfügt, die wir nicht haben, gegen
die der Panzerkreuzer einfach wehrlos wäre.
(aus: Ursachen und Folgen, Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur
staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung
zur Zeitgeschichte, hg. von M. Michaelis und E. Schraepler, Bd. 7: Die Weimarer
Republik vom Kellog-Pakt zur Weltwirtschaftskrise 1928-1930, S. 142f.)
Dok. 3 Alfred Hugenberg: Block oder Brei?
Aus einem Artikel, Ende August 1928 ...
Immer klarer und lauter wird durch die Reihen des "Bürgertums"
die Einsicht schreiten, dass es mit der Eigenbrötelei. und Zersplitterung
so nicht weitergeht. Die Splitterparteien sind im Grunde ein Ausdruck der Verzweiflung
über den Mangel an Führern und Einheit. Die Herzen werden aus der
Not heraus bald dem Gedanken des Zusammenschlusses zugänglich werden. Parteien
sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. . . .
Dann aber darf es keine neue Enttäuschung geben, insbesondere für
die Jugend. Es gibt zwei Möglichkeiten. Bebel hat einmal von dem großen
bürgerlichen Brei gesprochen, in dem schließlich alles, was vom Bürgertum
noch übrig sei, in der Angst vor der Sozialdemokratie zusammenlaufen werde.
Ein solcher Brei ist
weder Schutzdamm noch Wehrund Waffe. Was wir brauchen, ist nicht ein Brei, sondern
ein Block. Im Brei werden wir untergehen, mit dem Block ist Sieg und Wiederaufbau
eine Kleinigkeit. Denn Gesundheit, Vernunft und wahre Liebe zum Volke sind auf
unserer Seite. Wir werden ein Block sein, wenn die eiserne Klammer der Weltanschauung
uns zusammenschließt und in ihrer Umarmung alles, was weich und flüssig
ist, zum Felsen gerinnen und zusammenwachsen lässt. Wer uns auf dem Wege
dazu hindern könnte, muss beiseitetreten oder sich einschmelzen lassen.
. . .
(aus: Ursachen und Folgen [vgl Dok. 2], S.350)
Dok. 4 Schreiben Dr. Stresemanns an Geheimrat Prof. Dr.
Kahl vom 13. März 1929 (Auszug)
... Wenn ich in ruhigen Stunden die Stellung der Deutschen Volkspartei zur
politischen Lage überblicke, so kann ich an der Tatsache nicht vorübergehen,
dass zwischen dem Führer und der Partei eine weitgehende Verschiedenheit
der Auffassung besteht. Es hat gar keinen Sinn, irgendwie daran zu zweifeln,
dass die Partei die Verantwortung nicht mehr tragen will, oder glaubt nicht
mehr tragen zu können. Seit beinahe sechs Jahren ist die Deutsche Volkspartei
im Reichskabinett vertreten. Damit war die frisch-fröhliche Opposition
zu Ende, jene bedenkenfreie Verantwortungslosigkeit, die so
leicht Programme aufstellen ließ, die man nicht zu verwirklichen brauchte.
Die in vieler Beziehung glücklichere Deutschnationale Partei hat es verstanden,
daraus Vorteile zu ziehen. Manche Parteisekretäre empfinden es als angenehm,
in der Opposition gegen den Staat zu stehen. Man kann sich dann wieder mit dem
"Stahlhelm" verbrüdern, man kann wieder "den nationalen
Gedanken vor dem Volke leuchten lassen", man kann wieder drohende Reden
halten, hinter denen zwar nichts steht, die aber dem Volke so lieblich eingehen.
Verstärkt wird die Unzufriedenheit in der Partei dadurch, dass wir mit
den Sozialdemokraten in einer Regierung zusammen sind. Von rechts wird in bezug
auf die Sozialdemokratie das Wort "Landesverräter" gebraucht,
als wenn man es wagen könnte, das von einer Partei zu sagen, die vielleicht
prozentual die meisten Toten im Weltkriege gehabt hat und auf die wir uns haben
stützen müssen, als es bei den Abstimmungen im Osten gegen Polen,
im Westen gegen die Separatisten ging. Ob und wieweit gesellschaftliche Bindungen
nach der deutschnationalen Seite dabei mitsprechen, will ich nicht untersuchen.
Die Partei erträgt auf die Dauer höchstens ein Mittelkabinett, die
Sehnsucht vieler drängt sie aber nach der Rechten. Jeder bejaht im Prinzip
die Große Koalition, und die meisten bemühen sich, sie zu verhindern.
Es kommt hinzu, dass wir keine Partei der Weltanschauung mehr sind, sondern
mehr und mehr zu einer reinen Industriepartei werden. Die alte Nationalliberale
Partei wachte darüber, bei Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern
objektiv zu sein. Wenn sie nicht immer in wünschenswertem Sinne sozial
eingestellt war, so war das die Einstellung der einzelnen Mitglieder der Fraktion,
nicht irgendeine Order, die von einer anderen Stelle ausging und die man als
Fraktion befolgte. Heute bringt die Fraktion überhaupt nicht mehr den Mut
auf, in, einen Gegensatz zu den großen Arbeitgeberund Industrieverbänden
zu treten. Man erträgt, dass 23 Mitglieder der Fraktion mittelbar oder
unmittelbar zur Wirtschaft gehören, und ist empört darüber, wenn
ein zweiter Angestellter in die Fraktion eintreten soll. Was uns von den Deutschnationalen
trennt, ist bei vielen nur die stärkere Betonung der Wirtschaft gegenüber
der deutschnationalen Fraktion, die doch nach dieser Richtung hin weitherziger
zusammengesetzt ist.
Die Außenpolitik wurde bejubelt, als sie Erfolge zu zeigen schien, als
Erfolge gestempelt in einer Zeit, in der wir warten mussten, bis sich ihr Ergebnis
zeigte, und wird heute nur noch mit Murren ertragen. Man vergisst dabei dass
das Ergebnis dieser Außenpolitik gar nicht allein an unserem Verhältnis
zu Frankreich oder England gemessen werden kann. Es war die geschichtliche Tatsache
der Locarno-Politik, Deutschland in den Kreis des Bundes der Völker (nicht
in das, was man in Genf "Völkerbund" nennt) wieder eingeführt
zu haben. Die ganz andere Stellung, die wir heute in den Vereinigten Staaten
von Amerika einnehmen, unsere Stellung im Osten, die Wiederanknüpfung von
Beziehungen zu Ländern wie Rumänien, die uns einst feindlich gegenüberstanden,
die Rückgabe des deutschen Eigentums und die - wie ich gestehe - geringe
Atemfreiheit, die wir als Nation besitzen, danken wir nur der sehr überlegten
Politik, die demjenigen, der sie führte, vielleicht die größten
Schwierigkeiten auferlegt, weil es stets viel schwerer ist, das ungestüme
Temperament und das wildschlagende Herz zu zügeln, anstatt ohne Rücksicht
auf das, was kommt, seine Gedanken zum Ausdruck zu bringen. Aber es ist klar:
die Partei will auch in dieser Beziehung frei sein. In der Fraktion drängt
Herr Schnee fast jedes Mal zum Ausscheiden aus der Regierung. Die Hannoveraner
tun es ebenso. Die Leute in Kiel verbreiten in der Zentralvorstandssitzung einen
Aufsatz der Kieler Zeitung", der in dürren Worten sagt: Wir müssten
eine nichtvaterländische Politik (nämlich die Politik der großen
Koalition) treiben, weil Herr Stresemann Außenminister bleiben soll.
(aus: Ursachen und Folgen [vgl Dok 2) S. 343 ff.)
Dok. 5 Initiativen gegen den Young-Plan Erklärung
des Reichsausschusses für das Volksbegehren vom 11. September 1929
Die Vorbereitungen für das Volksbegehren gegen die Versklavung des deutschen
Volkes sind abgeschlossen. Dem Volksbegehren ist ein Gesetzentwurf zugrunde
gelegt, der grundsätzliche außenpolitische Forderungen enthält.
Die außenpolitischen Forderungen des Reichsausschusses fußen auf
der Tatsache, dass
Deutschland nicht die Schuld am Kriege trägt. Die Anerkennung dieser Tatsache
durch die Mächte, die das Diktat von Versailles unterzeichnet haben, kann
und wird erreicht werden. Die Befreiung Deutschlands von dem Vorwurf der Kriegsschuld
muss die Grundlage der deutschen Außenpolitik sein.
Auf diesem Grundsatz bauen sich folgende außenpolitische Ziele auf:
Es gilt, unter Abkehr von den bisher geübten Verfahren, eine Regelung der
Reparationsfrage zu erreichen, die unter voller Anrechung aller von Deutschland
bereits durchgeführten Leistungen im Einklang mit der tatsächlichen
deutschen Leistungsfähigkeit steht.
Voraussetzung für eine wirkliche "Liquidierung des Krieges" ist
die Anerkennung der deutschen Lebensnotwendigkeiten. Zu ihnen gehört die
Wiederherstellung des für das deutsche Volk lebensnotwendigen Raumes. Dies
bedeutet, dass insbesondere Rheinland und Saargebiet, befreit von allen die
Souveränität irgendwie beeinträchtigenden Sonderbestimmungen,
unbelastet zum Reiche kommen. Zu den deutschen Lebensnotwendigkeiten gehört
ferner der selbst in Versailles vorgesehene Rüstungsausgleich zwischen
dem entwaffneten Deutschland und den zur See, zu Lande und in der Luftwaffe
aufgerüsteten europäischen Mächten.
Als erster Schritt zu der Erreichung dieser außenpolitischen Ziele soll
das mit dem Gesetzentwurf näher gekennzeichnete Volksbegehren dienen. Der
Reichsausschuss beschreitet diesen Weg in voller Erkenntnis der Unzulänglichkeit
der Bestimmungen über das Volksbegehren und der Möglichkeiten, die
die Verfassung und die Ausführungsbestimmungen den Verwaltungsbehörden
zur Verfälschung des Volkswillens geben. Die dem Reichsausschuss angeschlossenen
Parteien werden gleichzeitig im Reichstag bei der Beratung der für die
Haager Vereinbarungen notwendigen Gesetze die Aussetzung der Verkündung
dieser Gesetze beantragen. Sie kann mit einem Drittel der Reichstagsstimmen
beschlossen werden.
Neben dieser auf Artikel 72 gestützten Maßnahme wird der Reichsausschuss
dem Reichsminister des Innern den für das Volksbegehren ausgearbeiteten
selbständigen Gesetzentwurf einreichen. Dieser Gesetzentwurf musste in
Form und Inhalt die augenblickliche völkerrechtliche Lage Deutschlands
berücksichtigen und sich den staatsrechtlichen Bestimmungen über ein
Volksbegehren anpassen. Der Gesetzentwurf ist die Einleitung zu der vom Reichsausschuss
für das deutsche Volksbegehren erstrebten völligen Umstellung der
deutschen Außenpolitik. Er hat folgenden Wortlaut:
Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes
§ 1. Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten unverzüglich
in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, dass das erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis
des Versailler Vertrages der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf falschen
Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist.
§ 2. Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, dass das Kriegsschuldanerkenntnis
des Artikels 231 sowie die Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages förmlich
außer Kraft gesetzt werden. Sie hat ferner darauf hinzuwirken, dass die
besetzten Gebiete nunmehr unverzüglich und bedingungslos sowie unter Ausschluss
jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt werden, unabhängig
von Annahme oder Ablehnung der Beschlüsse der Haager Konferenz.
§ 3. Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten
und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegsschuldanerkenntnis
beruhen. Hierunter fallen auch die Lasten und Verpflichtungen, die auf Grund
der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nach den daraus hervorgehenden
Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen.
§ 4. Reichskanzler und Reichsminister sowie Bevollmächtigte des Deutschen
Reiches, die entgegen der Vorschrift des § 3 Verträge mit auswärtigen
Mächten zeichnen, unterliegen den im § 92, Nr. 3 StGB. vorgesehenen
Strafen. § 5. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(aus: Ursachen und Folgen [vgl. Dok. 2] S. 612ff.)
Dok. 6 Reichsinnenminister Severing im Dezember 1929 über die Verwilderung der politischen Sitten (Auszug)
Seit der Nichterneuerung des Republikschutzgesetzes vergeht kaum ein Tag, an
dem nicht irgendwo in Deutschland, zumeist an mehreren Stellen, auf politisch
Andersdenkende geschossen, eingeschlagen oder eingestochen wird. Der Zustand
staatsbürgerlicher Sicherheit hat einen beklagenswerten Tiefpunkt erreicht
und sinkt täglich mehr. Die Ursache dieser betrübenden Erscheinung
ist die hemmungslose Verhetzung durch Wort und Schrift, die von den Gegnern
der Republik und auf der äußersten Rechten getrieben wird. . . .
In folgendem wird eine Auswahl von Beispielen für die von rechts und links
beliebte Hetze, die in den letzten Monaten durch kein Republikschutzgesetz gezügelt
werden konnte, gegeben.
Der "Niedersächsische Beobachter" in Hannover (Folge 30) vom
27.7. und "Das Landvolk" in Itzehoe (Nr. 102) vom gleichen Tage führten
in einem Aufsatz "Volksheer oder Garde der Demokratie" folgendes aus:
"Spuk in Berlin. Spät nachmittags auf dem Kurfürstendamm. Bars,
Amüsierkneipen, Kokotten in Seide und Pelz, Negermusik aus drei Dutzend
Kaffeehäusern ... Die Nacht fällt ein. Hier aber wird es heller. Der
Trubel wächst, Licht unzähliger Scheinwerferlampen macht die Augen,
die Gesichter grell, maskenhaft, unheimlich. Alle Männer sehen aus, als
könnte jeder sein: Minister, Schieber, Taschendieb, Börsianer, Bankier
... Man sieht sich, kneift die Augen zusammen, denkt an den Begriff der weißen
Weste' und lächelt süffisant Na ja' . . . Das ist das Gesicht des
Staates von Weimar, den sich die Arbeiterschaft als Staat der sozialen Demokratie'
zu gestalten dachte."
In der gleichen Nummer des "Niedersächsischen Beobachters" fanden
sich in einem Aufsatz "Republikschützende" folgende Äußerungen:
"Das Machwerk des Herrn Isidor Witkowski, das nachher von dem Juden Preuß
überarbeitet würde und als Weimarer Verfassung in der deutschen Geschichte
einen nicht eben feinen Ruf behalten wird, es würde zum Heiligtum erklärt
. . . Diesen Staat zu bekämpfen, ist überflüssig. Wir brauchen
nur zu sagen, was seine Oberhäupter tun." ...
Die im Juli in Pyritz (Pommern) erschienene Folge 30 der Zeitschrift "Die
Diktatur" brachte einen Aufsatz "Die Flaggen am Tage von Versailles":
"... Auch Schwarz-Rot-Gold, trotz geschmackloser und unheraldischer Zusammenstellung,
wird fortleben als die Fahne ehrlicher Idealisten von 1848. Von den betrügerischen
November-Verbrechern ist sie aber besudelt und beschmutzt worden, ein kläglicher
Eiterfetzen auf den schwärenden Wunden des Volkskörpers, für
die man nur durchweg Ekel empfindet, um so größeren Ekel, als sie
aufgedrungen wird." . . .
Eine Nummer der in Pyritz erscheinenden Zeitschrift "Die Diktatur"
leitete eine Anfrage an das deutsche Außenministerium wie folgt ein: "An
den alljüdischen Vollstreckungsbeamten mit dem Titel Reichsaußenminister,
Brüder Freimaurer Dr. Gustav Stresemann." Eine Anfrage an den Reichswehrminister
würde wie folgt eingeleitet: "An den ehemaligen Königlichen General,
jetzigen alljüdischen Vollstreckungsbeamten mit dem Titel Reichswehrminister,
Brüder Freimaurer Groener." . . .
"Der Donau-Bote" (Ingolstadt) Nr. 228 vom 3. 10_ brachte im Anschluss
an die Nachricht vom Tode des Reichsaußenministers Stresemann folgende
Bemerkungen: "Deutschlands Außenminister Gustav Stresemann, Inhaber
des_ Kontos S. Gustav, würde, wie an den Telegrammtafeln heute früh
zu lesen war, vom Schlage getroffen. Stresemann war in den Augen aller Pazifisten,
der Sozialdemokraten und aller Stiefellecker der ,glorreichste` Außenminister,
der es verstanden hat, das ganze deutsche Volk zu versklaven und Deutschland
selbst zu einer Kolonie der Siegerstaaten zu machen. Ein Aufatmen geht durch
das national denkende deutsche Volk, dass Stresemann m nicht mehr ist, und dass
Gott soviel Erbarmen zeigte, ihn aus seiner fluchwürdigen Tätigkeit
jäh herauszureißen. Wir als Nationalsozialisten haben nur zu bedauern,
dass es uns nicht mehr vergönnt war, ihn, den Volksverschacherer, vor die
Schranken eines Staatsgerichtshofes zu schleppen, um ihm die verdiente Lektion
zu erteilen, die ihn so fühlbar getroffen hätte, wie seine Außenpolitik
das ganze deutsche Volk."
II.
Die Folge solcher beschimpfenden, verhetzenden Äußerungen, deren
Steigerung nicht mehr mit Mitteln der Sprache, sondern nur noch mit denen der
Gewalt möglich ist, ist eine Aufwühlung der politischen Leidenschaften,
die dann letzten Endes in der Begehung von Gewalttätigkeiten ihre Entladung
findet. Eine keineswegs lückenlose Zusammenstellung von Zusammenstößen
in der letzten Zeit mag als Beweis dafür folgen:
... Am z. B. kam es in Nürnberg gelegentlich des nationalsozialistischen
Parteitags in einer Wirtschaft zwischen mehreren Nationalsozialisten und Andersdenkenden
zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf die Nationalsozialisten mit Biergläsern
und Flaschen warfen. . . .
Gelegentlich der Verfassungsfeier und der Reichsbannerkundgebung am 10. und
11. B. 1929 kam es in Berlin wie auch schon an den Tagen vorher verschiedentlich
zu Ausschreitungen. Die Schuld traf in acht Fällen Mitglieder der KPD,
in drei Fällen Mitglieder des Stahlhelms, in einem Fall ein Mitglied des
Bismarckbundes. . . .
Am 25. B. wurden in Essen vier von einer Veranstaltung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold
kommende Mitglieder dieses Verbandes auf ihrem Heimwege von Nationalsozialisten
überfallen. Die Nationalsozialisten rissen ihnen die Abzeichen des Reichsbanners
ab und zerfetzten zum Teil ihre Kleidung. Die mitgeführten Musikinstrumente
wurden zertrümmert; ein Reichsbannermitglied erhielt mit einem Schlagring
einen Hieb über den Kopf.
Am 1. 9.1929 überfielen in Köln einige Kommunisten zwei der Hitlerjugend
angehörende junge Leute und verletzten einen durch Messerstiche in die
Hand.
Am gleichen Tage veranstaltete der Stahlhelm in Hamburg einen Umzug nach dem
Sportplatz in Lokstedt. An der Hamburger Grenze hatten sich etwa 500 Kommunisten
angesammelt, die über die Stahlhelmmitglieder mit Stöcken, Totschlägern
und Gummischläuchen herfielen. Den ganzen Tag wurden auch in der übrigen
Stadt von Kommunisten Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende begangen,
die teil
weise schwerverletzt wurden. Zwei Stahlhelmmitglieder wurden in einer Straßenbahn
von drei Kommunisten mißhandelt. Auf dem LoignyPlatz wurden aus einem
Kraftwagen von Jungkommunisten Seltersflaschen gegen die Teilnehmer eines marschierenden
Stahlhelmzuges geworfen.
Am 6. 9. wurde in Köln ein Angehöriger der Lützow-Jugend von
Kommunisten schwer mißhandelt.
Am gleichen Tag kam es in Oranienburg zu einer Schlägerei zwischen 25 Nationalsozialisten,
die in ein von der KPD benutztes Versammlungslokal einzutreten begehrten, und
Anhängern der KPD. Dabei fanden Messer, Spaten und andere gefährliche
Werkzeuge Verwendung, so dass verschiedene Personen verletzt wurden. . . .
Dieser hier skizzierte Zustand politischer Verwilderung kann im Interesse der
Staatsautorität, des Ansehens Deutschlands in der Welt, der Sicherheit
des einzelnen Staatsbürgers wie der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung
gesunder Grundlagen des Staats- und Gesellschaftslebens nicht länger geduldet
werden. Ein Mittel - sicherlich nicht das nachhaltigste und wirkungsvollste
- bietet der vorliegende Entwurf eines Gesetztes zum Schutz der Republik und
zur Befriedung des politischen Lebens. Gewiss werden durch ein solches auf rasche
und naturgemäß äußere Wirkungen eingestelltes Zeitgesetz
nicht die tieferliegenden Ursachen des beklagenswerten Zustandes mit einem Schlage
beseitigt. Das Gesetz ist aber unentbehrlich, weil die naturgemäß
langsam reifenden Wirkungen der staatlichen Aufbauarbeit nicht abgewartet werden
können und die Bestimmungen des geltenden Straf-, Vereins-, Versammlungs-
und Presserechts wie auch die auf einen Dauerzustand eingestellten Bestimmungen
der entsprechenden Entwürfe in dieser erregten Zeit nicht ausreichen. Der
akuten Erkrankungen muss sofort mit allen Mitteln entgegengetreten werden, die
eine weitere Ausdehnung erschweren.
(aus: Gotthard Jasper, Zur innenpolitischen Lage in Deutschland im Herbst 1929.
In. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 8 (1960), S. 281 ff. (gekürzt))
Dok. 7 Denkschrift des Reichsverbandes der Deutschen
Industrie vom 2. Dezember 1929
(Auszug)
11. Leitsätze für die Umstellung der deutschen Wirtschaftspolitik.
A. Kapitalbildung.
1. Ausgangspunkt für alle Maßnahmen der Wirtschafts-, Finanz- und
Sozialpolitik ist unter den für die deutsche Wirtschaft gegebenen Umständen
die Förderung der Kapitalbildung. Sie ist die Voraussetzung für die
Steigerung der Produktion und liegt daher im Interesse aller Schichten des deutschen
Volkes.
2. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalbildung müssen nach
ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen abgewogen werden. Die Beantwortung der Frage,
wo am zweckmäßigsten Kapital zu bilden und wie es zu verwenden ist,
hat auf Jahre hinaus entscheidende Bedeutung.
3. Um größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu erzielen, neue Arbeitsplätze
zu schaffen und den Lebensbedarf der breiten Massen zu befriedigen, muss vor
allem die Kapitalbildung gefördert werden, die auf kürzestem und sicherstem
Wege das neu gebildete Kapital der Produktion zuführt.
4. Die Unternehmungen müssen über die Sicherung der Rentabilität
hinaus Eigenkapital bilden können.
5. Die deutsche Wirtschaft muss von allen unwirtschaftlichen Hemmungen befreit
werden. Die Vorbelastung der Produktion durch Steuern ist auf das unumgänglich
notwendige Maß zurückzudämmen.
B. Staat und Wirtschaft.
1. Die Eingriffe des Staates in die Wirtschaft finden ihre Grenze in der grundsätzlichen
Anerkennung der Gewerbefreiheit.
2. Die Betätigung der öffentlichen Körperschaften im Wirtschaftsleben
muss sich auf die Aufgaben beschränken, die von der Individualwirtschaft
nicht erfüllt werden können und sollen.
3. Soweit Unternehmungen der öffentlichen Hand überhaupt berechtigt
sind, müssen sie grundsätzlich in privatwirtschaftlicher Form betrieben
werden. Sie dürfen bei der Finanzierung und Besteuerung nicht bevorzugt
werden. Sie
haben unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten wie die Privatwirtschaft.
4. Die Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen und gewerblichen Räume durch
die Wohnungsämter, die einen wesentlichen Teil der unproduktiven Ausgaben
beansprucht, ist beschleunigt abzubauen. . . .
5. Die Kartelle sind notwendige und volkswirtschaftlich anerkannte Organisationsmittel
der heutigen Wirtschaftsordnung. Zu fordern ist: a) die Abgrenzung der privatrechtlichen
von der öffentlich-rechtlichen Seite der Kartellaufsicht und ihre Handhabung
nach rein wirtschaftlichen, nicht politischen Gesichtspunkten;
b), die Beschränkung der öffentlichen Eingriffe auf dringende Fälle
von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung;
c) die Gewährleistung der notwendigen Bewegungsfreiheit und die Wahrung
der Vertragstreue und Rechtssicherheit;
d) die Schaffung einer Berufungsinstanz für Urteile des Kartellgerichts.
C. Sozialpolitik.
Die materiellen Ansprüche der Sozialpolitik an die Wirtschaft müssen
sich in den Grenzen der Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit
der Wirtschaft halten. Nur dann ist die Erfüllung der sozialen Aufgaben
für die Dauer gesichert; die wirtschaftliche Produktivität ist die
Quelle sozialer Leistungen. Aus dieser Erkenntnis fordern wir in Übereinstimmung
mit der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Reform:
1. der Sozialversicherungsgesetze. Ihre bisherigen Grundlagen sollen erhalten
bleiben, aber Ausgaben und Leistungen müssen im Gegensatz zum jetzigen
Zustand den Grenzen wirtschaftlicher Tragfähigkeit angepasst werden.
2. der Arbeitslosenversicherung. Die Teilreform vom 3. Oktober 1929 ist nicht
ausreichend. Über sie hinaus muss das Arbeitslosenversicherungsgesetz sofort
umgestaltet werden. Ziel der Reform muss sein, den Haushalt der Reichsanstalt
durch weitere Ersparnisse ohne Erhöhung der Beiträge und ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Mittel in ein dauerhaftes Gleichgewicht zu bringen.
3. der Schlichtungsordnung und des Zwangslohnsystems. Die staatliche Zwangseinwirkung
auf die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist zu beseitigen. Die Verbindlichkeitserklärung
von Schiedssprüchen ist auf Gesamtstreitigkeiten in lebenswichtigen Betrieben
und solche Gesamtstreitigkeiten zu beschränken, welche die deutsche Volkswirtschaft
so stark treffen, dass die Lebensmöglichkeiten der Gesamtbevölkerung
gefährdet ist. . . .
D. Finanz- und Steuerpolitik.
1. Der Steuerbedarf ist in den letzten Jahren so unerträglich gesteigert
worden, dass die Rente der Erwerbswirtschaft weit unter den landesüblichen
Zinsfuß herabgedrückt worden ist. Das Interesse des Kapitals an verantwortlicher
Betätigung in der Produktion muss unter diesem Steuerdruck auf die Dauer
schwinden. Die öffentliche Finanzwirtschaft ist daher so zu gestalten,
dass die Ansprüche der öffentlichen Hand sich nach den wirtschaftlichen
Lebensnotwendigkeiten richten.
Der Umbau der Finanzwirtschaft hat nach zwei Gesichtspunkten zu erfolgen:
a) wesentliche Senkung der öffentlichen Ausgaben und Steuern,
b) Beschaffung der Mittel, stärker als bisher, durch indirekte Besteuerung.
2. Forderungen auf dem Gebiet der Ausgabengestaltung:
a) Energische Senkung der Ausgaben aller öffentlichen Körperschaften,
b) beschleunigte Durchführung einer umfassenden Verwaltungsreform, mit
dem Ziel
einer Verminderung und Abgrenzung der Aufgaben von Reich, Ländern und Gemeinden.
3. Beschleunigte Reform des Haushaltsrechts von Reich, Ländern und Gemeinden.
. . .
4. Forderungen auf dem Gebiet der Steuerpolitik: Fühlbare Entlastung von
denjenigen Steuern, die die Kapitalbildung hindern oder kapitalzerstörend
wirken.
a) Sofortige und vollständige Aufhebung der Zahlungen nach dem Aufbringungsgesetz
der Industriebelastung sowie der Verzinsung der Rentenbankgrundschulden.
b) Sofortige Herabsetzung der Gewerbesteuer auf mindestens die Hälfte,
gänzlicher Fortfall nach einer kurzen Übergangszeit.
c) Ermäßigung der Grundvermögensteuer, und zwar für landwirtschaftlich
genutzte Grundstücke auf die Hälfte.
d) Herabsetzung der Einkommensteuer durch Senkung des Tarifs, vor allem In den
mittleren und höheren Stufen, in Verbindung mit einer den wirtschaftlichen
Erfordernissen gerechter werdenden Änderung der Gewinnermittlungs- und
Bewertungsvorschriften und einer Beseitigung der Kapitalertragsteuer.
e) Allmählicher Abbau der Hauszinssteuer mit dem Ziel ihrer gänzlichen
Beseitigung in Verbindung mit der Abschaffung der Wohnungszwangswirtschaft (vgl.
auch 5 c).
f) Herabsetzung der Kapitalverkehrsteuern und der Grunderwerbsteuern sowie Beseitigung
der Wertzuwachssteuern. . . .
(aus: Ursachen und Folgen [vgl. Dok. 2), S. 649 ff.)
Dok. 8 Einstimmiger Beschluss des Zentralvorstandes, des
Reichsausschusses
und der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei vom 2. März 1930
Die Deutsche Volkspartei ist der Auffassung, dass das Kernstück jeder Finanzreform
eine Entlastung der Wirtschaft, die Wiederherstellung der Rentabilität
in Landwirtschaft, Handel, Handwerk und Industrie sowie die Förderung der
Kapitalsbildung sein muss. Nur auf diesem Wege ist es möglich, das größte
der sozialen Übel, die Arbeitslosigkeit, wirksam zu bekämpfen und
aus dem Dreimillionenheer der Erwerbslosen einen möglichst großen
Teil wieder in die Wirtschaft einzugliedern. Nachdem die
Entwicklung der Finanz- und Kassenlage des Reiches die von allen Seiten als
notwendig erkannte Senkung der direkten Steuern für das Jahr 1930 unmöglich
gemacht hat, muss die gesetzliche Festlegung einer solchen Senkung für
das Jahr 1931 gefordert werden.
Unvereinbar hiermit wäre eine neue Erhöhung der direkten Steuern,
gleichviel unter welcher Bezeichnung sie erfolgt. Das sogenannte Notopfer würde
außerdem den Willen zur Reform auf der Ausgabenseite des Reichshaushaltes
im Keime ersticken. Im Zusammenhang mit dem Reichshaushalt für 1930 müssen
daher folgende Maßnahmen getroffen werden: Gesetzliche Sicherung der Ausgabensenkung
in Reich, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch durch Sanierung der
Arbeitslosenversicherung.
Unter Vermeidung jeder weiteren Erhöhung von direkten Steuern gesetzliche
Festlegung einer Senkung dieser Steuern vom Beginn des nächsten Haushaltsjahres
ab.
(aus: Ursachen und Folgen [vgl. Dok. 2], S. 656 f.)
Dok. 9 Protokoll der letzten Ministerbesprechung vom
27. März 1930
R 43 I /1442
Anwesend. Müller, Severing, Moldenhauer, Schmidt, Wissell, v. Guerard Groener,
Schätzel, Stegerwald, Dietrich, Wirth; RSparKom. Saemisch, StS Pünder,
Meissner, Weismann; MinDir. Zechlin, v. Hagenow; [zu P. 1: weitere Vertreter
des RFMin. und REMin.]; Protokoll: MinR Feßler, Vogels.
1 Vollzugsverordnung zum Maisgesetz. 2. Politische Lage.
Der Reichskanzler teilte mit, dass drei Fraktionen, nämlich das Zentrum,
die Deutsche Volkspartei und die Demokraten das ihnen unterbreitete Gesamtprogramm
zur Regelung der Finanzfragen ohne Vorbehalt angenommen hätten und dass
die Bayerische Volkspartei dieses Gesamtprogramm rundweg abgelehnt habe.(2)
Die Sozialdemokratische Fraktion habe erklärt, dass sie das Programm der
Reichsregierung annehme, das zwischen den Parteien behandelte Kompromissprogramm
dagegen ablehne.3 Nach diesen Beschlüssen der Fraktionen gebe es für
die Regierung nur noch zwei mögliche Wege:
1. Die Regierung könne ihre Deckungsvorlagen im Steuerausschuss weiter
betreiben. Dieser Weg sei nur dann gangbar, wenn alle Minister im Kabinett blieben.
Von einer Anbahnung weiterer Besprechungen mit den Fraktionen verspreche er
sich keinen Erfolg. An eine Durchsetzung der Deckungsvorlagen mit Hilfe des
Artikels 48 der Reichsverfassung sei nur zu denken, wenn alle Reichsminister
im Amte blieben.
2. Wenn der erste Weg nicht gangbar erscheine, bleibe nur der Rücktritt
der Reichsregierung.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte, dass er den ersten Weg nicht
für gangbar halte. Die Durchsetzung der Deckungsvorlagen im Steuerausschuss
werde auf ungeheuere Schwierigkeiten stoßen. Die Deutsche Volkspartei
werde sich an den Verhandlungen nur dann beteiligen, wenn zuvor die Annahme
der Sicherung der Arbeitslosenversicherung und das Steuersenkungs- und Ersparnisprogramm
im Sinne der Kompromissvorschläge gewährleistet sei. Auch die Anwendung
des Artikels 48 erscheine unmöglich angesichts der tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten
innerhalb der Koalitionsparteien. Es müsse leider festgestellt werden,
dass für die Regierung eine ausreichende Basis im Reichstage nicht mehr
vorhanden sei.
Der Reichsminister der Justiz sprach sich dahin aus, dass auch er keine Möglichkeit
sehe, auf Grund der Regierungsvorlage im Reichstag zu einem Ergebnis zu kommen.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft war der Meinung,
dass die Reichsregierung nicht ohne weiteres die Waffen strecken dürfe.
Die Reichsregierung müsse das, was sie wolle, auf eine kurze Formel bringen
und den Reichstag entschlossen vor die Frage der Annahme oder Ablehnung dieser
Forderungen stellen. Jedenfalls dürfe die Regierung nicht kampflos das
Feld räumen.
Der Reichspostministertrat ebenfalls dafür ein, die Entscheidung über
den Fortbestand des Reichskabinetts im offenen Kampf mit dem Parlament zu suchen.
Er hielt es nicht für ausgeschlossen, dass die Durchbringung der Deckungsvorlagen
mit wechselnden Mehrheiten gelingen werde.
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bat, den Zentrumsministern
vor einer Beschlussfassung im Kabinett nochmals Gelegenheit zu geben, mit dem
Fraktionsführer Dr. Brüning zu verhandeln und zu diesem Zweck die
Sitzung auf eine Stunde zu vertagen.
Der Reichsminister des Innern setzte sich dafür ein, den Kampf mit den
Parteien fortzusetzen, da die Reichsregierung aus staatspolitischen Gründen
eine Regierungskrise im jetzigen Zeitpunkte im Interesse der deutschen Wirtschaft
kaum verantworten könne. Er hielt ein Kompromiss nach der Richtung für
denkbar, dass die Deckungsvorlagen jetzt angenommen würden und dass das
Problem der Arbeitslosenversicherung nach dem Vorschlage der Reichsregierung
erledigt werde. Er glaube nicht, dass die Deutsche Volkspartei es wagen werde,
die Regierungsvorlage zu Fall zu bringen. Darum müsse die Reichsregierung
mit ihren Vortagen vor den Reichstag treten und es darauf ankommen lassen, in
offener Feldschlacht zu fallen. Das Reichskabinett, das bisher stets zusammengehalten
habe, müsse auch jetzt eine Notgemeinschaft bilden.
Der Reichsminister der Justiz schloss sich dem Antrage des Reichsministers für
die besetzten Gebiete auf eine kurze Vertagung der Weiterberatung an.
Der Reichskanzler erklärte sich zu einer Vertagung bereit, bemerkte aber,
dass es nicht angehen werde, die endgültige Entscheidung des Kabinetts
über den heutigen Tag hinauszuzögern. Entweder stehe die Regierung
zu ihrer ursprünglichen Vorlage und versuche sie durchzubringen, und zwar
zunächst das Deckungsprogramm, oder die Regierung erkläre ihren Rücktritt.
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bat noch um Aufklärung
darüber, ob Näheres darüber bekannt sei, dass der Herr Reichspräsident
dem gegenwärtigen Kabinett in seiner Gesamtheit die Ermächtigung zur
Durchbringung des Deckungsprogramms mit Hilfe des Artikels 48 der Reichsverfassung
geben werde.
Staatssekretär Dr. Meissner erwiderte, dass der Herr Reichspräsident
mit einer Meinungsäußerung zur Sache im gegenwärtigen Stadium
der Dinge zurückhalten und seine Entscheidung erst treffen werde, wenn
vorher das Reichskabinett zu festen Beschlüssen gelangt sei.
Die Sitzung wurde daraufhin auf 7 Uhr abends vertagt.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen um 7 Uhr wiederholte der Reichskanzler
die Frage an das Reichskabinett, ob das Kabinett die Regierungsvorlage im Reichstag
weiter vertreten oder ob die Regierung noch heute zurücktreten wolle.
Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, dass sich seine in der Vorsitzung
geäußerte Auffassung inzwischen nicht geändert habe. Der Vorschlag,
die Deckungsvorlagen im Steuerausschuss verabschieden zu lassen, werde von der
Deutschen Volkspartei nicht unterstützt. Er halte es daher für richtiger,
dass das Reichskabinett zurücktrete. Wenn dagegen die Mehrheit des Reichskabinetts
der Meinung sein sollte, dass die Deckungsvorlagen im Steuerausschuss vertreten
werden müssten, so müsse er für seine Person von seinem Amte
zurücktreten. Zu diesem Entschluss werde er sich um so mehr veranlasst
sehen, als die Koalitionsparteien ihn bei der soeben erfolgten Abstimmung über
den Nachtragshaushalt des Reichsarbeitsministeriums im Stich gelassen hätten,
und zwar trotz der eindringlichen Forderung, die er in der Vormittagssitzung
des Kabinetts vertreten habe.
Der Reichskanzler erklärte, dass unter diesen Umständen die Voraussetzungen,
auf denen sein erster Vorschlag aufgebaut sei, in Wegfall gekommen sei[en] und
dass er seinen ersten Vorschlag somit als erledigt ansehe. Er nehme daher an,
dass das Reichskabinett für den Demissionsbeschluss sei. Diesen Beschluss
werde er unverzüglich dem Herrn Reichspräsidenten unterbreiten.
Der Reichskanzler gedachte sodann mit herzlichen Worten der hingebenden Zusammenarbeit
des Reichskabinetts in einer an schwierigsten Aufgaben so reichen Zeit. Er rechne
die Arbeit in diesem Kabinett zu den angenehmsten Erinnerungen seines Lebens.
Das Reichskabinett habe in schwierigsten Situationen mehr als einmal bewiesen,
dass es sich zu einigen verstehe, auch wenn die Fraktionen des Reichstags eine
Einigung nicht erreicht hätten. (aus: Akten der Reichskanzlei, Weimarer
Republik, Das Kabinett Müller 11, bearbeitet von M. Vogt, Boppard 1970,
S. 1608 ff.)
Dok. 10 Rechtfertigung und Kritik der Haltung
der SPD
Aufruf des Vorstandes der SPD an das werktätige Volk
Berlin, den 28. März 1930 Die Reichsregierung Hermann Müller ist
am 27. März 1930 zurückgetreten. Der Kampf um die Arbeitslosenversicherung,
seit Jahren das Ziel der stärksten Angriffe der gesamten Reaktion, hat
zur offenen Krise geführt. Sicherung der Unterstützung für die
Riesenarmee unverschuldet arbeitslos Gewordener ist und bleibt das Ziel der
Sozialdemokratie, Abbau der Leistungen ist das Ziel der Deutschen Volkspartei.
Dieser Grundsatz führte zum Bruch.
Schon im Vorjahre erfolgte ein schwerer Angriff auf die Arbeitslosenversicherung.
Sozialdemokratie und Gewerkschaften wiesen ihn in einmütiger Geschlossenheit
zurück. Es gelang, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung aufrechtzuerhalten.
Die Sozialreaktion gab sich damit nicht zufrieden.
Die Sozialreaktion will die Arbeitslosenversicherung abbauen, damit die Not
die Arbeiter zwingt, Lohnsteuerabsetzungen widerstandslos hinzunehmen.
Die Sozialdemokratie verlangte rechtzeitig die Sanierung der Arbeitslosenversicherung
durch Erhöhung der Beiträge unter Aufrechterhaltung der Darlehnspflicht
des Reiches. Aber sowohl die Erhöhung der Beiträge als auch die Beihilfen
des Reiches wurden von der Deutschen Volkspartei heftig bekämpft. Sie wollte
durch Drosselung der Einnahmen die Senkung der Unterstützungen erzwingen.
In den Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien am 25. März hat der
Führer der Deutschen Volkspartei, Dr. Scholz, erklärt:
"Es müsse jetzt endlich ein Haltesignal für die Ausgaben aufgerichtet
werden, und es sei dringend notwendig, die Arbeitslosenversicherung unter den
stärksten finanziellen Druck zu stellen, damit die Reformen zum Abbau der
Leistungen erzwungen werden."
Darum lehnte die Deutsche Volkspartei die Vorlage der Reichsregierung vom 5.
März ab. In ihr war eine Erhöhung der Beiträge bis zu 4 Prozent
vorgesehen. Zuschüsse von 200 Millionen sollten in den Haushalt des Reiches
für das Jahr 1930 eingestellt werden. Die Darlehnspflicht des Reiches sollte
aufrechterhalten bleiben. Dieser Vorlage, die von den volksparteilichen Ministern
mit beschlossen war, stimmte die Sozialdemokratie zu.
In diesem Kampf mit der Deutschen Volkspartei stand die Sozialdemokratie allein.
Zentrum, Demokraten und Bayerische Volkspartei suchten zu vermitteln. Sie machten
der Deutschen Volkspartei weitgehende Zugeständnisse, obwohl dadurch beträchtliche
Fehlbeträge entstehen mussten, über deren Deckung nicht jetzt, sondern
im Spätsommer entschieden werden sollte. Dann sollten entweder die Beiträge
erhöht oder neue Mittel durch Verbrauchssteuern beschafft oder die Leistungen
abgebaut werden.
Wenn im Spätsommer wieder keine Einigung über die Beitragserhöhung
zu erzielen war, was blieb dann übrig? Nur der Abbau der Leistungen! Denn
in dem Schrei nach Steuersenkungen wären neue Steuern, besonders zu diesem
Zweck, nicht bewilligt worden.
Um das hohe Gut der Arbeitslosenversicherung, das für Arbeitslose wie für
Arbeitende gleich wichtig ist, unversehrt durch die jetzige Wirtschaftskrise
zu bringen, war die Sozialdemokratie zu großen Zugeständnissen auf
anderen Gebieten bereit. Sie hatte ihre Bedenken gegen die Erhöhung der
Verbrauchssteuern und gegen die geplante Senkung von direkten Steuern zurückgestellt.
Sie war bereit, auch mit Opfern der Arbeiterklasse die öffentlichen Finanzen
zu sanieren, dem Wirtschaftsleben neuen Antrieb zu geben und die gewaltige Krise
auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Diese Zugeständnisse konnte sie
aber nur dann verantworten, wenn durch sie die sozialen Errungenschaften gesichert
wurden, die für das Lebensschicksal der erwerbstätigen Bevölkerung
von höchster Bedeutung sind.
Hier hat die Sozialdemokratie ein Haltesignal aufgerichtet. Ihre Bereitschaft
zu gemeinsamer verantwortlicher Arbeit hat dort eine Grenze, wo die Interessen
der werktätigen Volksschichten bedroht sind. . . .
Die Sozialdemokratische Partei hat ihren Einfluss in der Koalitionsregierung
benutzt, um die sozialreaktionären Pläne der Unternehmerverbände
abzuwehren. . . .
Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
(aus: Ursachen und Folgen [vgl. Dok. 2], S.657)