ZfP: Der Bayerische Landtag

Die Verfassung des Freistaates Bayern regelt die Selbstständigkeit des Freistaates als Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Bayerische Verfassung ist in vier Hauptteile gegliedert und enthält insgesamt 188 Artikel. In den ersten drei Artikeln ist festgelegt, dass Bayern ein Freistaat ist, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dass Bayern ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat ist. Die Verfassung kann nur im Wege der Gesetzgebung geändert werden (Artikel 75). Beschlüsse des Landtags auf Änderung der Verfassung müssen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.

Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns und hat seinen Sitz im Münchner Maximilianeum. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt (Landtagswahlen). Das Parlament steht im Zentrum des politischen Systems des Freistaates. Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landtags. Im Parlament werden alle bayerischen Gesetze diskutiert und beschlossen. Weitere Aufgaben sind z. B. die Kontrolle der Staatsregierung.

In dieser Folge besucht Moderator Maxi den Bayerischen Landtag. Im Gespräch mit dem Sozialkunde-Lehrer Manuel Hock geht es um die Geschichte und die Aufgaben des Landtags. Die Landespräsidentin Ilse Aigner führt im Anschluss durch den Plenarsaal und erklärt ihre Arbeit im Bayerischen Landtag sowie den Sinn des föderalen Systems für den Erhalt der Demokratie.

Folgende Kernfragen können Sie zu diesem Thema behandeln:
  • Wie entwickelte sich in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg eine Demokratie?
  • Was ist Föderalismus?
  • Wie funktioniert der Landtag?
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  • Beamer für Video und Präsentation
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