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Gesundheit in Bayern
Leben in Bayern
Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland verboten. Wer eine Geni-
talverstümmelung selbst durchführt oder durchführen lässt, kann mit bis zu
15 Jahren Gefängnis bestraft werden. Dies gilt auch, wenn diese im Ausland
gemacht wird. Außerdem kann in einem solchen Fall die Tochter für eine
bestimmte Zeit oder dauerhaft aus der Familie genommen werden.
Hilfe bekommen Sie auch bei folgenden Stellen:
Eine Liste mit Ansprechpartner/innen
für medizinische, juristische und soziale
Leistungen bei FGM finden Sie hier:
Psychische Erkrankungen
Nicht nur der Körper kann erkranken, sondern auch die Seele. Wenn die Seele krank wird, spricht
man von einer psychischen Erkrankung. Eine psychische Erkrankung kann beispielsweise Gedanken,
Gefühle und Empfindungen, das Verhalten oder auch das Gedächtnis beeinträchtigen. Dies kann
das Leben des Betroffenen und häufig auch das seiner ganzen Familie, seiner Freunde und Kollegen
(schwer) belasten.
Psychische Erkrankungen können häufig gut behandelt werden.
Betroffene benötigen aber rasch professionelle Beratung und Hilfe.
Hier können Sie kostenfreie Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen:
•
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Sie/er kann Sie an einen Spezialisten
überweisen.
•
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen bei der Suche nach einemTherapeuten helfen.
•
Sozialpsychiatrische Dienste in Ihrer Nähe helfen Ihnen und Ihrer Familie in Ihrer Region.