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Leben in Bayern
Gesundheit in Bayern
Verhütung
Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner können entscheiden, wann und wie viele Kinder Sie bekommen
möchten. Das wird als Familienplanung bezeichnet. Wenn Sie Geschlechtsverkehr haben möchten,
aber (noch) keine Kinder haben möchten, können Sie durch Verhütung eine Schwangerschaft verhin-
dern. Wenn die Frau ein Verhütungsmittel mit Hormonen (z. B. die Anti-Babypille) einnimmt, macht
es die Frau nicht weniger fruchtbar. Wenn sie die Verhütung absetzt, kann sie Kinder haben. Ein Kon-
dom schützt auch vor ansteckenden Geschlechtskrankheiten.
Es gibt verschiedene Verhütungsmethoden. Sie können wählen, welche Methode für Sie und Ihre Part-
nerin/Ihren Partner die Beste ist. Hormonelle Verhütungsmittel, wie z. B. die Anti-Babypille oder der
Hormonring, muss man mit Rezept einer Frauenärztin oder eines Frauenarztes in der Apotheke selbst
kaufen. Die Kosten dafür werden in einigen Fällen von der Krankenkasse oder vom Sozialamt über-
nommen. Andere Verhütungsmittel, wie z. B. Kondome, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Sie sind auch ohne Rezept erhältlich.
Verhütung funktioniert gut, wenn sie richtig eingesetzt wird. Fragen Sie einen Arzt oder Apotheker. Er oder
sie darf keine Informationen über Sie an jemand anderen weitergeben. Sie/er ist gesetzlich verpflichtet, zu
schweigen. Die Verantwortung für die Verhütung liegt bei beiden Partnern. Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin/
Ihrem Partner, welche Verhütungsmethode/n Sie als Paar anwenden wollen.
Notfallverhütung
Manchmal kann eine Frau auch trotz der eigentlichen Verhütung schwanger werden. Zum Beispiel kann das
Kondom abrutschen. Die Frau kann auch mal die Pille vergessen haben oder sie hatte starken Durchfall und
die Pille konnte nicht richtig wirken.
Um in diesem Fall dafür zu sorgen, dass die Frau nicht schwanger wird, gibt es die ‚Pille danach‘. Sie kann
ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden. Sie muss so schnell wie möglich nach dem Verhütungsunfall
genommen werden.
Hilfe bei weiblicher Genitalverstümmelung
Wenn Sie von weiblicher Genitalverstümmelung bzw. FGM (Female Genital Mutilation) betroffen sind,
können Sie sich beraten und auch medizinisch helfen lassen. Haben Sie keine Angst, sich an Ihren Frauenarzt
oder Ihre Frauenärztin zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen und Beratung zu Fragen der Verhütung, der Schwangerschaft und übertragbaren
Krankheiten erhalten Sie auch bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaft
der Gesundheitsämter/Landratsämter ganz in Ihrer Nähe.