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Miteinander leben in Bayern

Leben in Bayern

Verträge allgemein

Wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, ist dieser normalerweise bindend und muss einge­

halten werden

. Tut man dies nicht, kann man von dem Vertragspartner vor Gericht verklagt werden.

Schließt man einen Vertrag ab, obwohl man weiß, dass man ihn nicht einhalten kann, kann man sich

strafbar machen.

In einigen Fällen, z. B. bei den meisten Verträgen, die über das Internet, das Telefon, an der Haustür

oder auf der Straße abgeschlossen werden, gibt es ein 14-tägiges

Widerrufsrecht

. Den Widerruf müs-

sen Sie selbstständig und rechtzeitig gegenüber dem Vertragspartner erklären.

Informationen zum Widerruf zu Verträgen,

Ihren Rechten als Käufer etc. erhalten Sie

bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Schauen Sie sich zum Abschluss dieses Video des Bayerischen

Justizministeriums zum Thema „Verträge schließen – einhal­

ten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht.“ an:

Es kann jedem Menschen passieren, dass er in eine

finanzielle Notlage kommt und seine Rechnungen

nicht mehr bezahlen kann. Dies kann passieren, weil

man zum Beispiel seinen Job verloren hat oder weil

man durch eine längere Krankheit ein geringeres Ein-

kommen hat. Man kann sich bei der Schuldnerbera-

tung beraten lassen, welche Möglichkeiten man hat.

6.

Versicherungen

Lesen Sie den Text aufmerksam durch.

Sozialversicherung

In Deutschland kann man sich gegen sehr viele Risiken versichern. Viele dieser Versicherungen sind

gesetzlich verpflichtend. Sie unterstützen Sie im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Alter und

Pflegebedürftigkeit. Man nennt sie gesetzliche Sozialversicherungen. Gleichzeitig brauchen Sie eine

private Haftpflichtversicherung.