

32
Miteinander leben in Bayern
Leben in Bayern
Verträge allgemein
Wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, ist dieser normalerweise bindend und muss einge
halten werden
. Tut man dies nicht, kann man von dem Vertragspartner vor Gericht verklagt werden.
Schließt man einen Vertrag ab, obwohl man weiß, dass man ihn nicht einhalten kann, kann man sich
strafbar machen.
In einigen Fällen, z. B. bei den meisten Verträgen, die über das Internet, das Telefon, an der Haustür
oder auf der Straße abgeschlossen werden, gibt es ein 14-tägiges
Widerrufsrecht
. Den Widerruf müs-
sen Sie selbstständig und rechtzeitig gegenüber dem Vertragspartner erklären.
Informationen zum Widerruf zu Verträgen,
Ihren Rechten als Käufer etc. erhalten Sie
bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Schauen Sie sich zum Abschluss dieses Video des Bayerischen
Justizministeriums zum Thema „Verträge schließen – einhal
ten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht.“ an:
Es kann jedem Menschen passieren, dass er in eine
finanzielle Notlage kommt und seine Rechnungen
nicht mehr bezahlen kann. Dies kann passieren, weil
man zum Beispiel seinen Job verloren hat oder weil
man durch eine längere Krankheit ein geringeres Ein-
kommen hat. Man kann sich bei der Schuldnerbera-
tung beraten lassen, welche Möglichkeiten man hat.
6.
Versicherungen
Lesen Sie den Text aufmerksam durch.
Sozialversicherung
In Deutschland kann man sich gegen sehr viele Risiken versichern. Viele dieser Versicherungen sind
gesetzlich verpflichtend. Sie unterstützen Sie im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Alter und
Pflegebedürftigkeit. Man nennt sie gesetzliche Sozialversicherungen. Gleichzeitig brauchen Sie eine
private Haftpflichtversicherung.