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Leben in Bayern

Miteinander leben in Bayern

Miteinander leben

in Bayern

1. Umgang miteinander

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Die Bundesrepublik besteht aus

16 Bundesländern. Bayern ist eines davon. Ein Rechtsstaat achtet die Menschenrechte und hält sich

an die Regeln, die in seiner Verfassung stehen. In Deutschland ist es das Grundgesetz (GG). In Artikel

1 – 19 GG stehen die Grundrechte.

Welche Grundrechte kennen Sie? Notieren Sie.

Grundrechte

Meinungsfreiheit

In Deutschland gelten folgende Gleichheitssätze,

die in Art. 3 des Grundgesetzes geregelt sind:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und

Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,

seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauun-

gen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.