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Gesundheit in Bayern

Leben in Bayern

Wichtig ist auch die Schuleingangsuntersuchung (siehe Kapitel Erziehung und Bildung, S. 48). Die

Eltern sind verpflichtet, die Schuleingangsuntersuchung in einem bestimmten Zeitraum bei ihren Kin-

dern durchführen zu lassen. Hierbei müssen auch das gelbe U-Heft und der Impfausweis mitgebracht

und vorgelegt werden.

Die U1 findet direkt nach der Geburt im Krankenhaus statt. Bei Hausgeburten übernimmt das die

Hebamme. Die U2 findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag beim Kinderarzt statt.

Die Ergebnisse der U-Untersuchungen werden in das gelbe U-Heft eingetragen. Dieses Heft müssen

Sie gut aufheben und zu jeder U-Untersuchung mitbringen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Wann es Zeit für die nächste U-Untersuchung ist, steht im U-Heft. Und auch der Arzt oder die Ärztin

können Ihnen sagen, wann die nächste Untersuchung stattfinden sollte.

Bei denU-UntersuchungenkönnendieKinder auchdienötigenSchutzimpfungenerhalten(s. Seite88ff.).

Bringen Sie deswegen auch den Impfpass (s. Bild) mit.