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Miteinander leben in Bayern
Leben in Bayern
4. Gewaltverbot in der Familie
Gewalt darf nicht ausgeübt werden. Sie ist auch in der Familie und im sozialen Umfeld gesetzlich ver-
boten. Niemand darf Gewalt anwenden.
Quelle: iStock/g-stockstudio
Als Gewalt gelten:
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Psychologische Gewalt, wie zum Beispiel Beleidigungen, Erniedrigung, Drohungen oder Ignorieren
der Partnerin/des Partners.
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Körperliche Gewalt, wie zum Beispiel Schlagen, Treten, grobes Behandeln, die Partnerin/den Part-
ner zwingen, schädliche Handlungen durchzuführen oder zu erdulden (z. B. Baden in zu heißem
Wasser).
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Sexualisierte Gewalt, wie zum Beispiel die Partnerin/den Partner zum Sex zwingen (Vergewaltigung),
sie/ihn zwingen, sich Pornografie anzusehen.
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Wirtschaftliche Gewalt, wie zum Beispiel nicht entscheiden zu dürfen, was man mit dem eigenen
Geld kaufen will; das selbst verdiente Geld gegen seinen Willen an den Partner/die Partnerin abge-
ben zu müssen; nicht genug Geld für den Haushalt zu bekommen, ihr/ihm notwendige Güter des
täglichen Gebrauchs zu verweigern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.