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Miteinander leben in Bayern

Leben in Bayern

4. Gewaltverbot in der Familie

Gewalt darf nicht ausgeübt werden. Sie ist auch in der Familie und im sozialen Umfeld gesetzlich ver-

boten. Niemand darf Gewalt anwenden.

Quelle: iStock/g-stockstudio

Als Gewalt gelten:

Psychologische Gewalt, wie zum Beispiel Beleidigungen, Erniedrigung, Drohungen oder Ignorieren

der Partnerin/des Partners.

Körperliche Gewalt, wie zum Beispiel Schlagen, Treten, grobes Behandeln, die Partnerin/den Part-

ner zwingen, schädliche Handlungen durchzuführen oder zu erdulden (z. B. Baden in zu heißem

Wasser).

Sexualisierte Gewalt, wie zum Beispiel die Partnerin/den Partner zum Sex zwingen (Vergewaltigung),

sie/ihn zwingen, sich Pornografie anzusehen.

Wirtschaftliche Gewalt, wie zum Beispiel nicht entscheiden zu dürfen, was man mit dem eigenen

Geld kaufen will; das selbst verdiente Geld gegen seinen Willen an den Partner/die Partnerin abge-

ben zu müssen; nicht genug Geld für den Haushalt zu bekommen, ihr/ihm notwendige Güter des

täglichen Gebrauchs zu verweigern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.