Podcast: Dein gutes Recht

Folge 3

 

Porträt Erich Lüth (Copyright: Kurt Achatz)

Für die Demokratie – Wie Erich Lüth die Meinungsfreiheit neu definierte

Der Publizist Erich Lüth kann es nicht glauben: Ein Regisseur, dessen Filme maßgeblich zur antisemitischen Propaganda des NS-Regimes beigetragen haben, darf auch nach dem Krieg munter weiter Filme drehen. 1950 ruft Lüth zum Boykott dieser Filme auf, doch: Ihm wird der Mund verboten. Er wendet sich an das neu gegründete Bundesverfassungsgericht. Wird Lüth den Fall gewinnen – oder stärkt das Gericht das nationalsozialistische Erbe Deutschlands?
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BLZ Manuskript zu Folge 3

Anfang September 1940. Joseph Goebbels, Reichspropagandaminister der nationalsozialistischen Partei Deutschlands, eröffnet die Internationalen Filmfestspiele in Venedig. An einem der Festivalorte, im Rossini-Theater, findet eine Filmvorführung extra für Soldaten statt.

Die Reihen sind voll bis auf den letzten Platz. Von den Rängen hängen Fahnen, darauf Hakenkreuze. Seit knapp drei Monaten kämpft Italien im Zweiten Weltkrieg an der Seite von Adolf Hitler. Beim Filmfestival in Venedig steht also alles unter dem Zeichen deutsch-italienischer Freundschaft.

Das nationalsozialistische Deutschland hat für die Filmfestspiele sechs Beiträge eingereicht. Eine offizielle Jury gibt es nicht: Deutsche und italienische Delegierte sollen über den besten Film entscheiden. Einer der Beiträge – er trägt den Titel „Jud Süß“ – feiert bei diesen Filmfestspielen Premiere. Es ist ein antisemitischer Hetzfilm, in Auftrag gegeben vom Reichspropagandaminister Joseph Goebbels höchstpersönlich. Der Film trieft vor Judenhass.

„Sitzt da nun der unselige Jude? Mit monatelangen Verhandlungen hat er nichts weiter für sich vorbringen können als alles Lügen und Lügen und immer wieder Lügen.“

Joseph Goebbels schreibt in sein Tagebuch: „Ein ganz großer, genialer Wurf. Ein antisemitischer Film, wie wir ihn uns nur wünschen können. Ich freue mich darüber.“
Regie geführt hat ein Mann namens Veit Harlan. Harlan ist in Nazi-Deutschland ein erfolgreicher Regisseur. „Jud Süß“ ist nicht sein einziger Film. Als der Zweite Weltkrieg dann mit Deutschlands Niederlage endet, denkt er gar nicht daran, seine Karriere aufzugeben. Unterstützung von Nazis hin oder her: Er will weiter Filme machen. Doch einem Mann schmeckt das ganz und gar nicht: Erich Lüth. Sein Kampf gegen den Regisseur Veit Harlan führt ihn bis zum Bundesverfassungsgericht – und beschert uns ein Urteil, ohne das Deutschland heute vielleicht ein anderes Land wäre …

 
Fragen, die in dieser Folge behandelt werden:
  • Was sind die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts?
  • Wie viel Macht hat das Bundesverfassungsgericht?
  • Wie funktionieren Verfassungsbeschwerden?
  • Wie wird die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt?
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