Verwaltungsrat

  1. Die Landeszentrale
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Die Landeszentrale wird in ihrer Arbeit von einem Verwaltungsrat beraten, der sie in ihren Aufgaben fördern und ihre Überparteilichkeit sichern soll. Den Vorsitz hat die Staatsministerin für Unterricht und Kultus. Daneben besteht der Verwaltungsrat aus acht Vertreterinnen und Vertretern des Landtags, einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Staatskanzlei sowie je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Staatsministerien des Innern und für Integration, für Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie für Familie, Arbeit und Soziales.

Bei den halbjährlichen Sitzungen des Verwaltungsrates stellt die Landeszentrale ihre aktuellen Projekte vor und gibt einen Ausblick auf die Planungen für das nächste Halbjahr. Die breite Expertise der Mitglieder ermöglicht eine differenzierte Betrachtungsweise unter Berücksichtigung unterschiedlicher gesellschaftlicher Zielgruppen. Darüber hinaus fungieren die Mitglieder des Verwaltungsrates als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in ihren jeweiligen Netzwerken den Bekanntheitsgrad der Landeszentrale steigern.
 

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