Vergabebekanntmachungen gem. § 30 UVgO
Gem. § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf seiner Internetseite.