Kommunalwahl 2026

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Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 werden in Bayern die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Bei den letztgenannten Mandatsträgern kann jedoch die Amtszeit auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Wahl der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte statt.
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.

Wahlinformationsbroschüren (normale Ausgabe und Ausgabe in Leichter Sprache) - ab Anfang Dezember verfügbar

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) gibt anlässlich der Kommunalwahlen 2026 eine aktuelle Wahlinformationsbroschüre heraus: „Stimmen für die Politik vor Ort – Informationen zu den Kommunalwahlen in Bayern am 8. März 2020“ (C6-Format, ca. 28 Seiten). Auch ein Heft in Leichter Sprache (DIN A-4, ca. 34 Seiten inkl. Glossar) wird verfügbar sein.
 Die Broschüren zu den Kommunalwahlen sollen bis Ende November/ Anfang Dezember 2025 vorliegen.

Digitale Formate

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Zeit für Politik: Politik vor Ort

Kommunen regeln viele grundlegende Dinge des Alltags und in unserem direkten Umfeld, wie z. B. die Wasserversorgung oder die Ausstattung von Schulen. Wie können Bürgerinnen und Bürger, wie können Jugendliche sich mit ihren Anliegen einbringen? Die Gemeinde (Gemeinde, Markt oder Stadt) bildet die Basis der drei kommunalen Ebenen in Bayern (übergeordnet: Landkreis und Bezirk). Um Regelungen vor Ort treffen zu können, haben die Gemeinden das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung, d. h. sie dürfen innerhalb gesetzlicher Vorgaben selbst entscheiden, wie sie ihre Pflichtaufgaben wahrnehmen und ob sie darüber hinaus freiwillige Aufgaben übernehmen.

Die Entscheidungen trifft der von den Gemeindebürgern gewählte Gemeinderat durch Beschlüsse. Diese werden nach der Beratung in Sitzungen gefasst. Der ebenfalls direkt gewählte Bürgermeister leitet die Sitzungen des Gemeinderats sowie die Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung unterstützt den Bürgermeister, bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor und setzt gefasste Beschlüsse um.

Diese Unterrichtseinheit behandelt folgende Kernfragen:
Welche Aufgaben und Organe hat eine Gemeinde?
Wofür sind Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung zuständig?
Wie laufen politische Entscheidungsprozesse in der Kommune ab?
Wie kann man die Entscheider in einer Gemeinde überzeugen?

Politik vor Ort
 

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