Themenforum Migration in München

Islamistischer Antisemitismus

Das europäische System der Arbeitsmigration und das Anwerbeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Italien

von Grazia Prontera

Bild:  Handschlag des Bundesarbeitsministers Anton Storch (links) und des italienischen Außenministers Gaetano Martino (rechts) nach der Unterzeichnung der „Vereinbarungen über die Anwerbung und Vermittlungen von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland“ in Rom, 21. Dezember 1955.
picture alliance/dpa

Migration ist eines der wesentlichen Merkmale der heutigen Gesellschaft in Europa und, wie der Migrationswissenschaftler Stephen Castles schreibt, „... the migratory processes that were to lead to so much change in Europe, started soon after 1945“.1
 
Das Wirtschaftswachstum in den westeuropäischen Staaten zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Beginn der 1970er Jahre ging einher mit einem zunehmenden Bedarf an ausländischen Arbeitskräften, die in bestimmten Produktionssektoren eingesetzt wurden. In den ersten Jahren nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Arbeiterinnen und Arbeiter in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien im Steinkohlebergbau beschäftigt. In Frankreich und der Schweiz arbeiteten sie in der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und im Hotel- und Gaststättengewerbe.2 In einigen Bereichen wie dem Textilgewerbe, der Nahrungsmittelindustrie und den Haushalts- oder Pflegedienstleistungen wurden hauptsächlich weibliche ausländische Arbeitskräfte eingestellt.3
 
Das erste Land, das den Industrien in Westeuropa ein großes Potenzial an Arbeitskräften bot, war Italien. Die Regierung in Rom versuchte, mit der Vermittlung seiner Arbeitslosen interne Probleme zu lösen. Deren Beschäftigung im Ausland versprach einerseits eine Lösung für die hohe Arbeitslosigkeit und die wachsenden sozialen Gegensätze, andererseits eine Möglichkeit, durch die Lohnüberweisungen aus dem Ausland die eigene Wirtschaft anzukurbeln.4 Zwischen 1946 und 1948 stellte Belgien 80.000 italienische Arbeiter im Bergbau ein, während Frankreich und die Schweiz 100.000 beziehungsweise 250.000 Italienerinnen und Italiener in verschiedenen Wirtschaftssektoren beschäftigten.5
 
Bilaterale Abkommen zur Regelung der Arbeitsmigration
Ab Mitte der 1950er Jahre setzten alle industrialisierten Länder Westeuropas zunehmend auf bilaterale Abkommen mit den Mittelmeerländern.6
Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, die Schweiz und in geringem Rahmen auch Großbritannien schlossen bilaterale Abkommen mit Algerien, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und Tunesien. Zwischen 1946 und 1959 wurden 15 Abkommen unterzeichnet, zwischen 1960 und 1969 weitere 37.7
 
Die unterzeichneten Verträge sicherten den Ausländerinnen und Ausländern zwar eine Gleichstellung gegenüber den einheimischen Arbeitskräften hinsichtlich Lohn und Arbeitsrecht zu, gleichzeitig handelte es sich aber um Zeitverträge, mit denen die Arbeiterinnen und Arbeitern an den Platz und die Beschäftigung gebunden waren, für die sie ausgewählt worden waren.8

Das weitverzweigte Beziehungsgeflecht zwischen den Industrienationen und den Arbeitskraft exportierenden Ländern wurde einerseits geprägt durch die Konkurrenz unter den Nationen, die sich die größtmögliche Anzahl an Arbeitskräften für ihren eigenen Arbeitsmarkt sichern wollten, und andererseits den Mittelmeerländern, die Zugang zu den Arbeitsmärkten mit den besten Arbeits- und Lebensbedingungen für die eigenen Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen wollten.9
 
Die Anzahl der Arbeitskräfte, die von den beteiligten Staaten organisiert und verwaltet wurde, war abhängig von der Nachfrage der verschiedenen Arbeitsmärkte und folgte den Verläufen von Produktion und Wirtschaftswachstum. Während die Industrienationen die Aufnahmekontingente für die ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter vorgaben, entschieden die Herkunftsländer, aus welchen Regionen diese aufbrachen, und handelten somit ihren eigenen ökonomischen und politischen Anforderungen entsprechend. Etliche der Mittelmeerländer, mit denen die europäischen Industrienationen bilaterale Abkommen schlossen, hatten autoritäre Regierungen, die durch die Unterzeichnung der Verträge versuchten, nach innen Zustimmung zum Regime herzustellen und es nach außen auf internationalem Niveau zu legitimieren.10 Die ausländischen Arbeitskräfte kamen in erster Linie als einfache un- und angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter für Tätigkeiten, die als schwere körperliche, gesundheitsschädigende oder schlecht bezahlte Arbeiten galten und die einheimische Arbeitskräfte nicht mehr ausführen wollten. Nach Wunsch der Industrienationen sollten die bilateralen Abkommen eine Reserve an Arbeitskräften garantieren, die in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums temporär und rotierend eingesetzt und in Zeiten der Rezession problemlos wieder verringert werden könnte.
 
„Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland schloss 1955 ein Anwerbeabkommen mit der Republik Italien.11 Für Italien war es das letzte der 14 bilateralen Arbeitsabkommen, die es seit 1946 abgeschlossen hatte, für die Bundesrepublik war es das erste und galt als „Muster“ für die folgenden Abkommen.12
 
Bis Mitte der 1950er Jahre waren die aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und der sowjetisch besetzten Zone stammenden Vertriebenen und Flüchtlinge der Motor des westdeutschen Wiederaufbaus und wirtschaftlichen Wachstums gewesen. Waren es 1950 ca. acht Millionen Vertriebene und 300.000 Flüchtlinge aus der neu gegründeten DDR, zählte man zehn Jahre später bereits zehn Millionen Vertriebene und mehr als drei Millionen aus der DDR geflüchtete Personen.13 Die Verschärfung des Kalten Krieges, deren deutlichstes Zeichen der Bau der Berliner Mauer 1961 war, führte zu einer Unterbrechung der Migrationsflüsse aus dem Osten und zwang die Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss weiterer bilateraler Abkommen, um ihr Wirtschaftswachstum zu fördern: mit Griechenland und Spanien 1960, der Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965 und Jugoslawien 1968.14 Ende der 1960er Jahren stammten die meisten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Italien (348.977, insbesondere aus den südlichen Regionen Kampanien, Apulien, Sizilien), aus dem ehemaligen Jugoslawien (265.036, vor allem aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien), aus der Türkei (244.335, besonders aus Ankara und Mittel- und Westanatolien), aus Griechenland (191.210, mehrheitlich aus dem Norden), Spanien (143.058, mehrheitlich aus dem Süden) und aus Portugal (29.534).15 Der Großteil der Frauen stammte aus dem ehemaligen Jugoslawien (85.497), aus Griechenland (81.077), Italien (80.962), aus der Türkei (53.573), Spanien (45.066) und Portugal (8.416). Die arbeitstätigen Frauen waren in erster Linie im „verarbeitenden Gewerbe“ (insbesondere Textilgewerbe) beschäftigt (165.863) und in der „Eisen- und Metallerzeugung/-verarbeitung“ (146.691).16
 
Von den Männern waren die meisten, 563.587, in der „Eisen- und Metallerzeugung/-verarbeitung“ (vor allem Elektrotechnik, Maschinenbau und Straßenfahrzeugbau) tätig, 387.214 im „verarbeitenden Gewerbe“ (insbesondere Textilgewerbe) und 232.204 im „Bau-, Ausbau- und Bauhilfsgewerbe“.17
 
Die Anzahl der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter betrug 1973 etwa 2,6 Millionen, das entsprach zehn Prozent der Arbeitskräfte insgesamt. Die Zahl der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner erreichte vier Millionen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug etwa sieben Prozent.18 Der im November 1973 beschlossene Anwerbestopp brachte die staatlich geförderte und organisierte Einstellung ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter zum Stillstand.19
 
Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen
Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Italien gab es seit Anfang der 1950er Jahre, als die italienische Regierung infolge der stetigen Abnahme italienischer Exporte nach Deutschland die Bundesregierung bat, italienische Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen.20 Im Zuge des ökonomischen Wiederaufbaus Europas in der Nachkriegszeit, in dessen Zentrum die Steigerung der Exporte und damit einhergehend eine Liberalisierung des Außenhandels standen, war eine starke gegenseitige Abhängigkeit zwischen beiden Ländern entstanden.21 Die Entwicklung einer international wettbewerbsfähigen Industrie beschränkte sich in Italien allerdings auf das sogenannte Industrie-Dreieck zwischen Mailand, Turin und Genua.22 Der Fokus lag auf der Steigerung der Produktivität und der Exporte, während das Problem der Arbeitslosigkeit ungelöst blieb.23
 
Unter Ministerpräsident Alcide De Gasperi versuchte die italienische Regierung, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem sie institutionalisierte Wege der Arbeitsmigration schuf.24 De Gasperi beabsichtigte, im Zuge gegenseitiger Handelskonzessionen Beschäftigungsmöglichkeiten für italienische Arbeitskräfte in den Mitgliedsländern der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) zu finden. Die Bundesrepublik hingegen hatte, um die soziale und politische Stabilität zu garantieren, die Vollbeschäftigung zum Ziel erklärt.25 Es verwundert daher wenig, dass sich noch zu Beginn des Jahres 1954 das Arbeitsministerium und die Gewerkschaften in der Bundesrepublik gegen Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften mit Italien wehrten und auf die hohe Arbeitslosenquote im Agrarsektor hinwiesen. Andererseits war Italien ein bedeutender Importeur von Kohle und der Großteil der deutschen Exporte ging an die italienische Maschinenbau-, Metall- und chemische Industrie.26 Die Bundesregierung schlug Italien Anfang 1955 ein Abkommen vor, das umgesetzt werden sollte, sobald in Deutschland Vollbeschäftigung erreicht werden und Bedarf an Arbeitskräften bestehen würde.27 Am 20. Dezember 1955 trat dieses Abkommen mit der Unterschrift des deutschen Bundesministers für Arbeit Anton Storch und des italienischen Außenministers Gaetano Martino in Rom in Kraft.28
 
Es umfasste sieben Abschnitte, in denen Zuständigkeiten und Modalitäten der Anwerbung und Vermittlung, der Betreuung, des Lohntransfers und der Familienzusammenführung sowie der Kostenübernahme von Auswahlverfahren und Reisen festgehalten waren. Die Präambel zeigt das gegenseitige Interesse an der Unterzeichnung und den symbolischen sowie wirtschaftlichen Wert für den Wiederaufbau eines gemeinsamen Europas: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Italienischen Republik, von dem Wunsch geleitet, die Beziehungen zwischen ihren Völkern im Geiste europäischer Solidarität zu beiderseitigem Nutzen zu vertiefen und enger zu gestalten sowie die zwischen ihren bestehenden Bande der Freundschaft zu festigen, in dem Bestreben, einen hohen Beschäftigungsgrad der Arbeitskräfte zu erreichen und die Produktionsmöglichkeiten voll auszunutzen, in der Überzeugung, dass diese Bemühungen den gemeinsamen Interessen ihrer Völker dienen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern, haben die folgende Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesbundesrepublik Deutschland geschlossen“.29
 
Der erste Abschnitt des Abkommens stellte bereits das tatsächliche Kräfteverhältnis zwischen den beiden Ländern klar: Es oblag ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland, entsprechende Verhandlungen mit der italienischen Regierung einzuleiten und sowohl die Berufe als auch die Anzahl der benötigen Personen zu bestimmen, „wenn sie einen Mangel an Arbeitskräften feststellte, den sie durch Aufnahme von Arbeitern italienischer Staatsangehörigkeit beheben will“.30
 
Verantwortlich für die Rekrutierung und Anstellungen der Arbeitskräfte waren auf deutscher Seite die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und auf italienischer das Arbeitsministerium (Ministero del Lavoro e della Previdenza Sociale). Verwaltet wurde diese staatlich organisierte Migration durch die Emigrationszentren; dort saß die „Deutsche Kommission in Italien“, die für die Auswahl der Arbeitskräfte zuständig war. Die Deutsche Kommission sammelte die Anforderungen der deutschen Arbeitgeber und reichte sie an das italienische Arbeitsministerium weiter. Die Anforderungen sollten präzise Daten beinhalten: „Beruf, Qualifikation und etwaige andere Wünsche des Arbeitsgebers bezüglich der Arbeiter, über die Art der Beschäftigung und ihre voraussichtliche Dauer, über die Besonderheiten der vorgesehenen Arbeiten, über die maßgebenden Lohn- und Arbeitsbedingungen, über die Möglichkeit der Unterkünfte und der Verpflegung“.31
 
Das italienische Arbeitsministerium hatte die Aufgabe, die geeigneten Arbeitskräfte in den verschiedenen italienischen Provinzen zu suchen und erste Auswahlverfahren durchzuführen. Die ausgesuchten Arbeitskräfte wurden dann nach Verona geschickt, wo die Deutsche Kommission auf der Grundlage eines Eignungstests und einer ärztlichen Untersuchung die Endauswahl traf. Der Eignungstest sollte die Allgemeinbildung des Bewerbers, seine berufliche Qualifikation und eventuell vorhandene Arbeitserfahrungen im Ausland prüfen. Mit der ärztlichen Untersuchung wurden der allgemeine Gesundheitszustand und die körperliche Eignung in Bezug auf die in Deutschland aufzunehmende Tätigkeit überprüft. Nur wer beides bestand, konnte den Arbeitsvertrag unterschreiben. Personen, bei denen die Ärzte „Krankheiten oder Gesundheitsstörungen, welche die Eignung für die auszuführenden Tätigkeiten erheblich einschränken oder ausschließen“, feststellten, wurden nicht rekrutiert, sie hätten, hieß es, das Zusammenleben mit anderen Menschen gefährden oder dauerhafte medizinische Betreuung benötigen können.32 Nach ihrer Vertragsunterzeichnung waren die italienischen Arbeitskräfte den deutschen Arbeitnehmern mit gleicher Qualifikation gleichgestellt. Die gesamte Vermittlungsprozedur und die Reise wurden von der italienischen Regierung und von den anwerbenden deutschen Unternehmen bezahlt – die Reisekosten vom Herkunftsort bis zum Brenner übernahm der italienische Staat, für die restliche Strecke zahlte der deutsche Arbeitgeber. Die Modalitäten für die Rückreise sollten mit dem deutschen Arbeitgeber individuell vereinbart werden.33
 
Die Deutsche Kommission in Italien
Die Deutsche Kommission begann ihre Arbeit am 6. Februar 1956 im Emigrationszentrum in Mailand, am 1. Juni 1956 zog sie nach Verona um, wo sie bis 1982 aktiv war. Von 1960 bis 1966 hatte sie auch einen Sitz in Neapel.34 Die Emigrationszentren in Italien waren Mailand, Genua, Neapel, Messina und Verona. Die Besonderheit in Verona bestand darin, dass dort ausschließlich die Deutsche Kommission angesiedelt war, während in Mailand beispielsweise drei Kommissionen ständig (die belgische, die französische und die britische) und mehrere zeitweilig (die niederländische, die schwedische, die brasilianische und die südafrikanische) vertreten waren. Das Emigrationszentrum in Verona war in den ersten vier Jahren in unzureichenden Räumlichkeiten untergebracht und hatte lediglich 361 Schlafplätze, davon 20 für Frauen.35 In einem Schreiben der Deutschen Kommission in Italien von 1960 heißt es dazu: „In ‚meiner‘ Vermittlungsabteilung sind in acht reichlich primitiven Räumen zusammen 30 Personen beschäftigt. In diesen Räumen müssen täglich aber noch 300 – 400 Arbeitskräfte abgefertigt werden, das Wort Vermittlung möchte ich in diesem Zusammenhang nicht anwenden. Hinzu kommt, dass uns ein Karteiapparat und die ärztlichen Untersuchungen stärkstens behindern, wir könnten sonst mindestens das Doppelte an Kräften durchpressen. Arbeitskräfte stehen in großer Zahl zur Verfügung, allein aus der Provinz Lecce sind uns rd. 2.000 abmarschbereite Kräfte gemeldet und wir können sie nur in kleinen Raten abrufen, da die Kapazität einfach viel zu klein ist.“36
 
1961 zog das Emigrationszentrum in Verona in ein nur 300 Meter vom Hauptbahnhof entferntes fünfstöckiges Gebäude mit einer Gesamtfläche von 2.400 Quadratmetern, in dem bis 1000 Personen pro Tag aufgenommen werden konnten.37 Das beeindruckende Gebäude und die hohen Aufwendungen Italiens für die Organisation der Arbeitswanderung zeigen, welch großen Stellenwert die Auswanderung als Element der politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Italiens hatte. Diese „staatlich organisierte“ Arbeitsmigration folgte aber vor allem der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In den Zeiten wirtschaftlichen Wachstums fanden Arbeitskräfte aus Italien Stellen in allen Produktionsbereichen, insbesondere in der Industrie. Vor allem kamen Hilfskräfte. In Zeiten der Rezession wurden qualifizierte den ungelernten Arbeitskräften vorgezogen.
 
Arbeitsmigration zwischen staatlicher Organisation und Freizügigkeit
Die „staatlich organisierte“ Arbeitsmigration veränderte sich zwischen Mitte der 1950er und Mitte der 1970er Jahre sukzessive und verlor ihren Saisoncharakter, weil nicht mehr Land- und Bauwirtschaft dominierten, sondern die Industrieproduktion mit ihrem ganzjährigen Bedarf an Arbeitskräften. Die saisonale Arbeitsmigration speiste sich hauptsächlich aus dem Veneto, Kampanien und Apulien und führte nach Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In den 1960er Jahren reisten Arbeitskräfte aus allen Regionen Süditaliens zunehmend auch nach Bayern und Hessen und die Arbeitsmigration nahm einen permanenten Charakter an. Die vermittelten Arbeitskräfte waren hauptsächlich Männer, obwohl seitens der Bundesrepublik Deutschland ein starkes Interesse an Frauen für die Sektoren Landwirtschaft, Gaststättengewerbe und Lebensmittelindustrie herrschte; die italienischen Institutionen und die Italienerinnen selbst unterstützten diese spezifischen Anfragen nicht.38
 
Im April 1956 verließ das erste Kontingent von 1.389 Saisonarbeitern Italien. Am Ende des ersten Anwerbejahres arbeiteten bereits 10.240 Italienerinnen und Italiener in der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl der über das Emigrationszentrum Angeworbenen stieg weiter rasant an, da 1959 in der Bundesrepublik Vollbeschäftigung herrschte und die Zahl der Arbeitslosen niedriger war als die der erforderlichen Arbeitskräfte.39 In diesem Jahr wurden 25.004 italienische Arbeiterinnen und Arbeiter (davon 576 Frauen) über das Emigrationszentrum in Verona in die Bundesrepublik Deutschland vermittelt. Die Jahre 1960 und 1961 waren charakterisiert durch ein starkes Wirtschaftswachstum, daher wurde eine zweite Deutsche Kommission am Emigrationszentrum in Neapel eingerichtet. 1960 fielen 93.284 Italienerinnen und Italiener in die Kategorie der „staatlich organisierten“ Arbeitsmigration (das waren 66 Prozent aller italienischen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die in dem Jahr in die Bundesrepublik kamen). Das folgenden Jahr 1961 war das mit der umfangreichsten Vermittlungstätigkeit der Emigrationszentren in Verona und Neapel: Von 165.793 italienischen Arbeitskräften kamen 107.030 „staatlich organisiert“, darunter 2942 Frauen (das waren 64,6 Prozent aller italienischen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die in dem Jahr in die Bundesrepublik kamen). Und 1961 war zugleich das letzte Jahr, in dem die Mehrzahl der italienischen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten über die Emigrationszentren vermittelt wurde.40
 
Die italienische Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich zum einen im Rahmen eines bilateralen Anwerbeabkommens und zum anderen im Rahmen der Römischen Verträge, die schrittweise durch die Verordnungen von 1961 (EWG 15/61), 1964 (EWG 38/68) und 1968 (EWG 1612/68) die Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ermöglichten. Diese Verträge hatten zur Folge, dass seit Beginn der 1960er Jahre neue Formen der Rekrutierung entstanden, die nunmehr unabhängig von der Vermittlung durch die Emigrationszentren waren. Die italienischen Arbeitskräfte konnten die bereits etablierten Migrationsketten nutzen und fanden Arbeit, indem sie sich direkt im Ausland bewarben.
 
Die Deutsche Kommission in Neapel wurde 1966 abgezogen, das Emigrationszentrum in Verona vermittelte 1966 bloß 8.391 (davon 520 Frauen) Arbeitskräfte in die Bundesrepublik und 1967 nur noch 3.987 (davon 157 Frauen).41 Nach der Rezession in den Jahren 1966/67 führte der darauf folgende erneute wirtschaftliche Aufschwung in der Bundesrepublik zu keinem Wiedererstarken der Emigrationszentren; 1968 reisten nur noch acht Prozent (10.489 davon 212 Frauen) der in die Bundesrepublik kommenden 130.236 Italienerinnen und Italiener über das Emigrationszentrum in Verona.42 Seit dem 8. November 1968 galt die unbegrenzte Freizügigkeit für Arbeitskräfte innerhalb der EWG und damit verlor die „staatlich organisierte“ zugunsten der „unbegleiteten“ Migration weiter an Bedeutung. Im Jahr 1971 kam nur noch ein Prozent der italienischen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten (2.000 von 154.000) über das Emigrationszentrum in die Bundesrepublik Deutschland.43
 
Während die Aktivitäten im Emigrationszentrum in Italien stark zurückgingen, wuchsen die der Deutschen Kommissionen in Jugoslawien und in der Türkei erheblich: Die Zahl der im damaligen Jugoslawien Ausgewählten betrug 73.492, in der Türkei 63.777.44 Die Arbeitsmigration aus diesen Ländern blieb bis zum Anwerbestopp 1973 weitgehend unter der Kontrolle der jeweiligen Deutschen Kommission: 1972 wurden im Durchschnitt 66 Prozent der Arbeitnehmer aus Griechenland, Jugoslawien und der Türkei über die Emigrationszentren in die Bundesrepublik vermittelt, von den Arbeitskräften aus Portugal, Spanien, Marokko und Tunesien waren es durchschnittlich 80 Prozent.45 Aufgrund der Mitgliedschaft Italiens in der EWG waren die italienischen Arbeitskräfte nicht vom Anwerbestopp der Bundesregierung aus dem Jahr 1973 betroffen. Die Auswirkungen der Ölkrise machten sich vor allem im deutschen Automobilsektor negativ bemerkbar und die Zahl der dort beschäftigten italienischen Arbeitskräfte ging zurück. Insgesamt jedoch verfestigte sich die Anzahl der Italienerinnen und Italienern in Deutschland mit 600.000 Personen und ist mit heute 648.360 Personen seitdem weitgehend stabil.46
 
Anwerbestopp und Verfestigung der Präsenz ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner
Zwischen 1960 und 1973 betraf die „innereuropäische Arbeitsmigration“ ca. 30 Millionen Menschen und verband etwa 20 Nationen miteinander.47 In der Bundesrepublik Deutschland hatten sich zwischen 1955 und 1973 ca. 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teils mit Familie, zumindest zeitweise aufgehalten.48
 
Zu Beginn der 1970er Jahre war die Bundesrepublik Deutschland unter den westlichen Staaten das Land, in dem die meisten Ausländerinnen und Ausländer, etwa drei Millionen, lebten und arbeiteten.49 Weitere 2,6 Millionen waren in Frankreich, zwei Millionen in Großbritannien, eine Million in der Schweiz, 700.000 in Belgien und 260.000 in den Niederlanden.50 Zwischen 1973 und 1974 erließen alle Industrienationen einen Aufnahmestopp für ausländische Arbeitskräfte und unterbrachen damit abrupt das System der Anwerbung. Das Rotationsprinzip, das den bilateralen Verträgen zugrunde lag und auf eine zeitlich begrenzte Aufnahme ausländischer Arbeitskräfte abzielte, hatte sich in den 1960er Jahren stark gewandelt, als die Arbeitgeber, um dem durch dauerhaftes Wirtschaftswachstum steigenden Bedarf an Arbeitskräften nachzukommen, auch die Verträge der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder verlängert hatten. Der lange Aufenthalt in fremden Ländern veranlasste diese, ihre Familien nachzuholen – und deren Anwesenheit wiederum stellte die Staaten nun vor die Frage, ob die Tätigkeit der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter weiterhin so unersetzlich sei, dass auch die Kosten und Anstrengungen für ihre soziale Integration in Kauf genommen werden müssten, oder ob man besser wieder auf die eigenen Ressourcen, vor allem unter den Jugendlichen und den Frauen, setzen sollte. Zudem dachten viele Industriestaaten über die Reduzierung der ausländischen Arbeitskräfte durch eine stärkere Automatisierung der Produktion und über deren Verlagerung in die Herkunftsländer nach.51

Der Anwerbestopp ausländischer Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EWG, den alle Industrienationen etwa zeitgleich verfügten, sollte in Kombination mit der „natürlichen Fluktuation“ der ausländischen Arbeitskräfte zu einer raschen Reduzierung führen. Allerdings förderte die Maßnahme die Rückkehr der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in ihre Herkunftsländer nicht. Die Entwicklung in diesen Ländern war nicht so weit fortgeschritten, um die emigrierten Arbeiterinnen und Arbeiter in das jeweilige Produktionsgefüge eingliedern zu können. Zudem bestand nach einer Rückkehr ins Heimatland die Gefahr, in keiner der Industrienationen mehr Arbeit zu finden, und brachte die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, in den Zielländern zu bleiben und ihre Familien nachzuholen. Statt einer Reduzierung bewirkte der Anwerbestopp also eine Verfestigung der Zahl ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien in den Industrienationen und diese wurden eine feste Komponente der europäischen Stadtgesellschaften.


[1] Stephen Castles: Immigration and Asylum: Challenges to European Identities and Citizenship, in: Dan Stone (Hg.): Postwar European History, Oxford 2012, S. 201-219, hier S. 205.
[2] Vgl. Klaus J. Bade: Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 2000; Heinz Fassmann: Europäische Migration im 19. und 20. Jahrhundert, in: Albert Kraler/Veronica Bilger/ Irene Stacher (Hg.): Migrationen. Globale Entwicklungen seit 1850, Wien 2007, S. 32-53.
[3] Vgl. Monica Mattes: „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepublik. Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt am Main 2005; Verena Lorber: To come into focus. Female „Guest Workers“ from former Yugoslavia in Austria (1960-1980), in: Günter Bischof/Dirk Rupnow (Hg.): Migration in Austria, Innsbruck 2017, S. 161-186.
[4] Vgl. Heike Knortz: Gastarbeiter für Europa. Die Wirtschaftsgeschichte der frühen Europäischen Migration und Integration, Köln/Weimar/Wien 2016.
[5] Vgl. Frank Caestecker/Eric Vanhaute: Zuwanderung von Arbeitskräften in die Industriestaaten Westeuropas. Eine vergleichende Analyse der Muster Arbeitsmarktintegration und Rückkehr 1945-1960, in: Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Díaz (Hg.): Das „Gastarbeiter“-System. Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa, München 2012, S. 39-52, hier S. 42; Yvonne Rieker: Italian Labour Migrants in Northern, Central, and Western Europe since the End of World War II, in: Klaus J. Bade/Pieter C. Emmer/Leo Lucassen/Jochen Oltmer (Hg.): The Encyclopedia of European Migration and Minorities. From the seventeenth century to the present, Cambridge 2011, S. 507-511.
[6] Vgl. Clelia Caruso/Jenny Pleinen/Raphael Lutz (Hg.): Postwar Mediterranean Migration to Western Europe. Legal and Political Frameworks, Sociability and Memory Cultures, Frankfurt am Main 2008; Jenny Pleinen: Die Migrationsregime Belgiens und der Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg, Göttingen 2012.
[7] Vgl. Christoph A. Rass: Die Anwerbeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Griechenland und Spanien im Kontext eines europäischen Migrationssystems, in: Oltmer u.a. 2012 (wie Anm. 5), S. 53-69.
[8] Vgl. Luciano Tosi: La tutela internationale dell'emigrazione, in: Piero Bevilacqua u.a. (Hg.): Storia dell’emigrazione italiana, Vol. II, Roma 2001, S. 439-456.
[9] Vgl. Rass (wie Anm. 7), S. 57.
[10] Vgl. Jochen Oltmer: Migration. Geschichte und Zukunft der Gegenwart, Darmstadt 2017, S. 190 f.
[11] Vgl. Philip Zölls: Regieren der Migration. Von Einwanderungsprozessen und staatlichen Regulierungspolitiken, München 2019; Barbara Sonnenberger: Verwaltete Arbeitskraft. Die Anwerbung von „Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeitern“ durch die Arbeitsverwaltung in den 1950er und 1960er Jahren, in: Jochen Oltmer (Hg.): Migration steuern und verwalten. Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis zu der Gegenwart, Göttingen 2003, S. 145-174.
[12] Italien unterzeichnete bilaterale Anwerbeabkommen unter anderen mit Belgien und Frankreich im Jahr 1946, mit Großbritannien und Schweden im Jahr 1947, mit Luxemburg, der Schweiz und den Niederlanden im Jahr 1948. Italien schloss bilaterale Verträge auch mit der Tschechoslowakei im Jahr 1947 und mit Ungarn im Jahr 1952 ab, die jedoch aufgrund des Kalten Krieges unwirksam blieben, vgl. Michele Colucci: Lavoro in movimento. L’emigrazione italiana in Europa 1945-1957, Roma 2008.
[13] Vgl. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, München 2001, S. 193 f.
[14] Vgl. u.a. Yvonne Rieker: „Ein Stück Heimat findet man ja immer“. Die italienische Einwanderung in die Bundesrepublik, Essen 2003; Karin Hunn: „Nächstes Jahr kehren wir zurück“. Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik, Göttingen 2005; Karolina Novinśćak: The Recruiting and Sending of Yugoslav Gastarbeiter” to Germany: Between Socialist Demands and Economic Needs, in: Ulf Brunnbauer (Hg.): Transnational Societies, Transterritorial Politics: Migrations in the (Post-) Yugoslav Region 19th-21th century, München 2009, S. 121-144; Carlos Sanz Díaz: „Illegale“, Halblegale“, „Gastarbeiter“. Die irreguläre Migration aus Spanien in die Bundesrepublik Deutschland im Kontext der deutsch-spanischen Beziehungen 1960-1973, Berlin 2010; Andreas Pott/Khatima Bouras-Ostmann/Rahim Hajji/Soraya Moket (Hg.): Jenseits von Rif und Ruhr. 50 Jahre marokkanische Migration nach Deutschland, Wiesbaden 2014.
[15] Bundesanstalt für Arbeit: Ausländische Arbeitnehmer 1969, Nürnberg 1970, S. 17 und 24-30.
[16] Ebd., S. 17.
[17] Ebd., S. 11.
[18] Vgl. Christoph Rass: Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt: Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974, Paderborn 2010, S. 76.
[19] Vgl. Marcel Berlinghoff: Das Ende der „Gastarbeit“. Europäische Anwerbestopps 1970-1974, Paderborn 2013.
[20] Vgl. Johannes-Dieter Steinert: Migration und Politik. Westdeutschland-Europa-Übersee 1945-1961, Osnabrück 1995.
[21] Vgl. Maximiliane Rieder: Deutsch-italienische Wirtschafts-Beziehungen – Kontinuitäten und Brüche 1936-1957, Frankfurt am Main/New York 2005.
[22] Vgl. Andreina De Clementi: Il prezzo della ricostruzione. L’emigrazione italiana nel secondo dopoguerra, Roma/Bari 2010.
[23] Vgl. Elia Morandi: Governare l’emigrazione. Lavoratori italiani verso la Germania nel secondo dopoguerra, Torino 2011.
[24] Vgl. Colucci (wie Anm. 12).
[25] Vgl. Hermann Graml: L’eredità di Adenauer, in: Gian Enrico Rusconi/Hans Woller (Hg.): Italia e Germania 1945-2000. La costruzione dell'Europa, Bologna 2005, S. 191-205, hier S. 197; Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Von 1945 bis zur Gegenwart, München 2011.
[26] Vgl. Maximiliane Rieder: Migrazione ed economia. L’immigrazione italiana verso la Germania occidentale dopo la seconda guerra mondiale, in: Il Veltro L (2006), H. 1-2, S. 55-70, hier S. 58.
[27] Vgl. Johannes-Dieter Steinert: Migration and Migration Policy. West Germany and the Recruitment of Foreign Labour 1945-1961, in: Journal of Contemporary History 49 (2014), H. 1, S. 9-27.
[28] Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland, in: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4 (1956), Nr. 2, 44-55.
[29] Ebd., S. 52.
[30] Ebd.
[31] Ebd.
[32] Bescheinigung über die berufliche Vorauslese und Grundsätze über Art und Umfang der gesundheitlichen Prüfung gemäß Artikel 7 der Vereinbarung in Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4 (1956), Nr. 2, S. 56 f. und 62 f.
[33] Vgl. Deutsch-italienische Vereinbarungen (wie Anm. 28), S. 44.
[34] Die Akten des Emigrationszentrums in Verona lagern seit dessen Schließung im Jahr 1982 im Keller der Direktion des Provinzarbeitsamts (Direzione Provinciale del Lavoro). Die für die Rekonstruktion der Geschichte des Migrationszentrums benutzten Jahresberichte waren zur Zeit meiner Forschung nicht archiviert. Ab 2010 wurden die Akten ins Staatsarchiv Verona verbracht, vgl. Grazia Prontera, Partire, tornare, restare? L’esperienza migratoria dei lavoratori italiani nella Repubblica Federale Tedesca nel secondo dopoguerra, Milano 2009.
[35] Direzione Provinciale del Lavoro (DPL), Centro di Emigrazione di Verona: Relazione sull’attività del Centro di Emigrazione 1957, S. 8.
[36] Bundesarchiv Koblenz, B 119, 3055, Herrn Präsident Dr. Seifriz, Landesarbeitsamt Baden-Württemberg, Verona 19.03.1960.
[37] DPL, Centro di Emigrazione di Verona: Relazione sull’attività del Centro di Emigrazione 1961, S. 15-19.
[38] Grazia Prontera, Das Emigrationszentrum in Verona. Anwerbung und Vermittlung italienischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland 1955-1975, in: Oltmer 2012 u.a. (wie Anm. 5), S. 89-102.
[39] Vgl. Herbert (wie Anm. 13), S. 203-208.
[40] Vgl. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Einschaltungsgrad der deutschen Vermittlungsstellen im Ausland 1957-1970, Arbeitsstatistik 1970, Nürnberg 1971, S. 82; Bundesarchiv Koblenz, B119/3013, Deutsche Kommission in Italien, Beschäftigung, Anwerbung und Vermittlung italienischer Arbeitnehmer, Erfahrungsbericht 1969, S. 42.
[41] DPL, Centro di Emigrazione Verona: Relazione sull’attività del Centro di Emigrazione 1967, S. 25-29.
[42] Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (wie Anm. 40), S. 82; Bundesarchiv Koblenz (wie Anm. 40), S. 42.
[43] Das Emigrationszentrum in Verona blieb bis 1982 bestehen, dann übernahm eine deutsche Kontaktstelle in Rom, die bereits seit 1969 für die Pflege der Beziehungen zu den italienischen Institutionen zuständig war, dessen Aufgaben. Vgl. Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 1954 bis 1973, in: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1974, S. 12.
[44] Vgl. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit. In das Bundesgebiet neu eingereiste ausländische Arbeitnehmer nach der Staatsangehörigkeit 1964-1973, Arbeitsstatistik 1973, Nürnberg 1974, S. 46.
[45] 67,3 % aus Griechenland (16.602 von 24.666), 63,3 % aus Jugoslawien (47.815 von 75.501), 64,8 % aus der Türkei (62.394 von 96.210), 87,5 % aus Portugal (14.420 von 16.476), 78,3 % aus Spanien (22.463 von 28.657), 75,7 % aus Marokko (3034 von 4003), 78,8 % aus Tunesien (1517 von 1923), Bundesanstalt für Arbeit (wie Anm. 43), S. 46.
[47] Rass (wie Anm. 18), S. 9.
[48] Ebd., S. 77.
[49] Vgl. Ulrich Herbert/Karin Hunn: Gastarbeiter und Gastarbeiterpolitik in der Bundesrepublik. Vom Beginn der offiziellen Anwerbung bis zum Anwerbestopp (1955-1973), in: Axel Schildt/Detlef Siegfried/Karl Christian Lammers (Hg.): Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000, S. 273-310.
[50] Vgl. Bade (wie Anm. 2), S. 301; Marcel Berlinghoff: Das Ende der „Gastarbeit“. Europäische Anwerbestopps 1970-1974, Paderborn 2013, S. 14.
[51] Vgl. Marcel Berlinghoff: Der europäisierte Anwerbestopp, in: Oltmer 2012 u.a. (wie Anm. 5), S. 149-164.
 

Newsletter der BLZ

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter, um über aktuelle Angebote der Bayerischen Landeszentrale informiert zu werden.

JETZT ANMELDEN
 
 © Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit