Themenforum Flucht und Vertreibung
„Ethnische Säuberungen“, Deportationen und Bevölkerungsaustausch in Europa 1912 bis 1939
von Matthias SticklerBild: Massenkundgebung in Budapest für eine Revision der Friedensverträge von Trianon (Teil der Pariser Vorortverträge), die nach dem Ersten Weltkrieg die Bedingungen für Ungarn regelten und mit großen Gebietsabtretungen verbunden waren Foto: Scherl/Süddeutsche Zeitung Photo
Grundsätzliches
Das 20. Jahrhundert gilt zu Recht als Jahrhundert der Vertreibungen,[1] denn zwischen 1912 und 1948 verloren allein in Europa bis zu 70 Millionen Menschen ihre Heimat.[2] Geht man davon aus, dass von 1939 bis 1948 etwa 45 Millionen Menschen vertrieben wurden,[3] bleiben für den uns interessierenden Zeitraum bis zu 25 Millionen Betroffene übrig.
In öffentlichen Diskursen werden Vertreibungsmaßnahmen immer wieder gleichgesetzt mit Völkermord bzw. Genoziden,[4] nicht zuletzt Opfergruppen neigen zu dieser Sichtweise. Es handelt sich hier aber um zwei verschiedene Formen von entgrenzter Gewalt. Die Konvention der UNO über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom Dezember 1948 (seit 1951 in Kraft), die bis heute von 152 Staaten ratifiziert wurde,[5] legt fest, es seien Taten, „die mit der Absicht begangen werden, nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen ganz oder teilweise zu vernichten“.[6] Bei Vertreibungen dagegen geht es um etwas anderes: Ziel ist hier nicht vorrangig die physische Eliminierung von Kollektiven, sondern, diese ganz oder teilweise aus einem bestimmten Territorium zu entfernen. Vertreibungen sind zwar häufig mit Morden bzw. dem Sterben großer Menschenmassen verbunden, doch sind diese in erster Linie Begleiterscheinungen des Vertreibungshandelns, nicht Selbstzweck. Seit den 1990er Jahren wird als Synonym für „Vertreibung“ oftmals auch der Begriff „Ethnische Säuberung“ (engl. „Ethnic Cleansing“) verwendet, eine Lehnübersetzung aus dem Serbischen („etnicko cišcenje“), die im Kontext des Zerfalls des früheren Jugoslawien Eingang in die politisch-soziale Sprache gefunden hat. Nicht zuletzt der US-amerikanische Historiker Norman M. Naimark hat diesen Begriff in der Wissenschaftssprache etabliert. „Die Absicht der ethnischen Säuberung“, so Naimark, „liegt in der Entfernung eines Volks und oft auch aller seiner Spuren von einem bestimmten Territorium.“[7] Mit den Begriffen Genozid bzw. ethnische Säuberung sind selbstverständlich keine gleichsam moralischen Bewertungen verbunden, wie schlimm bzw. verwerflich eine Handlungsweise ist; anders gesagt, derartige Begriffsdefinitionen taugen nicht und sind auch nicht gemacht für Auseinandersetzungen im Hinblick auf das Phänomen der Opferkonkurrenz.[8]
Flucht und Vertreibung gab es zu allen Zeiten weltweit. Neu im 20. Jahrhundert sind v.a. vier Aspekte, die Ausdruck der europäischen Moderne sind:[9]
Im Folgenden werden wichtige Fallbeispiele für ethnisch-national motivierte Zwangsumsiedlungen zwischen 1912 und 1939 behandelt. Hierbei wird auch herausgearbeitet werden, dass diese Begrifflichkeit im konkreten Einzelfall schwierig bzw. interpretationsbedürftig ist. Nicht thematisiert wird die Diskriminierungs- und Vertreibungspolitik der Nationalsozialisten gegenüber den deutschen Juden ab 1933. Dies könnte sinnvollerweise nur im Rahmen einer Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung geschehen, was den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde.[11]
Das 20. Jahrhundert gilt zu Recht als Jahrhundert der Vertreibungen,[1] denn zwischen 1912 und 1948 verloren allein in Europa bis zu 70 Millionen Menschen ihre Heimat.[2] Geht man davon aus, dass von 1939 bis 1948 etwa 45 Millionen Menschen vertrieben wurden,[3] bleiben für den uns interessierenden Zeitraum bis zu 25 Millionen Betroffene übrig.
In öffentlichen Diskursen werden Vertreibungsmaßnahmen immer wieder gleichgesetzt mit Völkermord bzw. Genoziden,[4] nicht zuletzt Opfergruppen neigen zu dieser Sichtweise. Es handelt sich hier aber um zwei verschiedene Formen von entgrenzter Gewalt. Die Konvention der UNO über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom Dezember 1948 (seit 1951 in Kraft), die bis heute von 152 Staaten ratifiziert wurde,[5] legt fest, es seien Taten, „die mit der Absicht begangen werden, nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen ganz oder teilweise zu vernichten“.[6] Bei Vertreibungen dagegen geht es um etwas anderes: Ziel ist hier nicht vorrangig die physische Eliminierung von Kollektiven, sondern, diese ganz oder teilweise aus einem bestimmten Territorium zu entfernen. Vertreibungen sind zwar häufig mit Morden bzw. dem Sterben großer Menschenmassen verbunden, doch sind diese in erster Linie Begleiterscheinungen des Vertreibungshandelns, nicht Selbstzweck. Seit den 1990er Jahren wird als Synonym für „Vertreibung“ oftmals auch der Begriff „Ethnische Säuberung“ (engl. „Ethnic Cleansing“) verwendet, eine Lehnübersetzung aus dem Serbischen („etnicko cišcenje“), die im Kontext des Zerfalls des früheren Jugoslawien Eingang in die politisch-soziale Sprache gefunden hat. Nicht zuletzt der US-amerikanische Historiker Norman M. Naimark hat diesen Begriff in der Wissenschaftssprache etabliert. „Die Absicht der ethnischen Säuberung“, so Naimark, „liegt in der Entfernung eines Volks und oft auch aller seiner Spuren von einem bestimmten Territorium.“[7] Mit den Begriffen Genozid bzw. ethnische Säuberung sind selbstverständlich keine gleichsam moralischen Bewertungen verbunden, wie schlimm bzw. verwerflich eine Handlungsweise ist; anders gesagt, derartige Begriffsdefinitionen taugen nicht und sind auch nicht gemacht für Auseinandersetzungen im Hinblick auf das Phänomen der Opferkonkurrenz.[8]
Flucht und Vertreibung gab es zu allen Zeiten weltweit. Neu im 20. Jahrhundert sind v.a. vier Aspekte, die Ausdruck der europäischen Moderne sind:[9]
- Ideeller Bezugspunkt war das seit dem 19. Jahrhundert kaum noch hinterfragte Leitbild des ethnisch fundierten Nationsverständnisses, aus dem die Forderung nach einem ethnisch homogenen Staatsvolk bzw. Nationalstaat abgeleitet wurde.
- Nationale Minderheiten wurden deshalb als grundsätzlich feindliche Elemente angesehen. Der sich daraus entwickelnde wechselseitige Hass begünstigte bei den Minderheiten separatistische bzw. irredentistische Sehnsüchte sowie bei den Mehrheitsvölkern die Vorstellung, dass man sich der Minderheiten durch aggressive Assimilationspolitik oder gezielte Umsiedlungsmaßnahmen entledigen müsse.
- Der moderne, durchorganisierte „Anstaltsstaat“[10] trieb die Homogenisierung des Staatsvolks voran durch die Ausschaltung historisch gewachsener intermediärer Gewalten. Schulpflicht und Wehrpflicht dienten als Assimilierungsinstrumente. Der moderne staatliche Zentralismus schuf die Voraussetzungen für Vertreibungen in völlig neuen Dimensionen, weil diesen nun ein Konzept rationaler Planung und Steuerung zugrunde lag.
- Letztlich wurzeln auch die totalitären Ausprägungen ethnischer Säuberungen und Genozide im 20. Jahrhundert in Europa (Nationalsozialismus, Stalinismus) in, allerdings pervertierten, Modernisierungs-, Homogenisierungs- und Zentralisierungsidealen des 19. Jahrhunderts. Ethnische Säuberungen sind allerdings nicht immer Ausdruck von Barbarei oder Rückständigkeit. Auch westlich liberale Staaten haben zeitweise zu diesem Mittel gegriffen.
Im Folgenden werden wichtige Fallbeispiele für ethnisch-national motivierte Zwangsumsiedlungen zwischen 1912 und 1939 behandelt. Hierbei wird auch herausgearbeitet werden, dass diese Begrifflichkeit im konkreten Einzelfall schwierig bzw. interpretationsbedürftig ist. Nicht thematisiert wird die Diskriminierungs- und Vertreibungspolitik der Nationalsozialisten gegenüber den deutschen Juden ab 1933. Dies könnte sinnvollerweise nur im Rahmen einer Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung geschehen, was den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde.[11]
Die Balkankriege 1912/13 und deren Folgen
Erste Vertreibungsmaßnahmen im modernen Sinne fanden in den Jahren nach 1912/13 als Folge des Ersten und Zweiten Balkankriegs statt.[12] Im Ersten Balkankrieg (Oktober 1912 bis Mai 1913) verlor das Osmanische Reich[13] nahezu seine gesamten europäischen Besitzungen an Montenegro, Griechenland, Bulgarien und Serbien; außerdem erklärte sich Albanien für unabhängig, um seiner Aufteilung zu entgehen. Die Uneinigkeit der Sieger über die neue Grenzziehung führte zum Zweiten Balkankrieg (Juni bis August 1913), in dem nun Bulgarien gegen seine bisherigen Verbündeten und das Osmanische Reich kämpfte; außerdem trat Rumänien in den Krieg ein. Bulgarien wurde schließlich besiegt und musste einen beträchtlichen Teil der Gebiete, die es im Ersten Balkankrieg erobert hatte, wieder abgeben. Das Osmanischen Reich erreichte eine bescheidene Revision seiner Grenzen, die im Wesentlichen der heutigen Westgrenze der Türkei entsprechen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen wurden teilweise mit großer Brutalität ausgetragen, die Folge waren Fluchtbewegungen, wobei die Übergänge zu Vertreibungsmaßnahmen nicht selten fließend waren. Hauptopfer dieser Politik waren neben den muslimischen Albanern die Balkantürken, die zwischen 1912 und 1923 mehrheitlich ihre Heimat verloren.[14] Die neuen Grenzziehungen schufen jedoch neue Probleme: Der Balkan[15] war bis weit ins 19. Jahrhundert hinein eine ethnisch stark gemischte Region gewesen. So lebten etwa in der heute nahezu vollständig griechischsprachigen Stadt Thessaloniki (türkisch Selanik, südslawisch Solun, judenspanisch Salonika)[16] damals Griechen, Türken, Slawen und sephardische Juden. Charakteristisch für diese Gemengelage war, dass Vielsprachigkeit nicht Ausdruck eines Bildungsprivilegs, sondern gewissermaßen eine existentielle Lebensbedingung war. Man darf sich dieses Zusammenleben allerdings nicht zu romantisch ausmalen, die einzelnen Gruppen lebten keineswegs immer friedlich zusammen und grenzten sich auch voneinander ab; typischerweise lebten sie in eigenen Vierteln. Die Zuordnung des einzelnen Menschen zu einer bestimmten Gruppe war dennoch nicht immer einfach, es existierten vielfach multiple, von Sprachen und Religion gekennzeichnete, Identitäten. Das Selbstverständnis der meisten Menschen entsprach zudem keineswegs den Vorstellungen der Repräsentanten der Staaten, die sich als Mutterländer der neuen Bürger begriffen. Die neuen Obrigkeiten, deren Beamte gehofft hatten, nach der Übernahme der neuen Gebiete dort „unerlöste Patrioten“ vorzufinden, bemerkten rasch mit großem Befremden, dass die neuen „Landsleute“ zumeist gar nicht in der Lage waren, sich zu einer bestimmten Nationalität zu bekennen. So bezeichneten sich etwa die christlichen, griechisch sprechenden Menschen in der Regel nicht als „Griechen“ bzw. Hellenen, sondern als Romaioi, also „Römer“, und verwendeten damit die alte anationale Selbstbezeichnung der christlichen Bewohner des 1453 untergegangenen oströmisch-byzantinischen Reiches. Auch die Umgangssprache war nur ein unvollkommenes Kriterium für ethnische Zuordnung: So sprach in Makedonien, also in dem Gebiet, das in etwa die heutige Republik Nordmazedonien, die heutige griechische Region Makedonien und die bulgarische Oblast Blagoewgrad umfasst, die Mehrheit der Christen slawisch, wurde aber zumeist kirchlich betreut von einem griechischsprachigen Klerus. Welcher Art die slawische Umgangssprache war, ist ebenfalls nicht leicht zu beantworten, da die Menschen für ihre Sprache keine Bezeichnung hatten, es sich auch nicht um eine Literatur- oder Kirchensprache handelte. Die Serben bezeichneten sie deshalb als Südserbisch, die Bulgaren als Westbulgarisch. Erst allmählich entstand bei den Slawen in Makedonien so etwas wie ein Gefühl gemeinsamer Identität und Geschichte, weshalb sie zum Ärger insbesondere der Griechen den antiken Völkernamen „Makedonen“ – völlig ahistorisch, aber mit dem Willen zur Traditionsstiftung – für sich übernahmen. Die neuen Herren zogen aus dieser unübersichtlichen Situation die Konsequenz, aus dem vorgefundenen Völkergemisch im Sinne von Nation Building durch Erziehung (Schulpflicht, Wehrpflicht) „gute“ Griechen, Bulgaren oder Serben zu formen. Wer sich dem widersetzte, galt als Feind und musste mit Zwang, Repression und Vertreibung rechnen. Die Grenzziehung von 1913 wurde von allen Beteiligten als unbefriedigend empfunden, so dass der Samen gelegt war für neue Auseinandersetzungen, da jeder Staat auf der anderen Seite der Grenze zu befreiende Landsleute wähnte. Einig waren sich Griechen, Serben und Bulgaren lediglich in ihrem Misstrauen hinsichtlich der verbliebenen Muslime, weshalb die albanisch sprechenden Bewohner des Kosovo, Türken und Pomaken (muslimische Bulgaren) besonders unterdrückt wurden. Dieser Konflikt war wohlgemerkt nur vordergründig genuin religiös motiviert; das religiöse Bekenntnis konstituierte nach der Vorstellung der damals politisch Handelnden auch die ethnische Zugehörigkeit, ein Muslim konnte deshalb unmöglich vollwertiger serbischer, griechischer oder bulgarischer Staatsbürger werden. Der bulgarisch-osmanische Friedensvertrag vom 29. September 1913 sah dann auch erstmals einen förmlichen Bevölkerungsaustausch vor, im Juli 1914 folgte ein ähnliches griechisch-osmanisches Abkommen.
Die Erfahrungen, die das Osmanische Reich 1912/13 gemacht hatte, hatten Konsequenzen für deren Politik gegenüber den nationalen Minderheiten im Ersten Weltkrieg. Insbesondere die weitgehende Eliminierung der christlichen Armenier[17] muss vor dem Hintergrund der 1913 erfolgten Machtübernahme durch die sogenannten „Jungtürken“ in Istanbul gesehen werden, die aus den Erfahrungen in den Balkankriegen den Schluss zogen, dass man den christlichen Minderheiten nicht trauen dürfe. Fernziel der Jungtürken war die Umwandlung des Osmanischen Reiches in einen zentralistischen türkischen Nationalstaat nach französischem Vorbild. Die Vertreibung der Armenier aus Ostanatolien 1915 erfolgte auf Anordnung der osmanischen Regierung vor dem Hintergrund des siegreichen Vordringens der russischen Armee in Türkisch-Armenien. Den offiziell als „Umsiedlungsmaßnahme von Kollaborateuren“ bezeichneten Deportationen fielen schätzungsweise 800.000 Armenier zum Opfer. Ob die damaligen Ereignisse als Genozid bezeichnet werden können, ist bis heute heftig umstritten.
Die Erfahrungen, die das Osmanische Reich 1912/13 gemacht hatte, hatten Konsequenzen für deren Politik gegenüber den nationalen Minderheiten im Ersten Weltkrieg. Insbesondere die weitgehende Eliminierung der christlichen Armenier[17] muss vor dem Hintergrund der 1913 erfolgten Machtübernahme durch die sogenannten „Jungtürken“ in Istanbul gesehen werden, die aus den Erfahrungen in den Balkankriegen den Schluss zogen, dass man den christlichen Minderheiten nicht trauen dürfe. Fernziel der Jungtürken war die Umwandlung des Osmanischen Reiches in einen zentralistischen türkischen Nationalstaat nach französischem Vorbild. Die Vertreibung der Armenier aus Ostanatolien 1915 erfolgte auf Anordnung der osmanischen Regierung vor dem Hintergrund des siegreichen Vordringens der russischen Armee in Türkisch-Armenien. Den offiziell als „Umsiedlungsmaßnahme von Kollaborateuren“ bezeichneten Deportationen fielen schätzungsweise 800.000 Armenier zum Opfer. Ob die damaligen Ereignisse als Genozid bezeichnet werden können, ist bis heute heftig umstritten.
Die Pariser Vorortverträge und deren Folgen
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde 1919/20 eine neue europäische Friedensordnung begründet.[18] Als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenzen wurden die sogenannten Pariser Vorortverträge geschlossen: Der Vertrag von Versailles mit Deutschland am 28. Juni 1919, der Vertrag von Saint-Germain mit Österreich am 10. September 1919, der Vertrag von Neuilly mit Bulgarien am 27. November 1919, der Vertrag von Trianon am 4. Juni 1920 mit Ungarn und der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich am 10. August 1920. Das Bedeutsamste an der Pariser Friedensordnung war der Untergang beziehungsweise die Transformation der bis 1918 bestehenden Vielvölker-Imperien: Österreich-Ungarn, das russische Zarenreich und das Osmanische Reich. Daraus entstanden neue Probleme bezüglich ethnisch-nationaler Minderheiten und Grenzziehungen, die die Siegermächte nicht lösen konnten und die in sich den Keim neuer Auseinandersetzungen trugen. Die neue Grenzziehung in Europa folgte in der Perspektive der Kriegsverlierer keineswegs dem vom US-amerikanischen Präsidenten Wilson verkündeten Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Allerdings wurde von jenen dabei übersehen, dass „self-determination of the nations“ im US-amerikanischen Verfassungs- bzw. Politikverständnis nicht notwendigerweise eine Grenzziehung entlang von Sprachgrenzen bedeutete, sondern auch und v.a. Demokratisierung des politischen Systems und damit politische Partizipation für alle Staatsbürger unabhängig von Nationalität und Sprache. Dennoch ist es eine Tatsache, dass bei der Implementierung der neuen Friedensordnung für die Siegermächte v.a. strategisch-militärpolitische Überlegungen, die auf Schwächung der Verlierer und Stärkung der Sieger und ihrer Verbündeten abzielten, eine Rolle spielten. Dies zeigte sich besonders deutlich in der Frage der Zugehörigkeit Südtirols,[19] das aus strategischen Gründen an Italien fiel, obwohl die Provinz Bozen überwiegend deutschsprachig war. Weitere Beispiele sind die Zerschlagung des Königreichs Ungarn ohne Rücksichtnahme auf die Sprachgrenzen, die Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen bzw. die Übergabe der deutsch besiedelten Gebiete Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens (das „Sudetenland“) an die neu gegründete Tschechoslowakische Republik. In Osteuropa entstanden, da Russland an den Pariser Friedenskonferenzen nicht beteiligt war, die neuen Grenzen nach jahrelangen blutigen Kriegen, v.a. Polen gelangen hier bemerkenswerte Gebietsgewinne auf Kosten Russlands.[20]
Die neuen Grenzziehungen waren verbunden mit vielfältigen Umsiedlungen, Verdrängungen und Vertreibungen der Minderheiten: Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die weitgehende Verdrängung der Deutschen aus den Polen zugefallenen Teilen der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen[21] oder die Flucht vieler sog. „Ostjuden“ aus Polen, Rumänien und der UdSSR v.a. nach Österreich[22] und Deutschland. Das Problem der aus den Trümmern der Imperien neu entstandenen Staaten war v.a., dass sie sich, obwohl sie tatsächlich Vielvölkerstaaten waren, dennoch als integrale Nationalstaaten nach französischem Vorbild begriffen. Es entwickelte sich deshalb in den Staaten Ostmittel- und Südosteuropas kein gleichberechtigtes Miteinander von namengebenden Staatsnationen und Minderheiten auf Augenhöhe; letztere sahen sich zumeist diskriminiert. Generell gilt für die Politik der Zwischenkriegszeit, dass die vom Völkerbund vorgesehene Minderheitenschutzpolitik zumeist unterlaufen wurde, weil Minderheitenrechte lediglich als Individualrechte aufgefasst wurden, d.h. der Einzelne musste seine konkrete Benachteiligung aufgrund seiner Volkszugehörigkeit beweisen, was faktisch unmöglich war.[23] Die 1918 unabhängig gewordene Republik Estland war einer der wenigen europäischen Staaten, die ein großzügiges Minderheitenschutzgesetz für seine deutschen, russischen, schwedischen und jüdischen Minderheiten verabschiedete.[24]
Ein bis heute wenig beachteter Vertreibungsvorgang vollzog sich nach 1918 in Elsass-Lothringen, das 1919 durch den Versailler Vertrag wieder Teil der Französischen Republik wurde:[25] Nachdem das bisherige Reichsland bereits kurz nach dem Waffenstillstand von Compiègne (11. November 1918) von französischen Truppen besetzt worden war, teilte die französische Regierung durch Erlass vom 14. Dezember 1918 die Bevölkerung Elsass-Lothringens in vier Gruppen ein, deren Status auf Abstammung beruhte und das Ziel verfolgte, möglichst viele „Altdeutsche“, also solche Bewohner Elsass-Lothringens, die nach 1871 in das Reichsland gekommen waren, und deren Nachkommen ins Deutsche Reich abzuschieben. Die vier Gruppen mussten spezielle Identitätskarten, die für Reisen, das Wahlrecht und den Erhalt eines Arbeitsplatzes gebraucht wurden, mit sich führen. Die „Altdeutschen“ bildeten die Kategorie D, Bewohner deutscher oder österreichischer Abstammung und deren Kinder, auch wenn diese in Elsass-Lothringen geboren waren. Diese etwa 513.000 Menschen waren vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt.[26] Sogenannte Selektionskommissionen („commissions du triage“) entschieden, wer bleiben durfte und wer nicht. Im Ergebnis wurden mindestens 150.000 „Altdeutsche“ dauerhaft ausgewiesen. Auch wenn man nicht von einer systematischen Vertreibung aller „Altdeutschen“ sprechen kann, so setzte, wie Philipp Ther zu Recht betont hat, die rigide Praxis der französischen Regierung doch negative Maßstäbe in Europa.[27]
Langfristig folgenreich und bis heute von erheblicher Fernwirkung war erneut ein Ereignis an der Peripherie Europas, nämlich der am 24. Juli 1923 mit der Türkischen Republik geschlossene Friede von Lausanne bzw. der in diesem Zusammenhang beschlossene und durchgeführte sogenannte griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch.[28] Der am 10. August 1920 mit Sultan Mehmed VI. geschlossene Diktatfrieden von Sèvres hatte das Osmanische Reich bis auf Konstantinopel/Istanbul und einen geringen Rest in West- und Zentralanatolien unter seinen Nachbarstaaten und den westeuropäischen Kolonialmächten aufgeteilt. Der in jungtürkischer Tradition stehenden türkischen Nationalbewegung um Mustafa Kemal Pascha (seit 1935: Kemal Atatürk)[29] – der selbst aus Thessaloniki stammte – gelang es aber, Griechenland, das im Sommer 1920 einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen hatte, um sein Staatsgebiet in Kleinasien zu erweitern, militärisch vernichtend zu schlagen, verlorene Gebiete zurückzuerobern und schließlich einen revidierten Friedensvertrag zu erzwingen. Griechenland musste nahezu alle durch den Vertrag von Sèvres erworbenen Gebiete wieder abtreten, die Türkei gewann große Teile des früheren osmanischen Reichsterritoriums im Osten und Süden Anatoliens und Türkisch-Armenien zurück. Um künftige Auseinandersetzungen zwischen Griechenland und der Türkei auszuschließen, wurde in der am 23. Januar 1923 unterzeichneten griechisch-türkischen Konvention von Lausanne, die später Teil des Friedensvertrags wurde, ein Bevölkerungsaustausch zwischen beiden Staaten vereinbart, in dessen Folge ca. 1,4 Mio. kleinasiatischer Griechen und 430.000 europäische Türken ihre Heimat verloren.[30] Maßgeblich für die Einstufung als „Grieche“ oder „Türke“ war nicht das subjektive Bekenntnis des Einzelnen oder die von ihm gesprochene Sprache, sondern die Religion als scheinbar objektives Kriterium. Dies hatte zur Folge, dass z.B. aus Kreta griechisch sprechende Muslime und aus Kappadokien türkisch sprechend orthodoxe Christen in ihre angeblichen Mutterländer vertrieben wurden. Den Vertreibungsmaßnahmen waren umfangreiche Ausschreitungen gegen die jeweiligen Minderheiten vorausgegangen. Die mehrheitlich griechisch besiedelte kleinasiatische Großstadt Smyrna (türkisch Izmir), wurde hierbei teilweise zerstört, ihre christlichen Bewohner getötet oder vertrieben.[31] Für Griechenland bedeuteten diese Ereignisse eine (letztlich selbstverschuldete) Katastrophe, die fast dreitausend Jahre alte griechische Kultur in Kleinasien wurde mit einem Federstrich ausgelöscht. Allerdings machte die Athener Regierung, wie zehn Jahre zuvor in Makedonien, wieder die Erfahrung, dass es sich bei den Vertriebenen keineswegs um „erlösungsbedürftige“ Hellenen handelte. Die Vertriebenen aus Kleinasien und die griechische Bevölkerung im „Mutterland“ standen einander fremd bis distanziert gegenüber. Positiv für Griechenland und damit langfristig stabilisierend für die Region wirkte sich indes aus, dass mit dem Verschwinden der Minderheiten die Grenzstreitigkeiten mit dem östlichen Nachbarn entschärft wurden und Griechenland eigentlich erst zu einem indigenen Nationalstaat ohne größere Minderheiten wurde. Die Vertriebenen wurden nämlich überwiegend in den ehemals türkisch bewohnten Gegenden und dort angesiedelt, wo es bisher keine griechischen Bevölkerungsmehrheiten gegeben hatte, so in West-Thrakien, Epirus, Thessalien, Makedonien, Böotien und Attika. Diese Regionen wurden damit mittelfristig gräzisiert und die moderne griechische Staatsnation eigentlich erst geschaffen. Ähnliche Entwicklungen gab es auch in der Türkei: Bis auf vergleichsweise kleine türkische Minderheiten in Bulgarien und im griechischen West-Thrakien wurden die Balkan-Türken, die dort immerhin seit dem 14. Jahrhundert ansässig gewesen waren, vertrieben. Durch deren Ansiedlung in der Türkischen Republik wurde diese, v.a. im Westen und Norden, ethnisch homogener, was den Umbau des Osmanischen Restreiches zu einem integralen türkischen republikanischen Nationalstaat erleichterte. Auch hier wurden die Vertriebenen weniger als Landsleute denn als Fremde betrachtet. Die historische Bedeutung des griechisch-türkischen Bevölkerungsaustauschs besteht v.a. darin, dass dieser scheinbar ein erfolgreiches Muster für die „Lösung“ von Minderheitenproblemen und die politisch gewollten Verschiebungen von Staatsgrenzen im ostmitteleuropäischen Raum nach dem Zweiten Weltkrieg bot.[32] Insbesondere die Vertreibung der Deutschen nach 1945 folgte der Logik des „Lausanner Modells“. Dieses legitimierte die erste auf vertraglicher Basis vereinbarte, international (durch den Völkerbund) sanktionierte und das gesamte Staatsgebiet der Vertragsparteien betreffende massenhafte Zwangsumsiedlung überhaupt, ein Präzedenzfall für künftige Vertreibungen nach dem gleichen Muster.[33] Kein geringerer als der britische Premierminister Winston Churchill bezog sich 1944/45 ausdrücklich auf die Ereignisse von 1922/23 als Vorbild für die geplante Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa und betonte hierbei v.a. die friedensstiftende Funktion einer solchen Maßnahme.[34]
Die neuen Grenzziehungen waren verbunden mit vielfältigen Umsiedlungen, Verdrängungen und Vertreibungen der Minderheiten: Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die weitgehende Verdrängung der Deutschen aus den Polen zugefallenen Teilen der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen[21] oder die Flucht vieler sog. „Ostjuden“ aus Polen, Rumänien und der UdSSR v.a. nach Österreich[22] und Deutschland. Das Problem der aus den Trümmern der Imperien neu entstandenen Staaten war v.a., dass sie sich, obwohl sie tatsächlich Vielvölkerstaaten waren, dennoch als integrale Nationalstaaten nach französischem Vorbild begriffen. Es entwickelte sich deshalb in den Staaten Ostmittel- und Südosteuropas kein gleichberechtigtes Miteinander von namengebenden Staatsnationen und Minderheiten auf Augenhöhe; letztere sahen sich zumeist diskriminiert. Generell gilt für die Politik der Zwischenkriegszeit, dass die vom Völkerbund vorgesehene Minderheitenschutzpolitik zumeist unterlaufen wurde, weil Minderheitenrechte lediglich als Individualrechte aufgefasst wurden, d.h. der Einzelne musste seine konkrete Benachteiligung aufgrund seiner Volkszugehörigkeit beweisen, was faktisch unmöglich war.[23] Die 1918 unabhängig gewordene Republik Estland war einer der wenigen europäischen Staaten, die ein großzügiges Minderheitenschutzgesetz für seine deutschen, russischen, schwedischen und jüdischen Minderheiten verabschiedete.[24]
Ein bis heute wenig beachteter Vertreibungsvorgang vollzog sich nach 1918 in Elsass-Lothringen, das 1919 durch den Versailler Vertrag wieder Teil der Französischen Republik wurde:[25] Nachdem das bisherige Reichsland bereits kurz nach dem Waffenstillstand von Compiègne (11. November 1918) von französischen Truppen besetzt worden war, teilte die französische Regierung durch Erlass vom 14. Dezember 1918 die Bevölkerung Elsass-Lothringens in vier Gruppen ein, deren Status auf Abstammung beruhte und das Ziel verfolgte, möglichst viele „Altdeutsche“, also solche Bewohner Elsass-Lothringens, die nach 1871 in das Reichsland gekommen waren, und deren Nachkommen ins Deutsche Reich abzuschieben. Die vier Gruppen mussten spezielle Identitätskarten, die für Reisen, das Wahlrecht und den Erhalt eines Arbeitsplatzes gebraucht wurden, mit sich führen. Die „Altdeutschen“ bildeten die Kategorie D, Bewohner deutscher oder österreichischer Abstammung und deren Kinder, auch wenn diese in Elsass-Lothringen geboren waren. Diese etwa 513.000 Menschen waren vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt.[26] Sogenannte Selektionskommissionen („commissions du triage“) entschieden, wer bleiben durfte und wer nicht. Im Ergebnis wurden mindestens 150.000 „Altdeutsche“ dauerhaft ausgewiesen. Auch wenn man nicht von einer systematischen Vertreibung aller „Altdeutschen“ sprechen kann, so setzte, wie Philipp Ther zu Recht betont hat, die rigide Praxis der französischen Regierung doch negative Maßstäbe in Europa.[27]
Langfristig folgenreich und bis heute von erheblicher Fernwirkung war erneut ein Ereignis an der Peripherie Europas, nämlich der am 24. Juli 1923 mit der Türkischen Republik geschlossene Friede von Lausanne bzw. der in diesem Zusammenhang beschlossene und durchgeführte sogenannte griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch.[28] Der am 10. August 1920 mit Sultan Mehmed VI. geschlossene Diktatfrieden von Sèvres hatte das Osmanische Reich bis auf Konstantinopel/Istanbul und einen geringen Rest in West- und Zentralanatolien unter seinen Nachbarstaaten und den westeuropäischen Kolonialmächten aufgeteilt. Der in jungtürkischer Tradition stehenden türkischen Nationalbewegung um Mustafa Kemal Pascha (seit 1935: Kemal Atatürk)[29] – der selbst aus Thessaloniki stammte – gelang es aber, Griechenland, das im Sommer 1920 einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen hatte, um sein Staatsgebiet in Kleinasien zu erweitern, militärisch vernichtend zu schlagen, verlorene Gebiete zurückzuerobern und schließlich einen revidierten Friedensvertrag zu erzwingen. Griechenland musste nahezu alle durch den Vertrag von Sèvres erworbenen Gebiete wieder abtreten, die Türkei gewann große Teile des früheren osmanischen Reichsterritoriums im Osten und Süden Anatoliens und Türkisch-Armenien zurück. Um künftige Auseinandersetzungen zwischen Griechenland und der Türkei auszuschließen, wurde in der am 23. Januar 1923 unterzeichneten griechisch-türkischen Konvention von Lausanne, die später Teil des Friedensvertrags wurde, ein Bevölkerungsaustausch zwischen beiden Staaten vereinbart, in dessen Folge ca. 1,4 Mio. kleinasiatischer Griechen und 430.000 europäische Türken ihre Heimat verloren.[30] Maßgeblich für die Einstufung als „Grieche“ oder „Türke“ war nicht das subjektive Bekenntnis des Einzelnen oder die von ihm gesprochene Sprache, sondern die Religion als scheinbar objektives Kriterium. Dies hatte zur Folge, dass z.B. aus Kreta griechisch sprechende Muslime und aus Kappadokien türkisch sprechend orthodoxe Christen in ihre angeblichen Mutterländer vertrieben wurden. Den Vertreibungsmaßnahmen waren umfangreiche Ausschreitungen gegen die jeweiligen Minderheiten vorausgegangen. Die mehrheitlich griechisch besiedelte kleinasiatische Großstadt Smyrna (türkisch Izmir), wurde hierbei teilweise zerstört, ihre christlichen Bewohner getötet oder vertrieben.[31] Für Griechenland bedeuteten diese Ereignisse eine (letztlich selbstverschuldete) Katastrophe, die fast dreitausend Jahre alte griechische Kultur in Kleinasien wurde mit einem Federstrich ausgelöscht. Allerdings machte die Athener Regierung, wie zehn Jahre zuvor in Makedonien, wieder die Erfahrung, dass es sich bei den Vertriebenen keineswegs um „erlösungsbedürftige“ Hellenen handelte. Die Vertriebenen aus Kleinasien und die griechische Bevölkerung im „Mutterland“ standen einander fremd bis distanziert gegenüber. Positiv für Griechenland und damit langfristig stabilisierend für die Region wirkte sich indes aus, dass mit dem Verschwinden der Minderheiten die Grenzstreitigkeiten mit dem östlichen Nachbarn entschärft wurden und Griechenland eigentlich erst zu einem indigenen Nationalstaat ohne größere Minderheiten wurde. Die Vertriebenen wurden nämlich überwiegend in den ehemals türkisch bewohnten Gegenden und dort angesiedelt, wo es bisher keine griechischen Bevölkerungsmehrheiten gegeben hatte, so in West-Thrakien, Epirus, Thessalien, Makedonien, Böotien und Attika. Diese Regionen wurden damit mittelfristig gräzisiert und die moderne griechische Staatsnation eigentlich erst geschaffen. Ähnliche Entwicklungen gab es auch in der Türkei: Bis auf vergleichsweise kleine türkische Minderheiten in Bulgarien und im griechischen West-Thrakien wurden die Balkan-Türken, die dort immerhin seit dem 14. Jahrhundert ansässig gewesen waren, vertrieben. Durch deren Ansiedlung in der Türkischen Republik wurde diese, v.a. im Westen und Norden, ethnisch homogener, was den Umbau des Osmanischen Restreiches zu einem integralen türkischen republikanischen Nationalstaat erleichterte. Auch hier wurden die Vertriebenen weniger als Landsleute denn als Fremde betrachtet. Die historische Bedeutung des griechisch-türkischen Bevölkerungsaustauschs besteht v.a. darin, dass dieser scheinbar ein erfolgreiches Muster für die „Lösung“ von Minderheitenproblemen und die politisch gewollten Verschiebungen von Staatsgrenzen im ostmitteleuropäischen Raum nach dem Zweiten Weltkrieg bot.[32] Insbesondere die Vertreibung der Deutschen nach 1945 folgte der Logik des „Lausanner Modells“. Dieses legitimierte die erste auf vertraglicher Basis vereinbarte, international (durch den Völkerbund) sanktionierte und das gesamte Staatsgebiet der Vertragsparteien betreffende massenhafte Zwangsumsiedlung überhaupt, ein Präzedenzfall für künftige Vertreibungen nach dem gleichen Muster.[33] Kein geringerer als der britische Premierminister Winston Churchill bezog sich 1944/45 ausdrücklich auf die Ereignisse von 1922/23 als Vorbild für die geplante Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa und betonte hierbei v.a. die friedensstiftende Funktion einer solchen Maßnahme.[34]
Ethnische Säuberungen in Sowjetrussland und der UdSSR
Sowjet-Russland[35] war, wie bereits erwähnt, an den Pariser Friedensverhandlungen nicht beteiligt gewesen. Als sozialistischer Staat war das Regime, nachdem Versuche, die „Sowjetmacht“ durch eine vom Westen unterstützte Gegenrevolution zu stürzen, gescheitert waren, international isoliert. Dass die Bolschewiki den Bürgerkrieg gewinnen würden, war ursprünglich gar nicht vorauszusehen gewesen, beherrschten sie anfangs doch nur einen recht kleinen Teil des ehemaligen Zarenreichs, darunter allerdings die beiden politischen Zentren Petrograd (ab 1924 Leningrad) und Moskau. Wladimir Iljitsch Lenin, ideologischer Kopf und starker Mann der Bolschewiki und seine Verbündeten hatten nach ihrer Machtübernahme als Folge der Oktoberrevolution von 1917 allerdings einen ganz entscheidenden Vorteil: Sie propagierten offen die Emanzipation der Völker des Russischen Reiches als Ziel ihrer Politik.[36] Unmittelbar nach der Revolution wurde am 15. Dezember 1917 die Deklaration über das freie Selbstbestimmungsrecht der Völker Russlands proklamiert. Im Januar 1918 legte der sogenannte dritte allrussische Sowjetkongress die Autonomie der Teilrepubliken Sowjet-Russlands in Steuer-, Finanz- und Verteidigungspolitik fest. Das heißt, die Bolschewiki signalisierten den im Zarenreich unterdrückten Völkern Gleichberechtigung in dem zu schaffenden sozialistischen Staat. Es ist kein Zufall, dass US-Präsident Wilson sein Modell des Selbstbestimmungsrechts der Völker etwa zur gleichen Zeit entwickelte, es handelt sich hierbei um die westlich-liberale Antwort auf das totalitäre Konzept der Bolschewiki. Im Juli 1918 beschloss der fünfte allrussische Sowjetkongress die Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR), die ihren Teilrepubliken Autonomie zubilligte. Schließlich fand im März 1919 der achte Parteitag der Kommunistischen Partei Russlands (Bolschewiki) statt, auf dem der Föderalismus als Staatsprinzip verankert wurde. Hintergrund dieser Politik war die Tatsache, dass die Bolschewiki Mittel und Wege finden mussten, das ganze ehemalige Zarenreich unter ihre Kontrolle zu bekommen. Es gab noch viele Gegner, wie die zaristisch gesinnten „weißen“ Truppen im Süden und in Sibirien oder auch liberale oder sozialdemokratische Kräfte, die eine Republik nach westlichem Vorbild errichten wollten. Die Bolschewiki benutzen den von ihnen propagierten Völkerföderalismus also als Propagandawaffe gegen monarchistische, einheitsstaatliche und großrussische Konzepte zur Wiederherstellung der Einheit Russlands.[37] Diese Taktik passte paradoxerweise auch zu den Grundgedanken der leninistischen Ideologie. Lenin war davon überzeugt, dass Russland zunächst einmal zeitlich begrenzt eine quasi nationalstaatliche Ära durchlaufen musste, bevor ein sozialistischer Staat errichtet werden konnte. Das heißt, die Bolschewiki wurden faktisch zu Geburtshelfern von Nationalstaaten auf dem Boden des Russischen Reiches und betrachteten dies als Durchgangsstadium für eine sozialistische Umgestaltung.[38] Man muss hierbei allerdings berücksichtigen, dass beim achten Parteitag der Kommunistischen Partei Russlands die Anerkennung des Föderalismus nur als Staatsprinzip festgelegt wurde, nicht als Parteiprinzip. Die kommunistische Partei als maßgebliches Machtorgan war und blieb hierarchisch organisiert gemäß dem Prinzip des „demokratischen Zentralismus“. Insofern war dieser Föderalismus von Anfang an ein formales Prinzip der Staatsorganisation, das aber durch die zentralistischen Mechanismen der kommunistischen Partei überlagert wurde.
Es gelang den russischen Bolschewiki in der Folgezeit mit einer Mischung von aggressiver Eroberungspolitik und Zugeständnissen an die nationalkommunistischen Strömungen in den Randgebieten, diese überwiegend zurückzugewinnen und als Sowjetrepubliken zu organisieren. Die islamischen Gebiete Innerasiens sowie die fernöstlichen Provinzen Sibiriens wurden hierbei als Autonome Sozialistische Sowjetrepubliken der RSFSR eingegliedert, während Weißrussland, die Ukraine und die neu geschaffene Transkaukasische Föderative Sowjetrepublik (Georgien, Armenien, Aserbaidschan) formal selbständige Staaten wurden, die 1922 zusammen mit der RSFSR die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), kurz Sowjetunion, gründeten. Die erste Verfassung (1924) organisierte die UdSSR als Bundesstaat nach dem Nationalitätenprinzip, wobei aber auch hier der Föderalismus durch den Zentralismus der kommunistischen Partei überlagert wurde. Es gab in dieser Zeit interessante scheinbare Kompromisse der Bolschewiki mit den örtlichen Eliten. Beispielsweise förderten die Bolschewiki im muslimischen Mittelasien Reformen, die sich gegen die kulturelle Dominanz des orthodoxen Islam dort richteten. Im Grunde betrieben sie eine Art „Nation Building“. Man „schuf“ administrativ quasi von oben Nationalitäten aus den diffusen sprachlichen, ethnischen und religiösen Gruppen, die man vorfand. So „entstanden“ Usbeken, Tadschiken, Kasachen, Turkmenen etc. Das Ganze vollzog sich auch durch umfassende Alphabetisierungsanstrengungen, etwa im Wege der Ersetzung der arabischen Schrift durch die lateinische oder kyrillische. Auf dem Weg der Alphabetisierung wurden Sprachen normiert und damit von den Bolschewiki das Fundament gelegt für die Gründung von Proto-Nationalstaaten. Diese wurden dann von der kommunistischen Partei übernommen. Ähnliches spielte sich auch in den europäischen Republiken der UdSSR ab, etwa in Weißrussland und der Ukraine, auch hier wurde aktiv Nation Building betrieben. Aber dann geschah etwas, mit dem die Bolschewiki nicht gerechnet hatten: Lenin war, wie gesagt, überzeugt, dass der Nationalstaat ein notwendiger Übergang zum Sozialismus sei. Nun hatten sich aber teilweise in den Sowjetrepubliken alte und neue Eliten etabliert, die kein Interesse daran hatten, ihre Macht wieder an die Herrscher in Moskau abzugeben. Die geschaffenen Nationen erwiesen sich deshalb zunehmend als Hindernis für den totalitären Kontroll- und Homogenisierungsanspruch der Moskauer Parteizentrale. Josef Stalin, der nach Lenins Tod 1924 alle innenpolitischen Konkurrenten ausschaltete und seit 1927 uneingeschränkter Alleinherrscher der UdSSR war, fürchtete, obwohl er als Georgier selbst Angehöriger eines Minderheitenvolks war, die Sprengkraft möglicher Nationalitätenkonflikte. Er leitete deshalb eine Rückkehr zur Unterdrückungs- und Russifizierungspolitik zaristischen Stils ein, allerdings in bisher unbekannten Dimensionen, wie sie nur vor dem Hintergrund der seit 1917/22 stattgefundenen Verstaatungsprozesse innerhalb des Imperiums und den Mitteln der totalitären Modernisierungsdiktatur erklärbar sind. Hinzu kam eine in vorrevolutionäre Zeiten zurückreichende, im Grunde archaische Tradition der gewaltsamen Austragung von Konflikten, die nun mit gleichsam modernen Methoden eine Neuauflage fand. Die Folge waren seit den späten 1920er Jahren Zwangsumsiedlungen in erheblichem Umfang etwa von Kosaken, Koreanern, Kurden, Finnen, Polen, Esten, Letten, Litauern, Deutschen, Krimtataren, Kalmücken, Tschetschenen und Inguschen. Hinzu kamen die politischen Säuberungen der 1930er Jahre, die sich auch und v.a. gegen die indigenen Eliten der nichtrussischen Sowjetrepubliken richteten, und der durch die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft maßgeblich verursachte „Holodomor“ in der Ukraine 1932/33, der drei bis fünf Millionen Menschen das Leben kostete. In Kasachstan verhungerten 1,45 Millionen Menschen, das waren 38 Prozent der Bevölkerung.[39] Die Toten wurden ersetzt durch die gezielte Ansiedlung von Russen. Die Terrorherrschaft Stalins kann man auch verstehen als Versuch, durch Einsatz massiver Gewalt zentrifugale Tendenzen in den Teilrepubliken zurückzudrängen und einen sozialistischen Einheitsstaat von oben zu erzwingen. Ganze Völker wurden von Stalin und seinen Schergen als Feinde stigmatisiert, die den Bestand der UdSSR und der kommunistischen Partei gefährdeten, jeder Einzelne wurde unabhängig von seinem persönlichen Wollen als Teil eines feindlichen Kollektivs gesehen, das vernichtet werden musste. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa die Ukraine, wo die Spätfolgen von Stalins Terror noch heute bei den Auseinandersetzungen im Donbass spürbar sind. Die Entstehung der UdSSR stellt ein bemerkenswertes Beispiel dafür dar, dass es einer neuen Elite, die gewaltsam an die Macht kam, gelang, ein altes Imperium mit einer neuen Ideologie zu versehen und so, unter sozialistischen Vorzeichen, in ein neues Imperium zu transformieren.
Es gelang den russischen Bolschewiki in der Folgezeit mit einer Mischung von aggressiver Eroberungspolitik und Zugeständnissen an die nationalkommunistischen Strömungen in den Randgebieten, diese überwiegend zurückzugewinnen und als Sowjetrepubliken zu organisieren. Die islamischen Gebiete Innerasiens sowie die fernöstlichen Provinzen Sibiriens wurden hierbei als Autonome Sozialistische Sowjetrepubliken der RSFSR eingegliedert, während Weißrussland, die Ukraine und die neu geschaffene Transkaukasische Föderative Sowjetrepublik (Georgien, Armenien, Aserbaidschan) formal selbständige Staaten wurden, die 1922 zusammen mit der RSFSR die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), kurz Sowjetunion, gründeten. Die erste Verfassung (1924) organisierte die UdSSR als Bundesstaat nach dem Nationalitätenprinzip, wobei aber auch hier der Föderalismus durch den Zentralismus der kommunistischen Partei überlagert wurde. Es gab in dieser Zeit interessante scheinbare Kompromisse der Bolschewiki mit den örtlichen Eliten. Beispielsweise förderten die Bolschewiki im muslimischen Mittelasien Reformen, die sich gegen die kulturelle Dominanz des orthodoxen Islam dort richteten. Im Grunde betrieben sie eine Art „Nation Building“. Man „schuf“ administrativ quasi von oben Nationalitäten aus den diffusen sprachlichen, ethnischen und religiösen Gruppen, die man vorfand. So „entstanden“ Usbeken, Tadschiken, Kasachen, Turkmenen etc. Das Ganze vollzog sich auch durch umfassende Alphabetisierungsanstrengungen, etwa im Wege der Ersetzung der arabischen Schrift durch die lateinische oder kyrillische. Auf dem Weg der Alphabetisierung wurden Sprachen normiert und damit von den Bolschewiki das Fundament gelegt für die Gründung von Proto-Nationalstaaten. Diese wurden dann von der kommunistischen Partei übernommen. Ähnliches spielte sich auch in den europäischen Republiken der UdSSR ab, etwa in Weißrussland und der Ukraine, auch hier wurde aktiv Nation Building betrieben. Aber dann geschah etwas, mit dem die Bolschewiki nicht gerechnet hatten: Lenin war, wie gesagt, überzeugt, dass der Nationalstaat ein notwendiger Übergang zum Sozialismus sei. Nun hatten sich aber teilweise in den Sowjetrepubliken alte und neue Eliten etabliert, die kein Interesse daran hatten, ihre Macht wieder an die Herrscher in Moskau abzugeben. Die geschaffenen Nationen erwiesen sich deshalb zunehmend als Hindernis für den totalitären Kontroll- und Homogenisierungsanspruch der Moskauer Parteizentrale. Josef Stalin, der nach Lenins Tod 1924 alle innenpolitischen Konkurrenten ausschaltete und seit 1927 uneingeschränkter Alleinherrscher der UdSSR war, fürchtete, obwohl er als Georgier selbst Angehöriger eines Minderheitenvolks war, die Sprengkraft möglicher Nationalitätenkonflikte. Er leitete deshalb eine Rückkehr zur Unterdrückungs- und Russifizierungspolitik zaristischen Stils ein, allerdings in bisher unbekannten Dimensionen, wie sie nur vor dem Hintergrund der seit 1917/22 stattgefundenen Verstaatungsprozesse innerhalb des Imperiums und den Mitteln der totalitären Modernisierungsdiktatur erklärbar sind. Hinzu kam eine in vorrevolutionäre Zeiten zurückreichende, im Grunde archaische Tradition der gewaltsamen Austragung von Konflikten, die nun mit gleichsam modernen Methoden eine Neuauflage fand. Die Folge waren seit den späten 1920er Jahren Zwangsumsiedlungen in erheblichem Umfang etwa von Kosaken, Koreanern, Kurden, Finnen, Polen, Esten, Letten, Litauern, Deutschen, Krimtataren, Kalmücken, Tschetschenen und Inguschen. Hinzu kamen die politischen Säuberungen der 1930er Jahre, die sich auch und v.a. gegen die indigenen Eliten der nichtrussischen Sowjetrepubliken richteten, und der durch die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft maßgeblich verursachte „Holodomor“ in der Ukraine 1932/33, der drei bis fünf Millionen Menschen das Leben kostete. In Kasachstan verhungerten 1,45 Millionen Menschen, das waren 38 Prozent der Bevölkerung.[39] Die Toten wurden ersetzt durch die gezielte Ansiedlung von Russen. Die Terrorherrschaft Stalins kann man auch verstehen als Versuch, durch Einsatz massiver Gewalt zentrifugale Tendenzen in den Teilrepubliken zurückzudrängen und einen sozialistischen Einheitsstaat von oben zu erzwingen. Ganze Völker wurden von Stalin und seinen Schergen als Feinde stigmatisiert, die den Bestand der UdSSR und der kommunistischen Partei gefährdeten, jeder Einzelne wurde unabhängig von seinem persönlichen Wollen als Teil eines feindlichen Kollektivs gesehen, das vernichtet werden musste. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa die Ukraine, wo die Spätfolgen von Stalins Terror noch heute bei den Auseinandersetzungen im Donbass spürbar sind. Die Entstehung der UdSSR stellt ein bemerkenswertes Beispiel dafür dar, dass es einer neuen Elite, die gewaltsam an die Macht kam, gelang, ein altes Imperium mit einer neuen Ideologie zu versehen und so, unter sozialistischen Vorzeichen, in ein neues Imperium zu transformieren.
Fazit
Michael Schwartz hat in seinem großen Werk „Ethnische ‚Säuberungen‘ in der Moderne“ für die Zwischenkriegszeit drei alternative Modelle ethnischer Konfliktlösung benannt: Das Versailler Modell „Nationalstaaten und Minderheitenschutz“, das Moskauer Modell „Nationalitäten-Föderalismus und Autonomie“ und das Lausanner Modell „Gewaltsame Trennung durch ‚Bevölkerungsaustausch‘“.[40] Allen dreien ist gemeinsam, dass sie unbestreitbar Erfolge vorweisen konnten: Das Versailler Modell etwa durch Formulierung völkerrechtlicher Standards für den Minderheitenschutz, das Moskauer Modell durch das ambitionierte Nation Building und seine konsequente Modernisierungspolitik, das Lausanner Modell dadurch, dass nach einem äußerst blutig und brutal geführten Krieg tatsächlich ein Friedensschluss zwischen Griechenland und der Türkei möglich wurde, der bis heute tragfähig ist. Dennoch waren die drei Modelle nicht in der Lage, die Minderheitenproblematik als solche befriedigend und modellhaft zu lösen: Das Minderheitenschutzsystem von Versailles enttäuschte die Minderheiten und führte dazu, dass Separatismus und Irredentismus die Stabilität der 1918/19 neu entstandenen Vielvölkerstaaten gefährdeten. Der Moskauer Nationalitäten-Föderalismus erwies sich angesichts des ideologieimmanenten totalitären Zentralismus der kommunistischen Partei als Chimäre und führte dazu, dass unter Josef Stalin die UdSSR immer mehr den Charakter eines Völkerkerkers annahm. Die gewaltsame Trennung Lausanner Provenienz schlug den beteiligten Staaten Wunden, die bis heute nicht wirklich verheilt sind, und wurde auch nicht zur Basis einer wirklichen Aussöhnung zwischen Türken und Griechen. Die alten Ressentiments wirken vielmehr weiter bis in die Gegenwart. Gemeinsam ist den drei Modellen zudem, dass sie, wie Schwartz zu Recht betont,[41] in unterschiedlicher Intensität freilich, alle auf struktureller Gewalt beruhten und punktuell auf offene Gewaltanwendung zurückgriffen. Am brutalsten zweifellos in der UdSSR Josef Stalins, aber auch die westlichen Demokratien waren nicht frei von der Versuchung, Minderheitenprobleme und Grenzkonflikte gewaltsam zu lösen. Die Vertreibung der Deutschen nach 1945 nach dem Muster des Lausanner Modells ist hierfür das prominenteste Beispiel. Insofern war die Zwischenkriegszeit auf eine beklemmende und in gewissen Sinn tragische Weise ein Lernort für eher zweifelhafte Problemlösungsmodelle, die ab 1944/45 ihre Umsetzung erfuhren.
Fußnoten
[1] Vgl. hierzu und zum Thema „Flucht und Vertreibung“ im Überblick v.a.: Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Hg.): Umsiedlung, Flucht und Vertreibung der Deutschen als internationales Problem. Zur Geschichte eines europäischen Irrwegs, Stuttgart 2002 (3. Auflage 2009); Hans Lemberg: Das Jahrhundert der Vertreibungen, in: Vertreibungen europäisch erinnern? Historische Erfahrungen – Vergangenheitspolitik – Zukunftskonzeptionen, hg. v. Dieter Bingen/Wlodzimierz Borodziej/Stefan Troebst, Wiesbaden 2003, S. 44-53; Norman M. Naimark: Flammender Hass. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, München 2004 (US-amerik. OA 2001); Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hg.): Flucht, Vertreibung, Integration. Bielefeld 2005; Frank-Lothar Kroll/Matthias Niedobitek (Hg.): Vertreibung und Minderheitenschutz in Europa (Chemnitzer Europastudien, Bd. 1), Berlin 2005; Mathias Beer (Hg.): Auf dem Weg zum ethnisch reinen Nationalstaat? Europa in Geschichte und Gegenwart, Tübingen 22007; Michael Mann: Die dunkle Seite der Demokratie. Eine Theorie der ethnischen Säuberung, Hamburg 2007 (engl. OA 2005); Detlef Brandes/Holm Sundhaussen/Stefan Troebst (Bearb.): Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts, Wien 2010; Frank-Lothar Kroll/Henrik Thoß (Hg.): Europas verlorene und wiedergewonnene Mitte. Das Ende des Alten Reiches und die Entstehung des Nationalitätenproblems im östlichen Mitteleuropa (Chemnitzer Europastudien, Bd. 11), Berlin 2011; Philipp Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa, Göttingen 2011; Jan M. Piskorski: Die Verjagten. Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts, Berlin 2013; Michael Schwartz: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne. Globale Wechselwirkungen nationalistischer und rassistischer Gewaltpolitik im 19. und 20. Jahrhundert, München 2013; Matthew Frank: Making Minorities History. Population Transfer in Twentieth-Century Europe, Oxford 2017.
[2] Vgl. Karl Schlögel: Europa ist nicht nur ein Wort. Zur Debatte um ein Zentrum gegen Vertreibungen, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51 (2003) 1, S. 5-12, hier S. 8.
[3] Vgl. ders.: Bugwelle des Krieges. Die Völkerverschiebungen im 20. Jahrhundert, in: Die Flucht. Über die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, hg. v. Stefan Aust/Stephan Burgdorff. Bonn 2003. S. 179-196, hier S. 180.
[4] Vgl. in diesem Zusammenhang etwa das Motto des Sudetendeutschen Tags 2006 „Vertreibung ist Völkermord – Dem Recht auf Heimat gehört die Zukunft“.
[5] Vgl. https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-1&chapter=4&clang=_en [Stand: 09.10.2020].
[6] Zit. nach Norman M. Naimark: Genozid. Völkermord in der Geschichte, Darmstadt 2018 (US-amerik. OA 2017), S. 10. Zum Genozidbegriff vgl. auch Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen, München 2006.
[7] Naimark (wie Anm. 1), S. 12. Zur Genese des Begriffs vgl. ebd., S. 10-14 und Schwartz (wie Anm.1), S. 1-5.
[8] Vgl. hierzu Mihran Dabag: Kollektive Gewalt als Herausforderung. Überlegungen zur transdisziplinären Genozidforschung, in: Wissenschaft und Frieden, 26,2 (2008), S. 52 ff. Der prinzipielle Unterschied zwischen „Völkermord“/„Genozid“ und „Vertreibung“/„ethnische Säuberung“ ist zuletzt am 3. Februar 2015 vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag noch einmal festgestellt worden, als dieser den Genozidcharakter der durch Serbien und Kroatien in den 1990er Jahren durchgeführten ethnischen Säuberungen im früheren Jugoslawien verneinte; vgl. o.V. Den Haag: Serbien hat keinen Völkermord begangen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 04.02.2015, S. 1.
[9] Vgl. zum Folgenden Philipp Ther: Erinnern oder aufklären. Zur Konzeption eines Zentrums gegen Vertreibungen, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51 (2003) 1, S. 36-41, v.a. S. 36 f., ders. (wie Anm. 1), S. 65 ff., Schwartz (wie Anm.1), S. 5-16 und S. 623-646, sowie Mann (wie Anm. 1), S. 87-108.
[10] Dieser Begriff geht zurück auf Max Weber und wurde in jüngerer Zeit insbesondere von Hans Ulrich Wehler in die Geschichtswissenschaft eingeführt. Er meint den seit dem 18. Jahrhundert entstehenden bürokratisierten, auf zweckrationalen Organisations- und Verwaltungsprinzipien basierenden modernen Staat.
[11] Vgl. hierzu im Überblick Hendrik Thoß: Ausgrenzung – Vertreibung – Vernichtung. Judenverfolgung im Nationalsozialismus bis zur Kriegswende 1941/1942. In: Kroll/Thoß (wie Anm. 1), S. 163-184, sowie das wichtige Werk von Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Band 1: Die Jahre der Verfolgung 1933-1939, München 1998.
[12] Vgl. zum Folgenden Ther (wie Anm. 1), S. 71-80, Schwartz (wie Anm. 1), S. 298-318. Schwartz verweist zu Recht darauf, dass die Vertreibungen im Kontext der Balkankriege eine Vorgeschichte im 19. Jahrhundert haben; insofern könnte man die Zäsur 1912/13 mit guten Gründen auch früher setzen, z.B. in das Jahr 1876 mit dem sogenannten bulgarischen April-Aufstand, der einer der Auslöser für den russisch-osmanischen Krieg von 1877/1878 war.
[13] Zur Geschichte der Türkei bzw. des Osmanischen Reiches vgl. v.a. Cengiz Günay: Geschichte der Türkei. Von den Anfängen der Moderne bis heute, Wien/Köln/Weimar 2012; Klaus Kreiser: Der Osmanische Staat 1300-1922, München 2001; Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei. Von Atatürk bis zur Gegenwart, München 2002; Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei, Stuttgart 22009.
[14] Vgl. hierzu Justin McCarthy: Death and Exile. The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821-1922, Princeton 1995 [stark viktimologisch orientierte Darstellung; vgl. Ther (wie Anm. 1), S. 61 und 71]; Alexandre Toumarkine: Les migrations des populations musulmanes balkaniques en Anatolie 1876-1913, Istanbul 1995.
[15] Vgl. hierzu Mark Mazower: Der Balkan, Berlin 2002 (engl. OA London 2000), v.a. S. 145-223.
[16] Vgl. ders.: Salonica, City of Ghosts. Christians, Muslims and Jews 1430-1950, London 2004. Zum Judenspanischen vgl. u.a. Johannes Kramer: Judenspanisch in Israel. In: Sandra Herling/Carolin Patzelt (Hg.): Weltsprache Spanisch, Stuttgart 2013, S. 291–310.
[17] Die Literatur zu dieser umstrittenen Thematik ist Legion; vgl. im Überblick: Naimark: (wie Anm. 1), S. 29-58; Schwartz (wie Anm. 1), S. 61-98; Mann (wie Anm. 1), S. 166-262; dort auch umfangreiche Literaturhinweise.
[18] Vgl. hierzu und zum Folgenden v.a.: Klaus Schwabe: Woodrow Wilson und das europäische Mächtesystem in Versailles. Friedensorganisation und nationale Selbstbestimmung, in: Gabriele Clemens (Hg.): Nation und Europa. Studien zum internationalen Staatensystem im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 2001, S. 89-107; Erik Goldstein: The First World War Peace Settlements. 1919–1925, London 2002; Margaret Macmillan: Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015; Robert Gerwarth: Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs, Berlin 2017; Jörn Leonhard: Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918-1923, München 2018; Klaus Schwabe: Versailles. Das Wagnis eines demokratischen Friedens 1919-1923, Paderborn 2019.
[19] Vgl. hierzu Rolf Steininger: Südtirol. Vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart. Innsbruck/Wien/München/Bozen 2003; Brigitte Mazohl/Alexander Piff/Rolf Steininger: Geschichte Südtirols, München 2020.
[20] Vgl. Wlodzimierz Borodziej/Maciej Górny: Der vergessene Weltkrieg. Europas Osten 1912-1923, 2 Bände, Darmstadt 2018.
[21] Vgl. hierzu Albert S. Kotowski: Die erste Vertreibung der Deutschen? Die Migrationsbewegungen in Posen und Pommerellen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Unfreiwilliger Aufbruch. Migration und Revolution von der Französischen Revolution bis zum Prager Frühling, hg. v. Dittmar Dahlmann (Migration in Geschichte und Gegenwart, Bd. 2), Essen 2007, S. 171-186.
[22] Vgl. Hannelore Burger: Heimat- und staatenlos. Zum Ausschluss (ost-)jüdischer Flüchtlinge aus der österreichischen Staatsbürgerschaft in der Ersten und Zweiten Republik, in: Aufnahmeland Österreich. Über den Umgang mit Massenflucht seit dem 18. Jahrhundert, hg. v. Börries Kuzmany/Rita Garstenauer, Wien 2017, S. 156-174.
[23] Zu den Problemen der nationalen Minderheiten und des Minderheitenschutzes in der Zwischenkriegszeit vgl.: Schwartz (wie Anm.1), S. 325-361; Umberto Corsini (Hg.): Die Minderheiten zwischen den beiden Weltkriegen, Berlin 1997. Speziell zu den deutschen Minderheiten vgl. Walter Ziegler (Hg.): Die Vertriebenen vor der Vertreibung. Die Heimatländer der deutschen Vertriebenen im 19. und 20. Jahrhundert. Strukturen, Entwicklungen, Erfahrung. Zwei Teile, München 1999.
[24] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 343, und Alexander Schmidt: Geschichte des Baltikums, München 31999, S. 270.
[25] Vgl. zum Folgenden v.a. Ther (wie Anm. 1), S. 86-89; Hendrik Thoß: „Purifier –centraliser –assimiler“. Reannexion und Vertreibung im Elsaß und in Lothringen nach 1918, in: Kroll/Niedobtiek (wie Anm. 1), S. 281-296; Christiane Kohser-Spohn: Staatliche Gewalt und Zwang zur Eindeutigkeit: Die Politik Frankreichs in Elsass-Lothringen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Nationalitätenkonflikte in 20. Jahrhundert. Ursachen von interethnischer Gewalt im Vergleich, hg. v. Philipp Ther/Holm Sundhaussen, Wiesbaden 2001, S. 183-202; Christiane Kohser-Spohn: Die Vertreibung der Deutschen aus dem Elsass 1918-1920, in: Die „Volksdeutschen“ in Polen, Frankreich, Ungarn und der Tschechoslowakei. Mythos und Realität, hg. v. Jerzy Kochanowski/Maike Sach (Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau 12), Osnabrück 2006, S. 79-94.
[26] Vgl. hierzu Marie Hart: Nos années françaises. Traduit de l'alsacien (alémanique de Bouxwiller) par Joseph Schmittbiel, Ville de Bouxwiller 2015 [Originaltitel: Üs unserer Franzosezit, Stuttgart 1921] und Raphaël Fendrich: Grenzland und Erinnerungsland. Die Identität des Elsass im Werk Marie Harts (1856-1924). Baden-Baden 2018.
[27] Ther (wie Anm. 1), S. 88.
[28] Vgl. hierzu v.a.: Matthias Stickler: „Christlich-griechisch“ oder „muslimisch-türkisch“ – Überlegungen zum Stellenwert religiöser und ethnisch-nationaler Identitätskonstruktionen beim griechisch-türkischen Bevölkerungsaustausch von 1923, in: Historisches Jahrbuch 135 (2015), S. 69-93; Renée Hirschon: Crossing the Aegean. An Appraisal of the 1923 Compulsory Population Exchange between Greece and Turkey, New York 2004; Naimark (wie Anm. 1), 58-75; Schwartz (wie Anm. 1), 396-424; Ther (wie Anm. 1), 96-106; Frank (wie Anm. 1), S. 49-93.
[29] Vgl. Klaus Kreiser: Atatürk. Eine Biographie, München 2014. Atatürk (1881-1938) gilt als „Vater“ der modernen Türkei und war von 1923 bis 1938 deren erster Präsident.
[30] Die Zahl der Betroffenen wird in der Literatur unterschiedlich angegeben: Mazower spricht von ca. 1,5 Millionen Griechen und ca. 500.000 Türken; vgl. Mazower (wie Anm. 14), S. 191 f. Naimark nennt 1,2 bis 1,5 Millionen Griechen und 356.000 Türken; vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 73. Lediglich West-Thrakien, Konstantinopel/Istanbul und die beiden Inseln Imbros und Tenedos waren von den Vertreibungsmaßnahmen ausgenommen.
[31] Vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 64-70; Marjorie Housepian Dobkin: Smyrna 1922. The Destruction of a City, Kent 1988 (Erstdruck London 1972); Dora Sakayan: Smyrna 1922. Das Tagebuch des Garabed Hatscherian, Klagenfurt/Wien 2006; Giles Milton: Paradise Lost: Smyrna 1922. The Destruction of Islam's City of Tolerance, London 2009.
[32] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 411-424.
[33] Vgl. Holm Sundhausen: Die Ethnisierung von Staat, Nation und Gerechtigkeit. Zu den Anfängen nationaler „Homogenisierung“ im Balkanraum, in: Auf dem Weg zum ethnisch reinen Nationalstaat? Europa in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Mathias Beer, Tübingen 22007, 69-90, hier S. 86.
[34] Vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 141.
[35] Zur Geschichte Russlands vgl. Manfred Hildermeier: Geschichte Russlands: Vom Mittelalter bis zur Oktoberrevolution, München 2013; ders.: Geschichte der Sowjetunion 1917–1991. Entstehung und Niedergang des ersten sozialistischen Staates, München 1998; Heiko Haumann: Geschichte Russlands, Zürich 22010.
[36] Zur Politik der Bolschewiki und zur Entstehung der stalinistischen Diktatur vgl. Gerd Koenen: Die Farbe Rot. Ursprünge und Geschichte des Kommunismus, Bonn 2018, S. 714-940; Jörg Baberowski: Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt, München 2012.
[37] Vgl. hierzu und zum Folgenden das Fallbeispiel Kaukasus: Jörg Baberowski: Der Feind ist überall. Stalinismus im Kaukasus, München 2003.
[38] Vgl. hierzu Schwartz (wie Anm. 1), S. 361-395.
[39] Zu Stalins Politik gegenüber den nationalen Minderheiten vgl.: Nicolas Werth: Mass Deportations, Ethnic Cleansing, and Genocidal Politics in the Later Russian Empire an the USSR, in: The Oxford Handbook of Genocide Studies. Edited by Donald Bloxham and A. Dirk Moses. Oxford 2010, S. 386-406; Timothy Snyder: Bloodlands: Europa zwischen Hitler und Stalin, München 52015; Naimark (wie Anm. 1), S. 111-137; ders.: Stalin und der Genozid, Berlin 2010. Die genannten Opferzahlen folgenden Angaben von Naimark, S. 75 und 80; vgl. hierzu auch Snyder, S. 43-78, hier S. 73 f.
[40] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 319.
[41] Ebd., S. 325.
[2] Vgl. Karl Schlögel: Europa ist nicht nur ein Wort. Zur Debatte um ein Zentrum gegen Vertreibungen, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51 (2003) 1, S. 5-12, hier S. 8.
[3] Vgl. ders.: Bugwelle des Krieges. Die Völkerverschiebungen im 20. Jahrhundert, in: Die Flucht. Über die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, hg. v. Stefan Aust/Stephan Burgdorff. Bonn 2003. S. 179-196, hier S. 180.
[4] Vgl. in diesem Zusammenhang etwa das Motto des Sudetendeutschen Tags 2006 „Vertreibung ist Völkermord – Dem Recht auf Heimat gehört die Zukunft“.
[5] Vgl. https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-1&chapter=4&clang=_en [Stand: 09.10.2020].
[6] Zit. nach Norman M. Naimark: Genozid. Völkermord in der Geschichte, Darmstadt 2018 (US-amerik. OA 2017), S. 10. Zum Genozidbegriff vgl. auch Boris Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen, München 2006.
[7] Naimark (wie Anm. 1), S. 12. Zur Genese des Begriffs vgl. ebd., S. 10-14 und Schwartz (wie Anm.1), S. 1-5.
[8] Vgl. hierzu Mihran Dabag: Kollektive Gewalt als Herausforderung. Überlegungen zur transdisziplinären Genozidforschung, in: Wissenschaft und Frieden, 26,2 (2008), S. 52 ff. Der prinzipielle Unterschied zwischen „Völkermord“/„Genozid“ und „Vertreibung“/„ethnische Säuberung“ ist zuletzt am 3. Februar 2015 vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag noch einmal festgestellt worden, als dieser den Genozidcharakter der durch Serbien und Kroatien in den 1990er Jahren durchgeführten ethnischen Säuberungen im früheren Jugoslawien verneinte; vgl. o.V. Den Haag: Serbien hat keinen Völkermord begangen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 04.02.2015, S. 1.
[9] Vgl. zum Folgenden Philipp Ther: Erinnern oder aufklären. Zur Konzeption eines Zentrums gegen Vertreibungen, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51 (2003) 1, S. 36-41, v.a. S. 36 f., ders. (wie Anm. 1), S. 65 ff., Schwartz (wie Anm.1), S. 5-16 und S. 623-646, sowie Mann (wie Anm. 1), S. 87-108.
[10] Dieser Begriff geht zurück auf Max Weber und wurde in jüngerer Zeit insbesondere von Hans Ulrich Wehler in die Geschichtswissenschaft eingeführt. Er meint den seit dem 18. Jahrhundert entstehenden bürokratisierten, auf zweckrationalen Organisations- und Verwaltungsprinzipien basierenden modernen Staat.
[11] Vgl. hierzu im Überblick Hendrik Thoß: Ausgrenzung – Vertreibung – Vernichtung. Judenverfolgung im Nationalsozialismus bis zur Kriegswende 1941/1942. In: Kroll/Thoß (wie Anm. 1), S. 163-184, sowie das wichtige Werk von Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Band 1: Die Jahre der Verfolgung 1933-1939, München 1998.
[12] Vgl. zum Folgenden Ther (wie Anm. 1), S. 71-80, Schwartz (wie Anm. 1), S. 298-318. Schwartz verweist zu Recht darauf, dass die Vertreibungen im Kontext der Balkankriege eine Vorgeschichte im 19. Jahrhundert haben; insofern könnte man die Zäsur 1912/13 mit guten Gründen auch früher setzen, z.B. in das Jahr 1876 mit dem sogenannten bulgarischen April-Aufstand, der einer der Auslöser für den russisch-osmanischen Krieg von 1877/1878 war.
[13] Zur Geschichte der Türkei bzw. des Osmanischen Reiches vgl. v.a. Cengiz Günay: Geschichte der Türkei. Von den Anfängen der Moderne bis heute, Wien/Köln/Weimar 2012; Klaus Kreiser: Der Osmanische Staat 1300-1922, München 2001; Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei. Von Atatürk bis zur Gegenwart, München 2002; Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei, Stuttgart 22009.
[14] Vgl. hierzu Justin McCarthy: Death and Exile. The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821-1922, Princeton 1995 [stark viktimologisch orientierte Darstellung; vgl. Ther (wie Anm. 1), S. 61 und 71]; Alexandre Toumarkine: Les migrations des populations musulmanes balkaniques en Anatolie 1876-1913, Istanbul 1995.
[15] Vgl. hierzu Mark Mazower: Der Balkan, Berlin 2002 (engl. OA London 2000), v.a. S. 145-223.
[16] Vgl. ders.: Salonica, City of Ghosts. Christians, Muslims and Jews 1430-1950, London 2004. Zum Judenspanischen vgl. u.a. Johannes Kramer: Judenspanisch in Israel. In: Sandra Herling/Carolin Patzelt (Hg.): Weltsprache Spanisch, Stuttgart 2013, S. 291–310.
[17] Die Literatur zu dieser umstrittenen Thematik ist Legion; vgl. im Überblick: Naimark: (wie Anm. 1), S. 29-58; Schwartz (wie Anm. 1), S. 61-98; Mann (wie Anm. 1), S. 166-262; dort auch umfangreiche Literaturhinweise.
[18] Vgl. hierzu und zum Folgenden v.a.: Klaus Schwabe: Woodrow Wilson und das europäische Mächtesystem in Versailles. Friedensorganisation und nationale Selbstbestimmung, in: Gabriele Clemens (Hg.): Nation und Europa. Studien zum internationalen Staatensystem im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 2001, S. 89-107; Erik Goldstein: The First World War Peace Settlements. 1919–1925, London 2002; Margaret Macmillan: Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015; Robert Gerwarth: Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs, Berlin 2017; Jörn Leonhard: Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918-1923, München 2018; Klaus Schwabe: Versailles. Das Wagnis eines demokratischen Friedens 1919-1923, Paderborn 2019.
[19] Vgl. hierzu Rolf Steininger: Südtirol. Vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart. Innsbruck/Wien/München/Bozen 2003; Brigitte Mazohl/Alexander Piff/Rolf Steininger: Geschichte Südtirols, München 2020.
[20] Vgl. Wlodzimierz Borodziej/Maciej Górny: Der vergessene Weltkrieg. Europas Osten 1912-1923, 2 Bände, Darmstadt 2018.
[21] Vgl. hierzu Albert S. Kotowski: Die erste Vertreibung der Deutschen? Die Migrationsbewegungen in Posen und Pommerellen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Unfreiwilliger Aufbruch. Migration und Revolution von der Französischen Revolution bis zum Prager Frühling, hg. v. Dittmar Dahlmann (Migration in Geschichte und Gegenwart, Bd. 2), Essen 2007, S. 171-186.
[22] Vgl. Hannelore Burger: Heimat- und staatenlos. Zum Ausschluss (ost-)jüdischer Flüchtlinge aus der österreichischen Staatsbürgerschaft in der Ersten und Zweiten Republik, in: Aufnahmeland Österreich. Über den Umgang mit Massenflucht seit dem 18. Jahrhundert, hg. v. Börries Kuzmany/Rita Garstenauer, Wien 2017, S. 156-174.
[23] Zu den Problemen der nationalen Minderheiten und des Minderheitenschutzes in der Zwischenkriegszeit vgl.: Schwartz (wie Anm.1), S. 325-361; Umberto Corsini (Hg.): Die Minderheiten zwischen den beiden Weltkriegen, Berlin 1997. Speziell zu den deutschen Minderheiten vgl. Walter Ziegler (Hg.): Die Vertriebenen vor der Vertreibung. Die Heimatländer der deutschen Vertriebenen im 19. und 20. Jahrhundert. Strukturen, Entwicklungen, Erfahrung. Zwei Teile, München 1999.
[24] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 343, und Alexander Schmidt: Geschichte des Baltikums, München 31999, S. 270.
[25] Vgl. zum Folgenden v.a. Ther (wie Anm. 1), S. 86-89; Hendrik Thoß: „Purifier –centraliser –assimiler“. Reannexion und Vertreibung im Elsaß und in Lothringen nach 1918, in: Kroll/Niedobtiek (wie Anm. 1), S. 281-296; Christiane Kohser-Spohn: Staatliche Gewalt und Zwang zur Eindeutigkeit: Die Politik Frankreichs in Elsass-Lothringen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Nationalitätenkonflikte in 20. Jahrhundert. Ursachen von interethnischer Gewalt im Vergleich, hg. v. Philipp Ther/Holm Sundhaussen, Wiesbaden 2001, S. 183-202; Christiane Kohser-Spohn: Die Vertreibung der Deutschen aus dem Elsass 1918-1920, in: Die „Volksdeutschen“ in Polen, Frankreich, Ungarn und der Tschechoslowakei. Mythos und Realität, hg. v. Jerzy Kochanowski/Maike Sach (Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau 12), Osnabrück 2006, S. 79-94.
[26] Vgl. hierzu Marie Hart: Nos années françaises. Traduit de l'alsacien (alémanique de Bouxwiller) par Joseph Schmittbiel, Ville de Bouxwiller 2015 [Originaltitel: Üs unserer Franzosezit, Stuttgart 1921] und Raphaël Fendrich: Grenzland und Erinnerungsland. Die Identität des Elsass im Werk Marie Harts (1856-1924). Baden-Baden 2018.
[27] Ther (wie Anm. 1), S. 88.
[28] Vgl. hierzu v.a.: Matthias Stickler: „Christlich-griechisch“ oder „muslimisch-türkisch“ – Überlegungen zum Stellenwert religiöser und ethnisch-nationaler Identitätskonstruktionen beim griechisch-türkischen Bevölkerungsaustausch von 1923, in: Historisches Jahrbuch 135 (2015), S. 69-93; Renée Hirschon: Crossing the Aegean. An Appraisal of the 1923 Compulsory Population Exchange between Greece and Turkey, New York 2004; Naimark (wie Anm. 1), 58-75; Schwartz (wie Anm. 1), 396-424; Ther (wie Anm. 1), 96-106; Frank (wie Anm. 1), S. 49-93.
[29] Vgl. Klaus Kreiser: Atatürk. Eine Biographie, München 2014. Atatürk (1881-1938) gilt als „Vater“ der modernen Türkei und war von 1923 bis 1938 deren erster Präsident.
[30] Die Zahl der Betroffenen wird in der Literatur unterschiedlich angegeben: Mazower spricht von ca. 1,5 Millionen Griechen und ca. 500.000 Türken; vgl. Mazower (wie Anm. 14), S. 191 f. Naimark nennt 1,2 bis 1,5 Millionen Griechen und 356.000 Türken; vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 73. Lediglich West-Thrakien, Konstantinopel/Istanbul und die beiden Inseln Imbros und Tenedos waren von den Vertreibungsmaßnahmen ausgenommen.
[31] Vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 64-70; Marjorie Housepian Dobkin: Smyrna 1922. The Destruction of a City, Kent 1988 (Erstdruck London 1972); Dora Sakayan: Smyrna 1922. Das Tagebuch des Garabed Hatscherian, Klagenfurt/Wien 2006; Giles Milton: Paradise Lost: Smyrna 1922. The Destruction of Islam's City of Tolerance, London 2009.
[32] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 411-424.
[33] Vgl. Holm Sundhausen: Die Ethnisierung von Staat, Nation und Gerechtigkeit. Zu den Anfängen nationaler „Homogenisierung“ im Balkanraum, in: Auf dem Weg zum ethnisch reinen Nationalstaat? Europa in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Mathias Beer, Tübingen 22007, 69-90, hier S. 86.
[34] Vgl. Naimark (wie Anm. 1), S. 141.
[35] Zur Geschichte Russlands vgl. Manfred Hildermeier: Geschichte Russlands: Vom Mittelalter bis zur Oktoberrevolution, München 2013; ders.: Geschichte der Sowjetunion 1917–1991. Entstehung und Niedergang des ersten sozialistischen Staates, München 1998; Heiko Haumann: Geschichte Russlands, Zürich 22010.
[36] Zur Politik der Bolschewiki und zur Entstehung der stalinistischen Diktatur vgl. Gerd Koenen: Die Farbe Rot. Ursprünge und Geschichte des Kommunismus, Bonn 2018, S. 714-940; Jörg Baberowski: Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt, München 2012.
[37] Vgl. hierzu und zum Folgenden das Fallbeispiel Kaukasus: Jörg Baberowski: Der Feind ist überall. Stalinismus im Kaukasus, München 2003.
[38] Vgl. hierzu Schwartz (wie Anm. 1), S. 361-395.
[39] Zu Stalins Politik gegenüber den nationalen Minderheiten vgl.: Nicolas Werth: Mass Deportations, Ethnic Cleansing, and Genocidal Politics in the Later Russian Empire an the USSR, in: The Oxford Handbook of Genocide Studies. Edited by Donald Bloxham and A. Dirk Moses. Oxford 2010, S. 386-406; Timothy Snyder: Bloodlands: Europa zwischen Hitler und Stalin, München 52015; Naimark (wie Anm. 1), S. 111-137; ders.: Stalin und der Genozid, Berlin 2010. Die genannten Opferzahlen folgenden Angaben von Naimark, S. 75 und 80; vgl. hierzu auch Snyder, S. 43-78, hier S. 73 f.
[40] Vgl. Schwartz (wie Anm. 1), S. 319.
[41] Ebd., S. 325.