Lernort Staatsregierung

Informationstag für Schüler*innen
- Dauer: ganztägig
- Zielgruppe: weiterführende Schulen ab Jahrgangsstufe 10
- Ansprechpartner: Alexander Müller
Infografiken
Die nachfolgenden Infografiken sind digitale Ergänzungen zum „Lernort Staatsregierung“, die sich auch für den Einsatz im Unterricht eignen:![]() |
Wer regiert Bayern? |
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Wie setzt sich die Bayerische Staatsregierung zusammen? |
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Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Der Informationstag "Lernort Staatsregierung" gibt den Schülerinnen und Schülern im Freistaat die Möglichkeit, sich vor Ort über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayerischen Staatsregierung zu informieren. Die Jugendlichen sollen „vor Ort“ einen Einblick bekommen, wo Politik gemacht wird und wie der politische Entscheidungs¬prozess abläuft. In Gesprächen mit leitenden Beamt*innen und nach Möglichkeit mit Mitgliedern des bayerischen Kabinetts wird ein Beitrag geleistet, das Interesse am Staat und an staatlichem Handeln zu fördern.
Teilnehmerkreis
An dem Programm können die 9. und 10. Klassen der Mittelschulen (ggf. auch Förderschulen), die 10. Klassen der Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie auch Kurse aus den 11. und 12. Jahrgangsstufen der Gymnasien teilnehmen. Es können sich auch interessierte Klassen der Fach- und Berufsoberschulen sowie anderer beruflicher Schulen für einen Besuch bei der Bayerischen Staatsregierung bewer¬ben. Grundsätzlich kann sich jede Schule in jedem Schuljahr für einen Termin bewerben. Bei der formlosen Anmeldung sind bereits bevorzugte/auszuschließende Zeiträume sowie Ressortwünsche und Klassengröße anzugeben. Aufgrund der großen Nachfrage wird um frühzeitige Anmeldung (von Juli bis Oktober) gebeten.Zeitlicher Ablauf
9.45 Uhr | Ankunft an einem Staatsministerium oder an der Staatskanzlei |
ca. 13.00 Uhr | Mittagessen |
ca. 16.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Vorbereitung und Durchführung
Der Informationstag findet in der Regel in der Landeshauptstadt München, dem Sitz der Bayerischen Staatsregierung, statt. Besuche des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat können auch am zweiten Dienstsitz in Nürnberg stattfinden. Dieses Angebot gilt für Schulklassen aus dem Großraum Nürnberg und aus dem nordbayerischen Raum.Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bildung. Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Hinweise und ggf. Materialien zur Vorbereitung. Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und inhaltlich gestaltet. Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schulhalbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen. Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülerinnen und Schülern aus einer Jahrgangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern genehmigt wird und organisiert werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung sowohl zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ als auch zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung zu erhalten. Diese Einschränkung dient dazu, möglichst viele Bewerber zumindest einmal pro Schuljahr bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen. Nach der Anmeldung bei der Landeszentrale wird diese - bei Berücksichtigung der Schule - das Ressort, den endgültigen Termin und alle weiteren Verfahrensschritte mitteilen.