Welttag des Artenschutzes
Am 3. März wird durch vielfältige Aktionen auf die Bedeutung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie auf den anhaltenden globalen Verlust der Artenvielfalt aufmerksam gemacht.
Am 3. März 1973 wurde das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder CITES-Abkommen, unterzeichnet. Es regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und entstand als Reaktion auf den dramatischen Rückgang vieler Arten durch Wilderei und Handel. Die Liste der geschützten Arten wird bei den Konferenzen der Vertragsstaaten regelmäßig aktualisiert. Derzeit umfasst sie mehr als 5800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten.
Inzwischen sind 183 Staaten dem Abkommen beigetreten. In Deutschland ist es seit 1976 gültig und wird im Bundesartenschutzgesetz konkretisiert. In der EU wird das Abkommen seit 1997 durch die Verordnung des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels umgesetzt.
Seit 2013 wird jedes Jahr am 3. März mit dem Welttag des Artenschutzes an die Unterzeichnung des Abkommens erinnert. Weltweit sind die Menschen an diesem Tag dazu aufgerufen, durch vielfältige Aktionen auf die Bedeutung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie auf den anhaltenden globalen Verlust der Artenvielfalt aufmerksam zu machen. 2022 steht der Welttag des Artenschutzes unter dem Motto „Recovering key species for ecoystem restauration“.
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