Lernort Staatsregierung Berlin

Schülerseminar in Berlin:
- Dauer: 3 Tage
- Zielgruppe: Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 10
- Ansprechpartner: Alexander Müller
Es kann jeweils eine Klasse oder Gruppe von maximal 32 Schüler*innen sowie zwei Begleitlehrkräften teilnehmen. Die Schüler*innen erhalten vor Ort ein anspruchsvolles, informatives Programm und lernen u.a. die Arbeit der Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund sowie den Gang der Gesetzgebung kennen. Es wird dringend empfohlen, das politische System der Bundesrepublik Deutschland bereits in Grundzügen vorab im Unterricht zu behandeln, damit die Schülerinnen und Schüler sowohl vom Planspiel als auch den Gesprächen mit den Expertinnen und Experten bestmöglich profitieren können.
Änderungen vorbehalten
Ihre Schülergruppe bzw. -klasse nimmt im Rahmen einer Schülerfahrt und damit einer Schulveranstaltung Ihrer Schule am „Lernort Staatsregierung“ teil. Die Begleitpersonen Ihrer Schule sind während der gesamten Schülerfahrt zur Aufsicht über die Schüler*innen verpflichtet. Zu Detailfragen der Aufsichtspflicht und des Versicherungsschutzes dürfen wir auf die Durchführungshinweise zu Schülerfahrten Bezug nehmen (KMBek vom 09.07.2010, KWMBl S. 204).
Programm
Mittwoch | Anreisetag |
Donnerstag | Stadtführung Besuch der Bayerischen Vertretung inkl. Mittagessen Vortrag und Gespräch zur „Mitwirkung Bayerns bei der Gesetzgebung des Bundes“ Planspiel zum Thema „Gesetzgebung“ im Bundesrat oder Bundestag |
Freitag | Besuch des Stasi-Museums Berlin sowie der Gedenkstätte Hohenschönhausen |
Änderungen vorbehalten
Organisatorisches
Die Buchung von Reisebus und Quartier ist Sache der Schule. Die Fahrten stehen unter dem Vorbehalt eines sich deutlich entspannenden Pandemiegeschehens. Achten Sie bitte bei der Reisebuchung auf die Stornierungsbedingungen, da die Landeszentrale für evtl. entstehende Stornierungskosten nicht aufkommen kann. Für die anfallenden Fahrtkosten erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von max. 2,50 € pro gefahrenem Kilometer (einfache Wegstrecke). Es werden nur die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet.Ihre Schülergruppe bzw. -klasse nimmt im Rahmen einer Schülerfahrt und damit einer Schulveranstaltung Ihrer Schule am „Lernort Staatsregierung“ teil. Die Begleitpersonen Ihrer Schule sind während der gesamten Schülerfahrt zur Aufsicht über die Schüler*innen verpflichtet. Zu Detailfragen der Aufsichtspflicht und des Versicherungsschutzes dürfen wir auf die Durchführungshinweise zu Schülerfahrten Bezug nehmen (KMBek vom 09.07.2010, KWMBl S. 204).